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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea. (9. März 1915.)
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

68 98 
Polizeimeister Baller . 
Bei den Kämpfen um Mulundu gegen die Franzosen und Belgier in der Zeit vom 20. bis 
22. Dezember v. Js. ist der Polizeimeister 
Herr Johannes Baller 
den Heldentod für das Vaterland gestorben. 
in treuer Pflichterfüllung gedient und sich als tüchtiger Beamter erwiesen. 
Ehren gehalten werden. 
Berlin, den 13. März 1915. 
Baller hat dem Schutzgebiet Kamerun seit April 1913 
Sein Andenken wird in 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf. 
  
  
  
L.LL. 
  
Huchtamtlicher Teil 
  
  
2E.WS 
  
  
  
  
Der Nrieg in den deutschen Schützgebieten. 
Dritte Mitteilung. 
I. Deutsch-Ostafrika. 
Konnte schon auf Grund der ersten amtlichen 
Mitteilungen des Gouverneurs von Deutsch-Ost- 
afrika, die mit dem 16.Oktober v. Is. endeten, gesagt 
werden, daß die Kriegslage in dieser Kolonie ein 
durchaus erfreuliches Bild zeige, so ist dies nach 
den neuerdings eingetroffenen weiteren Nachrichten 
noch in weit höherem Maße der Fall. Wir haben 
inzwischen erfahren, daß die Versuche der Eng- 
länder, in Ostafrika einzudringen, mit für 
sie schweren Verlusten gescheitert sind, daß 
darauf schon Ende November ganz Ostafrika 
frei vom Feinde war und sogar noch Teile 
englischen Gebietes von unseren Truppen besetzt 
worden sind. 
Das Wichtigste aus den seit Abschluß unserer 
zweiten Mitteilung eingegangenen Meldungen des 
Gouverneurs wurde bereits seinerzeit durch die 
Tagespresse der Offentlichkeit übergeben. Nach- 
stehend seien die betreffenden Ereignisse im Zu- 
sammenhang geschildert. 
Einleitend sei bemerkt, daß die Engländer in 
ihrem ostafrikanischen Schutzgebiet anscheinend 
Schwierigkeiten mit Teilen ihrer farbigen Truppen 
zu überwinden haben. Schon in den ersten Mit- 
teilungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika 
war erwähnt, daß die englischen Wasuaheli- 
Askari, also eingeborene Soldaten, wie sie auch 
den größten Teil unserer Schutztruppe bilden, sich 
weigern sollten, gegen uns zu kämpfen. Jetzt be- 
richtet der Gouverneur, daß es in Mombasa, der 
Hafenstadt Britisch-Ostafrikas, zu einer Revolte 
indischer Truppen gekommen sein soll, wobei 
zahlreiche Inder und Europäer gefallen seien. Was 
die Veranlassung hierzu gab, läßt sich natürlich 
noch nicht überblicken. Möglich ist es immerhin, 
daß auch nach der ostafrikanischen Küste bereits 
Nachrichten von der Verkündung des heiligen 
Krieges gelangt sind, die auf die mohammeda- 
nischen Wasuaheli und indischen Truppenteile des 
gleichen Bekenntnisses eingewirkt haben. Möglich 
  
ist auch, daß für die Weigerung der englischen 
Wasuaheli-Askari ihre, in den ersten Zusammen- 
stößen mit den unter deutscher Führung kämpfen- 
den Stammesbrüdern gemachten Erfahrungen aus- 
schlaggebend waren. Auffallend ist es jedenfalls, 
daß in sämtlichen englischen Gefechtsberichten nie- 
mals von den eigenen eingeborenen farbigen 
Truppen (Wasuaheli) die Rede war, und daß 
gegen Ende Oktober neue indische Truppen, und 
zwar solche aus dem Pendschab, und sogar europäische 
Truppenteile von Indien herübergeholt wurden. 
Am 29. Oktober erschien einer der auf dem 
Victoriasee befindlichen englischen Dampfer vor 
dem am Westufer des Sees liegenden Ort Bukoba, 
Sitz der Verwaltung des Bezirks gleichen Namens, 
und beschoß zwei Stunden lang die dortige Funken- 
station. Letztere wurde nur leicht beschädigt und 
war kurz nachher wieder betriebsfähig. 
Am 31. Oktober wollte eine Expedition unserer 
Schutztruppe von Muansa, am Südufer des 
Victoriasees, auf dem kleinen Dampfer „Muansa“ 
und einigen Dhaus (kleinen Segelschiffen) aus- 
laufen, wurde aber in Nähe der Küste von einem 
sich nahenden englischen Dampfer gestört. Wäh- 
rend nun „Muansa“ ihre Fahrt fortsetzte, kehrten 
die Dhaus, und zwar eine sofort, die anderen 
nach Zwischenlandungen auf küstennahen Inseln, 
sämtlich unversehrt nach Muansa zurück. Ihre Be- 
schießung seitens des englischen Dampfers 
war erfolglos geblieben. 
Im Anschluß hieran machten die Engländer 
bei Kajanga am Spekegolf (im Südosten des 
Victoriasees) einen Landungsversuch, der jedoch 
abgewiesen wurde. Die kleine „Muansa“ kehrte 
am 2. November ebenfalls zurück, ohne feindlichen 
Schiffen begegnet zu sein. 
Der Ort Muansa ist Sitz der Verwaltung des 
gleichnamigen Bezirks und verfügt, ebenso wie 
das vorhergenannte Bukoba, über eine Funken- 
station. Wie dort, so hatten die Engländer es 
anscheinend auch hier auf die Zerstörung der
	        

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