Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Volume count:
25
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 15.
Volume count:
15
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Zum Entwurf einer Wasserverodnung für Deutsch-Südwestafrika.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur (XV.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 717 20 
Die Gemeinden des deutschen Gebiets) sind 
ihrerseits wieder wie folgt gegliedert: 
Bagamojo unterstehen Udjidji, Tabora, Saranga, 
Kilimatinde, Dodoma, Kikombe, Mpapna, Kilossa, 
Fringa, Mahenge. Morogoro, Frangi. (Nach Anit 
des Agha Khan- soll dies geändert und sollen die Ge- 
meinden Daressalam unterstellt werden). 
M amiehe unterstehen Muansa, Schirati, Bukoba 
und Moschi. (Letzteres wird wahrscheinlich jetzt Tanga 
unterstellt werden). 
T Tanga untersteht das nähere dortige Hinterland. 
tilwa untersteht das südlich vom Kreig Baga- 
mojo geserenr Gehbiet. 
„Sadani, Daressalam, Mikindani 
mierstehel boirger dem Rat in Zanzibar. Dieser be- 
sieht aus zwölf Mitgliedern einschließlich des Mukhi 
und Kamaria. Der Präsident führt den Titel Varus 
(Wegir). Mukhi und Kamaria müssen in Zanzibar 
alle Jahre neu gewählt werden und über ihre Tätig- 
keit Rechnung legen. Nur mit besonderer Genehmi- 
gung des Agha Khan können sie noch ein zweites Jahr 
im Amt bleiben. An der Küste dagegen dürfen sie ihr 
Amt bis zu fünf Jahren behalten. 
Die Gemeinde besitzt in Zanzibar ein von dem 
Inder Kassum Dossa für 125 000 RNup. gestiftetes 
Gotteshaus (Jamat Khana), in dem die täglichen drei 
Gebete abgehalten werden, der Rat tagt und alle ge- 
meinschaftlichen Angelegenheiten erledigt werden. Da- 
neben besteht noch ein ähnliches Veisammnngshaus 
für die Franen, eine Mädchen= und eine Knabenschule. 
In letzterer wird außer Guzerati, Religion und den 
üblichen Elementarfächern auch englischer Unterricht 
erteilt. Sogar Turnunterricht (Freiübungen) ist in 
den Lehrplan ausgenommen. Verlobungen, Hochgeiten, 
Geburten, Sterbesälle werden in Register eingetragen. 
Die Kosten dieser Einrichtungen bestreitet Agha 
Khan, an den regelmäßig beträchtliche Abgaben ab- 
geführt werden. Die Abgaben der Zanzibar unter- 
stellten Gebiete gehen erst dorthin und werden dann 
von dort aus nach Bombay abgejührt. Zwangs- 
mittel zur Erhebung der Abgaben und Durchführung 
der Anordnungen des Rates sind Verweigerung der 
Hochzeits= und Trauerfeierlichkeiten, Verweisung aus 
der Jamat Khana, in schlimmen Fällen Ausstoßung 
aus der Gemeinschaft. 
Eide müssen vor dem Mukhi und womöglich in 
der Jamat Khana geschworen werden 
Mission unter Andersgläubigen, besonders Schwar- 
zen, wird nicht getrieben. Nur Inder und Kinder von 
Khodjas mit andersgläubigen (auch schwarzen) Frauen 
können in die Gemeinde aufgenommen werden: letztere 
sind zahlreich.“.) Aber diese Mischlinge bekommen kein 
gesetzliches Erbrecht, sondern erhalten nur, was ihnen 
durch Testament besonders zugewandt wird. 
Die fünf großen Festtage der Khodja ergeben sich 
aus der Anlage 
Eine gene Unz Angahl der Khodja lebt schon in 
der sweiten oder dritten Generation in Ostafrika. Die 
bereits in Zanzibar oder an der Küste geborenen und 
in Zanzibar wohnhaften Inder (aller Kasten) werden 
auf 00 bis 4000 geschä 
Amt des Flchnet umfaßt außer der allge- 
meinen Fiernsite der Gemeindeangelegenheiten ins- 
besondere eine richterliche Tätigkeit Die Berufung 
gegen die Entscheidung der Räte geht in der geschil- 
derten Rangordnung bis zu Agha Khan. 
*) Ihre Na und die Zahl der maͤnnlichen Mit- 
glieder ergeben s aus der Anla .Auf jeden 
Hausstand werdeute in der Regel fünf Ponen gerechnet. 
