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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1914
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Deutsch-Ostafrika.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Volltext

28 § 2. Religions= und Sittenlehre. 
lebendige Eindruck des göttlichen Wortes nicht selten völlig verloren. 
Der Lehrplan fordert daher nur das Hauptsächlichste aus der Bibel- 
kunde und weist eine selbständige Behandlung derselben ab. 
Nach Maßgabe der bereits gewonnenen Erfahrungen scheint es das. 
richtigste zu sein, die etwa nötigen Bemerkungen über die einzelnen 
biblischen Bücher unmittelbar nach der Behandlung ihres Inhaltes zu 
geben, diese Notizen nach Abschluß des alt-, wie des neutestamentlichen 
Kursus wiederholend zusammenzufassen und endlich über die Heilige 
Schrift als Ganzes das Erforderliche hinzuzufügen. 
Mehrfachen Mitteilungen nach liegt bei dem Bibelunterrichte in 
den Oberklassen die Gefahr nahe, daß über dem Hilfsbuche, welches 
die Schulkinder zu benutzen pflegen, die Bibel selbst beinahe unbeachtet 
bleibt. Da aber die Schüler mit ihrer Bibel vertraut werden sollen, 
so darf es an sorgfältiger Einführung in dieselbe nicht fehlen, und dazu 
genügt es keineswegs, dann und wann ein Kapitel daraus lesen zu 
lassen. Auf der Oberstufe sollte die Heilige Schrift fortlaufend in Ge- 
brauch genommen und gelegentlich auch das sogenannte „Aufschlagen“ 
geübt werden, immer jedoch dergestalt, daß ein unterrichtlicher Gewinn 
dabei herausspringt und alles vermieden wird, wodurch die Weihe der 
Religionsstunde gefährdet werden könnte. 
S. hierzu: Dr. Wild, Stoffpläne 2c., Zusätze III; Grüllich, Lehr- 
plan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; Dr. Putzger, Lehrplan 2c.; Lehr- 
pläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde, Glauchau und 
Chemnitz II. 
Die in den Händen der Schulkinder befindliche „Sammlung bib- 
lischer Geschichten“ hat für die oberen Klassen hauptsächlich den Zweck, 
der häuslichen Wiederholung und Vorbereitung zu dienen. 
16) Dieser Anordnung ist jedesmal, auch wenn der übliche Lehr- 
gang unterbrochen werden sollte, nachzugehen. Dabei kann an die 
Erzählung der Festgeschichte die Besprechung eines Festliedes an- 
geknüpft werden. Hiermit stimmt die in manchen Schulen getroffene 
Einrichtung überein, nach dem Schlusse des Unterrichts vor den Weih- 
nachtsferien bei strahlenden Christbäumen eine festliche Weihnachts- 
mette abzuhalten. 
Um den Gang der Biblischen Geschichte mit dem Verlaufe des 
Kirchenjahres möglichst in Einklang zu bringen, hat Eckardt (Lehr- 
und Stundenpläne 2c.) seinerzeit empfohlen, den Lehrplan für den 
biblischen Unterricht in den oberen Klassen so zu ordnen, daß die neu- 
testamentlichen Kurse mit der Auferstehung Jesu beginnen und mit der 
Leidensgeschichte abschließen. S. hierzu: Lehrplan für den Inspektions- 
bezirk Glauchau, auch Anmerkung 9 und 13. 
Von der Bestimmung besonderer Lektionen zur Behandlung der 
Sonntagsperikopen ist teils in Rücksicht auf die spärlichen Erfolge 
dieses Unterrichts in früherer Zeit, teils mit Bezugnahme auf die für 
den Religionsunterricht wöchentlich verfügbare Stundenzahl abgesehen 
worden; die Füglichkeit aber, der Sonntagsperikopen auf der Oberstufe 
in Kürze zu gedenken, sie in der letzten Religionsstunde jeder Woche 
zur Vorbereitung auf den Gottesdienst lesen zu lassen und ihren Grund-
	        

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