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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Erlaß des Reichskanzlers über Änderungen und Ergänzungen der Bekleidungsvorschrift für die Schutztruppen in Afrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Erlaß des Reichskanzlers über Änderungen und Ergänzungen der Bekleidungsvorschrift für die Schutztruppen in Afrika.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Befugnis zur Ausstellung und Visierung von Reisepässen.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 40 20 
2. Der Interimsrock kommt in Fortfall. Er wird ersetzt durch den Uberrock (Armeeprobe) 
aus feldgrauem Tuch mit Knöpfen wie am Waffenrock; Stehkragen, Vorstöße und Brustklappenfutter 
von der Farbe des Waffenrockbesatzes. 
Der Überrock ist nur in der Heimat zu tragen. 
3. Zum kleinen Dienstanzug und Gesellschaftsanzug der aufs Heimatsurlaub befindlichen 
Offiziere, Sanitäts= und Veterinäroffiziere, Feuerwerksoffiziere und oberen Beamten gehört fortan die 
lange Hose; dazu schwarze Stiefel und Anschlagsporen mit geradem Hals. 
Für die Offiziere usw. wie vor wird die weißleinene Hose (Ziffer 82 der O. Bkl. V.) 
eingeführt (zum Hofgartenanzug und kleinen Dienstanzug). 
5. Für die Anzugsbestimmungen in der Heimat gelten sinngemäß die einschlägigen Be- 
stimmungen für das preußische Heer (O. Bkl. V. I. Teil und Garn. D. V.). Die Offiziere des 
Kommandos der Schutztruppen rechnen zu den „höheren Stäben“. 
6. Die Unterscheidungs= und Gradabzeichen der Generale, Generalstabsoffiziere, Sanitäts- 
offiziere, Veterinäroffiziere, der oberen und unteren Beamten, für die im Heere eine Uniform vor- 
gesehen ist (ogl. Zst. Unif. d. B.), sowie der Unterzahlmeister, Oberfeuerwerker, Feuerwerker und 
Schirrmeister stimmen mit den Abzeichen des preußischen Heeres überein. Bestehen bleiben jedoch 
die bisher getragenen Hoheitsabzeichen (Kokarden, Achselstücke, Feldbinde, Portepee — schwarz-weiß- 
rot —, für Beamte kleiner Reichsadler oder Reichswappenschild). 
Dasselbe gilt bei Verstärkungen der Schutztruppen für sonst hinzutretende Dienstgrade. 
7. Für die Militärbausekretäre, die Waffeurevisoren und die Sattler werden die in den 
Anlagen beschriebenen Uniformen eingeführt. 
8. Die hohen Stiefel kommen bei der Heimatsuniform der Maunschaften in Fortfall. 
Die im Heere eingeführten Schnürschuhe und Gamaschen dürfen von den Offizieren usw. 
beim Ubertritt zu den Schutztruppen weiter getragen werden. 
Zu den hohen Stiefeln der Feuerwerksoffiziere und oberen Beamten treten die Sporen hinzu. 
9. Die Kaiserkrone kommt als Degenknopf für Offiziere und Sanitätsoffiziere in Fortfall. 
Am Griff des Offizierdegens der Schutztruppen ist an Stelle des bisherigen Namenszuges 
der Kaiserliche Namenszug mit Krone zu führen. 
10. In der Heimat tragen die Generale an Stelle des Hutes einen Helm preußischer Probe 
mit Reichsadler und schwarz-weiß-rotem Federbusch. 
11. Den Magazinaufsehern und Sattlern kann bei tadelloser Führung, treuer Pflichterfüllung 
und einer Dienstzeit von neun Jahren (ohne Kriegsjahre) als Beamter durch das Kommando der 
Schutztruppen die Berechtigung zum Tragen des Offizierseitengewehrs mit goldenem Portepee ver- 
liehen werden. 
Magazinaufsehern und Sattlern, die früher Portepeeunteroffiziere waren, steht dieses Recht 
ohne weiteres zu. 
12. Bei den Schutztruppen Verwendung findende Militärgeistliche tragen in der Heimat 
die gewöhnliche Amtstracht. Wegen der Tropenumiform siehe Ziffer B. 22. 
. Tropenuniform für Offiziere usw. und Mannschaften. 
13. Statt des weißen Tropenhelms mit hohem Kopf wird ein kakifarbiger Tropenhelm mit 
geringerer Kopfhöhe und einem breiten, auch nach den Seiten vorstehenden Schirm eingeführt: 
Sturmriemen aus Gurtband, ebenfalls kakifarbig. Bei Paraden und sonstigen besonderen Ver- 
anlassungen ist zum Tropenhelm ein weißer überzug anzulegen. 
Die Portepeeunteroffiziere tragen zum Tropenhelm eine schwarz-weiß-rote Kordel aus Seide, 
die übrigen Unteroffiziere eine solche aus Baumwolle. 
14. Die steife Schirmmütze kommt für die Schutzgebiete als Dienstbekleidungsstlck in Fortfall 
An ihre Stelle tritt eine Feldmütze mit weit vorstehendem Schirm aus grauem, innen dunkelgrünem, 
biegsamem Leder. 
15. Der Kordwaffenrock und der Kordinterimsrock kommen in Fortfall. Die bisherige 
Kordlitewka erhält die Bezeichnung „Kordfeldrock". 
16. Für die Offiziere, Sanitäts= und Veterinäroffiziere, Feuerwerksoffiziere und oberen 
Beamten der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der weiße Anzug nach der Probe für 
Deutsch-Ostafrika und Kamerun eingeführt.
	        

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