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Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1914
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1914
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 24.
Bandzählung:
24
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Personalien.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.

Volltext

Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Nolonialamt. 
  
  
25. Jahrgang. Berlin, den 15. Dezember 1914. Uummer 24. 
Diese Zeilschrift erscheint in der Regel am 1. und, i15. ode Monats. Derselben werden als Beihefte beigesingt bee nseles veimmal 
vierteljährlich erscheinenden: „NMitteilungen aus den deutschen Schmzegebieten-. Iernusgegeben ## Der 
vierteljährliche Abonnementspreis für das Klkontenben *W den Beiheften beträgt beim Beuge u ch die Post ucd die B 
handlun en & 4.—, birekt unter Sreihban durch uuel Verlagobuchhaudlen fgt Deutschland einschl. der kunsuh 
Schuygebiete und ÖOsterreich= Ungar b) 6.— für die Länder des W ni ens — t und Anfragen *8* i die 
Königliche Sofeichbonduushhh r Ernst S#ullr dien Mittler und Sohn, Berlin 8W68, Kochstraße 68—71, zu richten 
Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 867. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Bericht über eine Dienstreise des Stabsarztes Dr. Iergeat in den Süden 
des Bezirkes Logone in der Zeit vom 20. Februar bis 11. April 1914 (mit einer Karte) S 
Deutsch- Neuguinea: Eine Neise nach dem Torin-Fluß auen der Gazelle-Halbinsel P5n einer Karte) S. 876. 
Literatur-Bericht S. 881. — Neue Literatur (XXIV.) S. 881. 
  
ErcccsKnmtlicher Teilcchcccnn 
Dersonalien. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers hat der Herr Reichs- 
kanzler den Geheimen Oberpostrat und vortragenden Rat im Reichs-Postamt Wachenfeld für die 
Dauer des gegenwärtig von ihm bekleideten Amtes zum Mitgliede (Beisitzer) des Disziplinarhofes 
für die Schutzgebiete ernannt. 
Raiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 5. August 1914. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Aus der Schutztruppe scheiden aus: 
der Stabsarzt Ullrich behufs Rücktritts zur Marine und der Stabsarzt Dr. Brünn behufs Rück- 
tritts in Königlich Bayerische Militärdienste. 
Der Antrag des Stabsarztes Dr. Manteufel um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 
2½ Jahre wird genehmigt. 
Schutztruppe für Kamernn. 
Aus der Schutztruppe scheiden aus: 
der Stabsarzt Dr. Berké behufs Rücktritts zur Marine und der Oberarzt Dr. Schütz behufs Rück- 
tritts in Königlich Sächsische Militärdienste. 
Dem Stabsarzt Dr. Rinke wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum 
Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
	        

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