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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • Die Ereignisse der ersten drei Monate.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Neue Literatur (XXIII.).
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G852 20 
nach eine Abteilung der deutschen Schutztruppe 
über die bei Kissenji am Nordende des Kiwu ein- 
gedrungenen belgisch-kongolesischen Truppen. 
Nach einem, vom belgischen Gouverneur von 
Katanga in Havre eingetroffenen Telegramm 
sollen die belgisch-kongolesischen Truppen eine 
vollständige Niederlage erlitten haben. Der 
„Matin“ hat zwar durch Fortlassung einiger 
Worte den Inhalt des Telegramms später in das 
Gegenteil zu verdrehen versucht. Jedoch liegt 
kein Grund vor, an der Richtigkeit der ersten 
Meldung zu zweifeln, um so weniger, als sie 
auch noch von anderer Seite bestätigt worden ist. 
Das vorliegende Material schließt also mit 
einem, auch von feindlicher Seite zugegebenen 
Erfolge der deutschen Schutztruppe ab. Die eng- 
lischen Nachrichten — auf die wir uns im Vor- 
stehenden hauptsächlich stützen mußten — werden 
in Zukunft noch einer gründlichen Revision unter- 
zogen werden, wobei sich vermutlich die Tat- 
sachen in mehr oder weniger verändertem 
Lichte gegen die englischen Meldungen abheben 
werden. Alles in allem dürfte aus der wieder- 
holt hervorgehobenen, ausgesprochen peripherischen 
Gruppierung und der Art der bisherigen Kämpfe 
zur Genüge hervorgehen, daß wenigstens in 
den ersten drei Monaten des Krieges Deutsch- 
Ostafrika irgendwelche stärkere Erschütterung seiner 
Streitkräfte und seiner inneren Verhältnisse nicht 
zu erleiden gehabt hat. 
II. Kamerun. 
Durch die Unterbindung des Schiffsverkehrs 
nach Kamerun, die Unterbrechung der deutschen 
Kabellinien und die Zerstörung des Funkenturms 
in Kamina in Togo, der, wie bekannt, mit der 
Großstation Nauen in direkter Verbindung stand 
und Telegramme nach Kamerun weitergeben 
konnte, ist seit dem 25. August Dd. Is. jede Ver- 
bindung mit Kamerun unmöglich geworden. Die 
spärlichen Nachrichten, die seitdem von dort hier- 
her gelangt sind, haben große Umwege machen 
müssen, so daß sie bei ihrem Eintreffen in Deutsch- 
land veraltet waren. Nachdem nun die Eng- 
länder und Franzosen auch die ganze Kamerun- 
küste blockiert haben, werden in Zukunft wohl 
alle Nachrichten ausbleiben. Trotzdem können 
wir uns ein ziemlich vollständiges Bild von der 
derzeitigen Lage des Schutzgebietes machen, wenn 
wir die in englischen und französischen Zeitungen 
veröffentlichten Berichte auf Grund genauer Orts- 
kenntnis der in Frage kommenden Gebiete prüfen 
und auf das wahrscheinliche Maß der Richtigkeit 
einschätzen. 
Nach der Beschaffenheit der Grenzen und der 
Verteilung der feindlichen Truppen war zu ver- 
  
muten, daß die Verbündeten bei ihren Angriffen von 
allen vier Seiten in das Schutzgebiet einzudringen 
versuchen würden, so daß sich hier also mehrere 
Kriegsschauplätze entwickeln würden. Im folgenden 
seien daher die verschiedenen Operationen, nach 
den Himmelsrichtungen eingeteilt, besprochen. 
Der Norden des Schutzgebietes stößt an die 
englische Kolonie Nigeria. Einem in der „Times“ 
vom 27. Oktober veröffentlichten amtlichen eng- 
lischen Berichte ist nun zu entnehmen, daß die 
Engländer von Yola aus mit einem in Nord- 
nigerien liegenden Bataillon der West Abriean 
Frontier Force unter Oberstleutnant Maclear in 
der Richtung auf Garua nach der deutschen Grenze, 
die nur wenige Kilometer entfernt ist, vorrückten. 
Unter Kämpfen, bei denen auf seiten der Eng- 
länder zwei Leutnants fielen und zwei Hauptleute 
verwundet wurden, besetzten die Engländer Tepe 
auf deutschem Gebiet. Am 26. August rückten sie 
weiter auf Garua vor und unternahmen in der 
Nacht zum 29. August einen Sturmangriff auf 
diesen Platz, wobei sie angeblich ein Fort von 
Garua einnahmen. Unter „Fort“ ist wohl eines 
der Europäer-Wohnhäuser zu verstehen, die außer= 
halb der durch eine Mauer befestigten Station 
gelegen sind. Durch heftige Gegenangriffe der 
Deutschen erlitten die Engländer schwere Verluste 
und mußten sich, von den Deutschen verfolgt, 
über die Grenze zurückziehen. In diesen Kämpfen 
am 29. und 30. August fielen der Befehlhaber 
des englischen Bataillons Maclear, zwei Haupt- 
leute und ein Leutnant. Schwer verwundet 
wurde ein Leutnant, der seinen Wunden bald 
erlag, sowie zwei weitere Leutnants. Zwei rzte 
wurden angeblich von den Deutschen gefangen 
genommen. Der Gouverneur von Kamerun be- 
stätigt diese Ereignisse, wie folgt: „Engländer an- 
griffen nachts 29. zum 30. August unsere Stellung 
bei Garua. Angriff abgeschlagen. Engländer 
gingen in Eile auf Yola zurück. Eigene Verluste: 
Oberleutnants von Rothkirch und Panthen und 
Milbrat, Sergeant Jost und Kühn gefallen, 
Verluste an farbigen Soldaten unbedeutend. Ver- 
luste beim Feinde: fünf Offiziere gefallen, zwei 
Sanitäts-Offiziere gefangen, sehr starke Verluste 
an Farbigen, die außerdem in großer Zahl deser- 
tierten.“ »,. 
Um den Erfolg der deutschen Waffen richtig 
einzuwerten, muß man bedenken, daß die gemeinen 
Soldaten in Westafrika sowohl bei den Engländern 
als auch bei den Deutschen aus Eingeborenen des 
Landes bestehen und daß nur die Offtziere und 
ein Teil * len unhiert Europäer sind. Verden 
die Offiziere abgeschossen, so ist die Widerstan 4 
kraft der Truppen meistens gebrochen. Die Hon 
daten ergeben sich, fliehen oder desertieren. on 
dem englischen Bataillon sind fieben Offiziere,
	        

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