Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1914
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Personalien.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zur Verhütung der Einschleppung von Pflanzenschädlingen und Krankheiten.
  • Verordnung des Gouverneurs Deutsch-Ostafrika zur Verhütung der Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten von Kulturpflanzen.
  • Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der kaiserlichen Verordnung, betr. die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. November 1902 und der hierzu erlassenen Verfügung des Reichskanzlers vom 30. November 1902 für das Schubgebiet Deutsch-Neuguinea unter Ausschluß des Inselgebiets der Karolinen, Palau und Marianen vom 22. Juli 1904.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

G 90 20 
Schutztruppe für Kamernn. 
Ich verleihe den nachbenannten Offizieren usw. folgende Auszeichnungen: 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse: 
dem Hauptmann v. Raven; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse: 
dem Oberleutnant Dickmann; 
das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber: 
dem Waffenmeister Bähr, 
den Feldwebeln Exner, Hofmann, 
den Unterzahlmeistern Dobinsky, Heinrich, 
dem Sanitätsfeldwebel Gebhardt; 
das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze: 
den Feldwebeln Wirsing, Jeusen, Geßler, 
den Sanitätsfeldwebeln Draheim, Otto. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Nachbenannten 
die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen nichtpreußischen Ehrenzeichens zu erteilen, und zwar?: 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkrenzes 2. Klasse: 
dem Oberleutnant Edler v. der Planitz. 
Dem Stabsarzt Eckhard wird behufs bertritts zur Zivilverwaltung mit der Erlaubnis 
zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. 
Deutsch-Ostafrika. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Dar- 
essalam haben am 13. Jannar angetreten: die 
Bezirksamtmänner Dr. Kausch und Dr. Reuß, 
Forstassessor Haberkorn, die Regierungsärzte 
Dr. Thierfelder und Dr. Kirchheim, die Re- 
gierungstierärzte Münchgesang, Barrelmeyer 
und Dr. Hammer, Sekretär Scheffler, Zoll- 
kontrolleur Reindl, Assistent 2. Kl. Westphal, 
Lehrerin Künzel und Kanzleigehilfe Henze. 
Das Schutzgebiet haben mit Heimaturlaub 
verlassen: am 30. November bzw. 1. Dezember: 
Meteorologe Dr. Carstens, Landwirtschaftlicher 
Sachverständiger Schmelzer, die Gouvernements- 
sekretäre Warnecke und Krüger, kommiss. Gou- 
vernementssekretär Lindemann, Zollamtsassistent 
2. Kl. Mensing, Förster Simon, die Polizei- 
wachtmeister Devrient und Schäfer sowie die 
Kanzleigehilfen Ehrenteich, Eckert und Wolters; 
am 13. bzw. 15. Dezember: Distriktskommissar 
Siegel und Landwirtschaftlicher Assistent 2. Kl. 
Salgo. 
Ramerun. 
Ausgereist sind: am 9. Dezember: Regierungs- 
arzt Appel, Hauptmann a. D. Hutter, Kataster- 
gehilfe Rossocha sowie die Polizeimeister Jonat 
und Gruber; am 20. Dezember (nach Sirga): 
  
geprüfter Zolldienstaspirant Kroeckel; am 24. De- 
zember: Steuermann Maibohm; am 9. Jannar: 
Bautechniker Winkler, Sanitätsgehilfe Nünke, 
Veterinärgehilfe Gregor und Brunnenbohrer 
Schöne. 
Deutsch-Südwestafriha. 
Die Ausreise haben angetreten: am 11. Jo- 
nuar: Oberlehrer Dr. Nierth, Regierungsarzt 
Dr. Suchier, Schichtmeister Weißgerber und 
Katasterzeichner Palapies. 
Die Wiederausreise haben angetreten: am 
24. Jannar: Schlosser Haase sowie die Polizei- 
sergeanten Hochheiser und Reinhardt. 
Deutsch-Meugulnea. 
Mit Heimaturlaub sind in Deutschland ein- 
getroffen: Polizeimeister Jahn und Bureaugehilfe 
Holler. 
Die Ansreise nach dem Schutzgebiet haben 
angetreten: am 25. Dezember: Polizeimeister 
Konradt und Bureaugehilfe Kleffling; am 
30. Dezember: die Polizeimeister Banik un 
Häuer; am 8. Jannar: kommiss. Erster Refereut 
Schlettwein, Techniker 2. Kl. Hammer und 
Bureaugehilfse Frank; am 22. Januar: Geheimer 
Ober-Regierungsrat Haber und Oberlentnant 
von Klewitz.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Tägliche Erinnerungen aus der sächsischen Geschichte.
21 / 2
Handbuch der Deutschen Verfassungen.
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.