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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1914
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 4.
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Personalien.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Reichskanzlers, betr. die Erhebung der in Bergsonderrechtsgebieten In Deutsch-Südwestafrika zu entrichtenden Abgaben.
  • Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Vorlegung von Herkunftsbescheinigungen für aus Afrika und Asien eingeführte Haustiere.
  • Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Verbot der Einfuhr von Ziegen aus verschiedenen afrikanischen, allen asiatischen und an das Mittelmeer grenzenden europäischen Ländern sowie aus Amerika.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun über die Sperrung eines Teils des Bezirks Logone.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun über die Bestellung eines Zolldeklaranten in Kribi.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun über die für den Handel mit geistigen Getränken und deren Ausschank freigegebenen Ortschaften.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun über die Aufhebung der Gebühr für Verschlußanlagen und statistische Anschreibungen bei den Zollstellen Bonga und Singa.
  • Verordnung des Gouverneurs von Samoa, betr. die Bekämpfung der Rindenfäule des Kakaos (Kakaokrebs, Canker).
  • Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Samoa zu der Verordnung vom 6. Januar 1912, betr. die chinesischen Arbeiter.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

W 135 20 
A. K. O. vom 27. Jannar 1914. 
Se Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
eine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, General der Kavallerie, à la suite 
Meines Leib-Garde-Husaren-Regiments, Großherzoglich Mecklenburgischer General der In- 
fanterie und Chef des Großherzoglich Mecklenburgischen Jäger-Bataillons Nr. 14, wird auch 
# à la suite der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika gestellt. 
hr. v. Perfall, Leutnant, scheidet aus dieser behufs Rücktritts in Königlich Württembergische 
Militärdienste aus. 
im, Assistenzarzt, zum Oberarzt befördert. 
etz, Schreiner, Langen und Frhr. v. Stosch, Leutnants, scheiden am 8. Februar aus dem 
Heere aus und werden mit dem 9. Februar 1914 in der Schutztruppe für Deutsch-Ost- 
afrika angestellt. 
Klem 
Go 
Vi Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. 
itte, Hauptmann, scheidet aus dieser aus und wird als Kompagnie-Chef im Grenadier-Regiment 
König Wilhelm I. (2. Westpreußischen) Nr. 7 angestellt. 
Vrer Befördert werden: 
9 anlkano-Vernarda, Hauptmann, zum Major, 
Snnb“ Frhr. v. Watter, Oberleutnants, zu Hauptleuten, 
er, Assistenzarzt, zum Oberarzt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
ichaelis, Oberleutnant, zum Hauptmann befördert. 
ock, Leutnant, scheidet am 6. Februar aus dem Heere aus und wird mit dem 7. Februar 1914 
in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. 
v. M 
Bl 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 23. Jannar 1914. 
9 Schutztruppe für Kamerun. 
laer, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim I. Bataillon 
Infanterie-Regiments Nr. 149) aus der Schutztruppe für Kamerun ausgeschieden. 
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. 
xC— 
Fei 
ick, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim I. Bataillon 
Infanterie-Regiments Nr. 64) aus der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika ausgeschieden. 
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 24. Jannar 1914. 
Hör 
mann, überz. Zahlmeister, gilt als mit Ende Dezember 1913 behnss Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (als etatmäßiger Zahlmeister beim II. Bataillon 
Infanterie-Regiments Nr. 98) aus der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika ausgeschieden. 
erfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts vom 25. Jannar 1914. 
Schutztruppe für Kamernn. 
Der 
deblmeisteraspirant Vizefeldwebel Schüffler vom 2. Rhein. Pionier-Bataillon Nr. 27 wird mit 
em 6. Februar 1914 als Unterzahlmeister in die Schutztruppe für Kamerun eingestellt.
	        

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