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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Volume count:
25
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 21.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Satzungsänderung der Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft zu Berlin.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Amtlicher Teil.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Kriegsleistungen.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Verbot der Geldausfuhr.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, den Handel mit geistigen Getränken und deren Ausschank im Schutzgebiet Kamerun.
  • Verordnung des Gouverneurs von Kamerun über die Ausgabe von Schatzsscheinen.
  • Satzungsänderung der Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft zu Berlin.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 822 20 
Satzungsänderung der Usambara-Laffeebau-Gesellschaft Zzu Berlin. 
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 12. September 1914 haben die Satungen 
Usambara-Kaffeebau-Gesellschaft eine Anderung erfahren. 
Artikel 2 erhält folgende Fassung: 
„Der Zweck der Gesellschaft ist, in Ostafrika, vornehmlich in Usambara, Grundbesitz 
zu erwerben und zu verwerten, Land= und Plantagen-Wirtschaft, namentlich Kaffee- 
plantagen, auch gewerbliche Unternehmungen und Handelsgeschäfte, welche damit im 
Verbindung stehen, zu betreiben oder sich an solchen zu beteiligen."“ 
Die vorstehende Satzungsänderung ist von Aufsichts wegen genehmigt worden. 
Berlin, den 17. Oktober 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
gez. Busse. 
der 
  
Dersonalien. 
Wie Dr. Oshar Mener fiel. 
Über den Tod des auf dem Felde der Ehre gebliebenen Vortragenden Rates im Reichs- 
Kolonialamt Geheimen Regierungsrats Dr. Oskar Meyer entnehmen wir aus einem schönen Briefe, 
den ein Kamerad an die Witwe des Gefallenen gerichtet hat, folgende Einzelheiten: 
Bei Albert fsur Somme, den 3. Oktober 1914. 
Sehr verehrte gnädige Frau! 
Zu meinem allergrößten Bedauern habe ich die schwere Aufgabe, Sie von dem Heldentod 
Ihres sehr verehrten Herrn Gemahls, unseres Batterieführers, in Kenntnis zu setzen. 
gestatte mir, Ihnen persönlich sowie im Namen der gesamten Batterie unsern tiefen 
Schmerz aussprechen zu dürfen über den unersetzlichen Verlust, der Sie und Ihre Angehörigen so 
hart trifft. Gleichzeitig bin ich beauftragt, Ihnen die herzliche Anteilnahme des Dioisionskommandeurs 
Exzellenz von Pavel, des Bataillonskommandeurs und sämtlicher Kameraden, die Ihren Herrn 
Gemahl kennen und schätzen gelernt haben, zu übermitteln. Seine Exzellenz sagte, als er von dem 
Tode Ihres Herrn Gemahls hörte: „Der arme Meyer, er hatte die Batterie von Straßburg ab wie 
selten einer erfolgreich geführt.“ 
Es gab und gibt wohl keinen unter uns, den die Nachricht nicht tief erschütterte. Möge 
der Herrgott Ihnen und den Ihren Trost verleihen und Sie aufrichten in dem Bewußtsein, daß 
Ihr Herr Gemahl in vorbildlicher aufopfernder Pflichterfüllung sein Leben dem Vaterland geopfert hat. 
Die Division stand als Gefechtsteil des rechten Flügels der großen Schlachtlinie dem Feind 
seit einigen Tagen in heftigem Kampfe gegenüber. Die feindlichen Batterien, die unsere Batterie 
zu bekämpfen hatte, waren nicht auffindbar, ihre Stellungen wurden nur vermutet. Um sich Klarheit 
über den Standort zu verschaffen, ritt Ihr Herr Gemahl nach vorn in die Feuerstellung unserer 
Infanterie mit dem Hauptmann der 6. Batterie, Staatsanwalt Franzoni aus Würzburg. In seiner 
Begleitung war Unteroffizier der Landwehr Meyerhofer von unserer Batterie, welcher die Pferde 
hielt, als die beiden absitzen mußten, um dem feindlichen Feuer nicht zu sehr ausgesetzt zu sein. 
Beim weiteren Vordringen zu Fuß kamen die Herren in ein heftiges Granatfeuer und mögen woh 
hinter einem Strohhaufen Deckung gesucht haben. Eine Granate ist anscheinend durch den Stroh= 
haufen gedrungen. Ihr Herr Gemahl muß sofort tot gewesen sein, während Hauptmann Franzont 
schwer verletzt wurde. Als Unteroffizier Meyerhofer von der Sachlage erfuhr, war er nicht mehr 
zu halten und ging todesmutig mit einem Sanitätsgefreiten an die Unglücksstelle. Er nahm dem 
bereits Verschiedenen die Wertsachen ab und legte bei ihm ein Verzeichnis nieder mit Namensangabe. 
Am Abend ließ ich durch zwanzig freiwillige Leute der Batterie Ihren Herrn Gemahl holen und nach 
Bazentin le Petit bringen. Handwerksleute der Batterie stellten in der Nacht einen würdigen 
Sarg her, und am nächsten Morgen bestatteten wir den Entschlafenen auf dem Friedhof des Dorfes 
mit allen militärischen Ehren. Tief ergriffen sprachen Herr Leutnant Nötel und ich herzliche Worte; 
wir schlossen die Feier mit einem Vaterunser. Damit eine eventuelle spätere Uberführung stattfinden
	        

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