*“) In Arabien. Persien und Rußland dagegen 
gibt es auch Gemeinden, die nicht aus Indern bestehen. 
  
Für durchreisende Khodja ist ein Rasthaus gebaut, 
in dem sie umsonst nächtigen können. Verpflegung 
erhalten sie nicht. 
Stiftungen zu geei aige Zwecken scheinen 
reichlich zu fließen. So hat z. B. ein reicher Inder 
der Gemeinde 225 000 Nübos vernmacht, von deren 
Zinsen das in Zanzibar alle Freitag in der Jamat 
Khana abgehaltene gemeinsame Mahl begahlt wird. 
2. Die Bachora. 
Ihre Zahl in Indien, Yemen und Ostafrika, die 
zusammen eine Art Kirchenprovinz bilden, wird auf 
250 000 Seelen geschätzt. Sie haben früher in Indien 
so viel unter Verfolgungen zu leiden gehabt daß sie 
noch jetzt Namen und Aufenthaltsort ihres Jmam in 
Agyvten geheim halten. Das Oberhaupt der hiesigen 
Kirchenprovinz ist der mit Seijjidna (unser Herr) 
angeredete Mwallim Abdallah Badhrudin in 
Surat bei Bombay. Er ist verheiratet und bestimmt 
seinen Nachfolger vor seinem Tode. In dessen Aus- 
wahl ist er nur insofern beschränkt, als sein Aus- 
erwählter glaubenstren (kamili) sein muß. In jeder 
größeren Gemeinde schickt dieser Mwallim einen Ver- 
weser, der Amil heißt und dessen Amt drei Jahre 
dauert. Er leitet die Gemeindeangelegenheiten, führt 
die drei täglichen Gebete in der Moschee und übt eine 
schiedsrichterliche Tätigkeit aus. Bachora-Moscheen 
existieren in Zanzibar drei, in Daressalam und 
Tanga je eine. Die Bachora- Gemeinde in Dares- 
solal soll etwa 200, die in Tanga und Hinterland 
(namentlich Mowa) etwa 400 Köpfe stark sein. Sie 
haben je einen Amil, der dem in Zanzibar unter- 
geordnet ist. 
Auch die Bachora unterhalten Schulen, in denen 
aber Englisch nicht gelehrt wird. Der Amil prüft 
zweimal jährlich, und zwar hauptsächlich die Tüchtig- 
keit der Schüler in der Religion. Ein Nasthaus für 
kis henenn Bachora besteht ebenfalls. Die Kosten 
dieser Einrichtungen werden angeblich durch eine Ab- 
gabe von 2 Anna (8 Pesa) auf 100 Rup. Verdienst 
aufgebracht. 
Eide leisten sie auf den Koran. 
Ihre Feste sind: 
1. Shauwal — Id il Ramadan, 
10. Dil Hagg -= Hagg, 
18. = Radi el Chum (wo Mohamed seinen 
Schwiegersohn Ali zu seinem Nach- 
folger bestimmt haben soll). 
Wie alle in Ostafrika verbreiteten indischen Sekten 
nehmen auch sie keine anderen Stämme in ihre 
Religionsgemeinschaft auf, die Bachora sogar nicht 
einmal andere Inder. Heiratet ein Bachora eine Frau, 
die nicht Vachora ist, so werden die Minder ohne 
Rücksicht auf Farbe usw. Bachora, vorausgesetzt, daß 
Ehe und Geburt ehise registriert werden. 
Die B F ind außerhalb ihrer Gemächer 
vollig vberschleiert. Lan eine Bachora-Frau einen 
Nicht-Bachora heiratet, kommt nicht vor. 
Die Bachora sind schon seit etwa 250 Jahren an 
der ostafrikanischen Küste verbreitet, und viele von ihnen 
sind bereits hier geboren. Ihre Zahl an der ganzen 
Küste einschließlich Madagaskar soll etwa 4000 Seelen 
betragen, darunter etwa 2500 Männer. 
3. Die (Khodja Shia) Ithnashari (Jamat). 
Die Ithnashari haben sich etwa um das Jahr 
1890 von der Khodja Shia Imami Jäsmaili Jamat 
(Agha Khan) losgesagt und sind zur persischen Staats- 
religion übergetreten. Wie jene und die Bachora sind 
sie Schiiten, d. h. sie erkennen im Gegensatz zu den 
E#en die drei Kalifen Abu Bekr. Omar, Othman 
nicht an, sondern verehren Ali als unmittelbaren Nach- 
 
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.