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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zorn_kaiser
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
Author:
Zorn, Philipp
Berger, Herbert von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
zorn_kaiser_001
Title:
Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band.
Subtitle:
Deutsche Politik, Staat und Verwaltung, Entwicklung des Rechts, Die deutsche Wehrmacht, Die Kolonien.
Author:
Berger, Herbert von
Zorn, Philipp
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Versicherung
Kolonien
Militair
Volume count:
1
Publishing house:
Schmidt & Co. GmbH
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
Scope:
573 Seiten
DDC Group:
Politik
Recht
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Abschnitt. [Kreis der einbezogenen Personen. Pflicht und Recht zur Versicherung. etc.]
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • I. Abschnitt. [Beweggründe einer sozialen Fürsorge. etc.]
  • II. Abschnitt. [Kreis der einbezogenen Personen. Pflicht und Recht zur Versicherung. etc.]
  • III. Abschnitt. [Versicherungsträger. etc.]
  • IV. Abschnitt. [Ausländische Sozialversicherung.]
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
II. Buch. Die Reichsversicherung. 85 
  
bezug auf die Wirkung der Lasten muß man den nationalen und den internationalen 
Wirtschaftsmarkt auseinanderhalten. Soweit jener in Frage kommt, kann die Be- 
lastung durch die Sozialversicherung zu einer Konkurrenzunfähigkeit nicht führen, 
weil ja alle Wirtschaften im großen Ganzen gleichmäßig mit diesen Unkosten zu 
rechnen haben. Sicherlich spielen sie bei dem einen oder anderen Gewerbe oder Be- 
rufe, je nach dem augenblicklichen Stand und nach individuellen Momenten eine je- 
weils verschiedene Nolle. Immerhin ist hier der Beurteilung nur die Gesamtheit der 
in der Volkswirtschaft vorhandenen Betriebe zugrunde zu legen; da wird man sagen 
dürfen, daß, gewisser Schwierigkeiten unerachtet, die hauptsächlich die Landwirtschaft 
und der Mittelstand durch die Arbeiterversicherung hat, eine unerträgliche Belastung 
nicht angenommen werden kann. Aun wird aber betont, die deutsche Volkswirtschaft 
sei mit der Weltwirtschaft so innig verbunden, daß es auf die internationalen Wirkungen 
ankommt. Es wird gewiß nicht verkannt werden dürfen, daß, rein äußerlich betrachtet, 
diejenigen ausländischen Zndustrien, Handelsunternehmungen usw. zunächst billiger als 
die deutschen arbeiten, die nicht auch die Lasten der Sozialversicherung oder nur in ge- 
ringem Maße tragen. Aun gehen aber immer mehr außerdeutsche Staaten zur Nach- 
ahmung unserer Einrichtungen in der Sozialversicherung über, so daß die inter- 
nationale Konkurrenz sich infolge der mit der Zeit annähernd gleichen Belastung 
durch die Kosten der Sozialversicherung nicht zu ungunsten Deutschlands gestalten 
kann. Jedoch auch bis dahin bleibt zu beachten, daß nach gewissenhafter Schätzung 
der Last selbst der Großindustrie diese hinsichtlich der Unfallversicherung nur auf 
3 bis 4 vom Hundert des Lohnes kommt. Mit Recht dringt ferner immer mehr 
die Uberzeugung durch, daß beim Fehlen einer Fürsorge im Falle der Krankheit 
und des Alters, des Unfalls usw. die Arbeiter ihre Lohnforderungen erhöhen 
müßten, um sich selbst auf solche Fälle einzurichten. Zu beachten bleibt auch, daß die 
Haftpflichtersatzansprüche, die den Unternehmern von der Unfallversicherung abgenom- 
men werden, bei sozialer Handhabung im ZInteresse der Arbeiter noch viel belastender 
sein würden, als die jetzige Versicherung. Das Wichtigste aber ist, daß diese starke In- 
anspruchnahme des Unternehmertums die außerordentliche Blüte der Industrie und 
des Handels keineswegs gehindert hat. Za, es läßt sich mit Leichtigkeit übersehen, daß 
die Ausgestaltung der sozialen Versicherung und der Aufschwung des wirtschaftlichen 
Lebens zeitlich zusammenfallen; es kann also die sozialpolitische Belastung bisher nicht 
zu einem hemmenden Ballast geworden sein. Ohne weiteres ist allerdings zuzugeben, 
daß diese Erwägungen nur mit einem Aufstieg unseres wirtschaftlichen Lebens rechnen, 
nicht aber mit großen und dauernden Rückschlägen. Aber auch unter Einschaltung dieses 
Gesichtspunktes bleibt bestehen, daß es die volkshygienische Wirkung der sozialen Ver- 
sicherung, über die nicht gestritten werden kann, ist, daß vielleicht in keinem Lande der 
Welt ein im ganzen so gesunder Arbeiterstamm besteht wie in Deutschland, der außer- 
dem, durch Schule und Heer erzogen, intelligent und bildungshungrig, seine zweifel- 
lose Höherentwicklung mit der Fürsorge der Sozialversicherung verdankt. An der er- 
freulichen Erscheinung der Abnahme der Sterblichkeit sind die versicherten Arbeiter 
schon wegen ihrer Masse wesentlich beteiligt. Auf 1000 Einwohner kamen im Ourch- 
221
	        

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