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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Appendix

Title:
Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea.
Volume count:
9. März 1915.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea. (9. März 1915.)
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GW 148 2 
indessen die Führer der Truppen wohl, wie 
anderwärts, bemüht, sich eines tunlichst korrekten 
Verhaltens zu befleißigen. Am 2. November 
wurden die meisten Europäer mit dem japanischen 
Transportdampfer „Kamakura Maru“ nach Naga- 
saki gebracht, wo sie am 8. gleichen Monats an- 
langten. In Jap blieben nur zurück zwei Beamte 
der deutsch= niederländischen Telegraphengesellschaft 
und der Funkenstation, die Herren ter Horst 
(Holländer) und Schmidt, ferner Scott und 
Steinhauer für die Westkarolinen-Gesellschaft, 
der alte Ansiedler Friedländer, zwei Paters, 
zwei Brüder und eine Schwester von der Kapu- 
ziner-Mission. Die nach Japan weggebrachten 
Deutschen wurden dort zunächst einige Tage fest- 
gehalten, sind aber dann nach Unterschreiben 
eines „Schwurbriefes“, wonach sie sich verpflich- 
teten, in diesem Kriege keine Feindseligkeiten 
gegen Japan zu unternehmen, dem amerikanischen 
Konsul überantwortet worden. Die meisten der 
Ansiedler von Jap fuhren sodann nach Schanghai 
weiter, nur eine Frau Trost reiste nach Manila. 
Die Familien Köhler (Telegraphenbeamter) und 
Arbinger stellvertretender Stationsleiter) blieben 
krankheitshalber noch in Nagasaki zurück, sie 
werden aber wohl inzwischen auch Japan ver- 
lassen haben. 
2. Saipan. über die Besetzung von Saipan 
(Marianen) liegen nähere Nachrichten bisher nicht 
vor; es ist nur soviel bekannt geworden, daß 
auch dort japanische Streitkräfte gelandet und 
die Beamten weggebracht worden sind. 
3. Angaur. Von den Palauinseln haben 
die Japaner gleichfalls die wichtigeren Plätze, 
und zwar die Regierungsstation Korror (Malakal) 
und vor allen Dingen die Insel Angaur der 
Deutschen Südsee-Phosphat-A.-G. besetzt. Über 
die Besetzung dieser letzteren Insel sind inzwischen 
ausführliche Nachrichten eingegangen. Danach 
war auch hier zunächst ein englisches Schiff, 
der Kreuzer „Sydney“, Anfang August erschienen 
und hutte die Funkenstation zerstört. Der Kreuzer 
blieb aber vor Angaur nur einige Stunden 
liegen und sandte dabei bezeichnenderweise eine 
Notiz an Land, wonach das ganze Schutzgebiet 
Deutsch-Neuguinea und damit auch Angaur 
„im Namen Seiner britischen. Majestät“ 
okkupiert sei. Dieser Akt hat indessen die Japaner 
nicht abgehalten, ihrerseits später von der Insel 
Besitz zu ergreifen. Auf die Vorstellungen des 
Leiters der Deutschen Südsee-Phosphat-A.-G. in 
Bremen, der die Insel gehört, daß Angaur be- 
roits von Großbritannien mit Beschlag belegt 
worden sei, erklärte der japanische Kommandant, 
er könne diese Besitzergreifung nicht anerkennen, 
da fie nicht durch Zurücklassung irgendeiner 
militärischen Macht effektiv geworden sei. Auf 
  
der Funkenstation im Osten und auf dem Ver- 
waltungsgebäude der Südsee-Phosphat-A.-G. 
im Westen wurde die japanische Flagge gehißt, 
nachdem etwa 60 Mann mit einem Maschinen- 
gewehr gelandet worden waren. Der Oberbefehls- 
haber ließ sodann die Angestellten der Gesellschaft 
zu sich kommen und versprach ihnen, daß nie- 
mand ausgewiesen würde und die Leute 
ruhig und ungehindert ihre Arbeit fortsetzen 
könnten; sie dürften aber kein Phosphat aus- 
führen. Alle Waffen müßten alsbald abgeliefert 
werden, was sodann am 12. Oktober geschah. 
Bis 30. Oktober ging alles seinen gewohnten 
Gang weiter. Soweit die Arbeiter nicht entlassen 
waren, wurde mit dem Rest weiter Phosphat 
gefördert und auf Lager genommen. Am 
31. Oktober kam dann ein Japaner namens 
Ossava von Palau herüber und zog nähere Er- 
kundigungen über die Gesellschaft ein. Am 
6. November morgens legte ein japanischer 
Dampfer im Westen der Insel an und landete 
etwa ein Dutzend japanischer Ziovilisten. 
Der Leiter der Gesellschaft, Herr Lippert, wurde 
auf die Station gebeten. Dort stellte ihm der 
japanische Befehlshaber drei Herren vor als 
Vertreter einer „neu gegründeten und mit Er- 
laubnis und unter dem Schutze der japanischen 
Marine handeltreibenden Gesellschaft, der Nanyo 
Keiei Kumiai“ (Südsee-Vertriebsvereinbarung). 
Der eine der drei Herren, der den Dolwmetscher 
machte, erklärte, die japanische Firma sei bereit, 
mit der Südsee-Phosphat-A.-G. Handel zu 
treiben, sie könnten bei ihr gegen Phosphat alles, 
was sie brauchten, eintauschen. Nachdem der 
Betriebsleiter Lippert seine Bereitwilligkeit aus- 
gesprochen hatte wegen Austausch von Eingebo- 
renenproviant mit der neugegründeten japanischen 
Gesellschaft in Unterhandlungen zu treten, ver- 
langten die Vertreter dieser Gesellschaft zunächst 
die Einräumung von Häusern zwecks Einrichtung 
einer Niederlassung. Lippert lehnte dieses Ver- 
langen mit dem Hinweis ab, daß er keine Be- 
rechtigung zur Erteilung einer derartigen Er- 
laubnis habe, und daß es sich auch nur um 
einen einmaligen Eintausch von Lebensmitteln 
handeln könne. Darauf wurde ihm von dem 
Vertreter der japanischen Firma erwidert, Be- 
dingung für die Eröffnung der Geschäftsverbindung 
sei, daß die Deutsche Südsee-Phosphat-A.-G. mit 
der Nanyo Keiei Kumiai für immer oder wenig- 
stens für die Dauer des Krieges einen Vertrag 
schlösse, durch welchen die Gesellschaft sich ver- 
pflichtet, alle ihre Bedürfnisse von der Nanyo 
Keiei Kumiai gegen Phosphat zu beziehen und 
das Phosphat nach. Japan auszuführen. Die 
noch nötigen Arbeiter werde die Nanyo Keiei 
Kumiai in den Inseln anwerben. Die Nanyo#
	        

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