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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Appendix

Title:
Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea.
Volume count:
9. März 1915.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea. (9. März 1915.)
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

E 150 20 
den Motorschoner „Delphin“, der im Hafen lag, 
beschlagnahmt und auch dort die japanische Flagge 
hochgezogen. Ein Offizier mit einer Anzahl 
Soldaten stürmte dann ins Privatkontor des Ver- 
treters der Jaluit-Gesellschaft, Petersen, 
und forderte diesen auf, zu dem Kapitän der 
Landungstruppe, Kapitän Matsuoka, zu kommen. 
Dieser erklärte Petersen, es sei ihm jedenfalls 
bekannt, daß Deutschland sich mit Japan im 
Kriege befände. Petersen verneinte dies. Darauf 
teilte ihm der Kapitän mit, daß seit dem 23. August 
Krieg zwischen Deutschland und Japan sei, und 
daß er den Auftrag habe, die Ostkarolinen 
und Ponape in Besitz zu nehmen. Wenn kein 
Widerstand geleistet würde, seien Privateigentum 
und Leben geschützt. Petersen erklärte, daß sie 
Widerstand gar nicht leisten könnten. Er wurde dann 
von dem japanischen Befehlshaber ersucht, dem 
höchsten Beamten am Platze, stellvertretenden Be- 
zirksamtmann Köhler, ein Schreiben zu über- 
bringen, in dem dieser aufgefordert wurde, sich zu 
ergeben, da Widerstand nutzlos sei und nur unnützes 
Blutvergießen kosten würde. Der Bezirksamtmann, 
Assessor Köhler, hatte sich mit den beiden Polizei- 
meistern und der größten Anzahl Soldaten mit 
der Kasse in den Busch begeben. Am Abend des 
nächsten Tages stellte er sich aber dann allein 
dem japanischen Befehlshaber. Er wurde nach 
kurzem Verhör als Gefangener erklärt, ihm aber 
später Bewegungsfreiheit auf Ponape selbst ge- 
stattet, jedoch mit dem Hinweis, daß er mit der 
nächsten Gelegenheit nach Japan gebracht werde. 
Die beiden Polizeimeister kamen am 9. Oktober 
mit den Polizeisoldaten an, wurden aber nach 
kurzem Berhör freigegeben. Alle Beamten, außer 
dem Bezirksamtmann Köhler, wurden sofort ge- 
fragt, ob sie in japanische Dienste treten wollten. 
Außer dem Regierungsarzt Dr. Girschner und 
einem gewissen Sekine sowie dem spanischen 
Staatsangehörigen Villazon weigerten sich sämt- 
liche Beamten und Angestellten, bei den Japanern 
Dienste zu nehmen, worauf ihnen gleichfalls er- 
öffnet wurde, daß sie mit nächster Gelegen- 
heit die Jusel zu verlassen hätten. In der 
Nacht vom 8. zum 9. Oktober fuhren die Schiffe 
ab. Als Vertreter der japanischen Gewalt blieb 
Fregattenkapitän Matsuoka mit seinem Stab und 
über 100 Soldaten zurück. Den beschlagnahmten 
Motorschoner „Delphin“ überließ er der Jalüuit- 
Gesellschaft weiter zur Benutzung. Später wurde 
die Beschlagnahme wieder zurückgezogen. Die 
Kohlenlager der Jaluit-Gesellschaft wurden nicht 
berührt. Der Fregattenkapitän erkundigte sich 
zwar, wem die Kohlen gehörten, erklärte aber 
nachher, er brauche sie nicht. Am 21. Oktober 
kam das japanische Geschwader, wohl von Truk 
kommend, wieder vor Ponape an. Der Admiral ließ 
  
dem Bertreter der Jaluit-Gesellschaft, Petersen, 
sagen, daß die Firma ihren Handel wie bisher 
weiter betreiben könne, und ihr keinerlei Hinder- 
nisse in den Weg gelegt werden sollten. Dies 
scheint auch, soweit der Bericht reicht, nicht ge- 
schehen zu sein. Am 13. November traf ein 
japanischer Dampfer ein, der Proviant an Bord 
hatte. Das Schiff ließ von diesem Proviant, so- 
viel als gebraucht wurde, ab, allerdings zu einem 
Preise, der um 50 v. H. höher war als der 
sonstige Einstandspreis. Am 21. November kam 
dann ein japanischer Transportdampfer an und 
nahm von dort folgende Personen an Bord: 
Assessor Köhler, Sekretär Gentner mit Frau 
und Kind, die Polizeimeister Kammerich und 
Ludwig, die Kaufleute Hopp, Schumacher 
und Hammann (Jaluit-Gesellschaft), Kapitän 
Hellvoigt, den Maschinisten des Motorschoners 
„Delphin“, 2 weitere in dem betreffenden Bericht 
nicht mit Namen genannte Herren und 2 Matrosen 
von S. M. S. „Gneisenau“, die seiner Zeit von 
diesem Kreuzer wegen schwerer Erkrankung auf 
Ponape zurückgelassen worden waren. Medizinalrat 
Dr. Girschner blieb der abgegebenen Erklärung 
entsprechend auf Ponape zurück. Am 1. Dezember 
kamen die Genannten in Japan an und wurden dann 
nach den üblichen Formalitäten freigelassen. Die 
Beamten verließen am 13. Dezember mit dem 
Dampfer „Mongolia“ Yokohama mit der Be- 
stimmung nach S. Franzisko, während die anderen 
Herren noch einige Zeit dort verbleiben mußten. 
Die beiden Matrosen von S. M. S. „Gneisenau“ 
waren in ein Gefangenlager gebracht worden. 
Weitere Nachrichten als der bis zum 20. No- 
vember reichends Bericht des Vertreters der 
Jaluit-Gesellschaft Petersen liegen zur Zeit hier 
nicht vor. 
5. Truk. Diese Inselgruppe wurde am 
12. Oktober 1914 von dem gleichen Geschwader, 
das in Ponape war, militärisch besetzt. Die Über- 
gabe der Station erfolgte am gleichen Tage durch 
den Stationsvorsteher Ueberhorst im Beisein des 
Regierungsarztes Dr. Mayer, des Paters Su- 
perior Ignatius und des Sanitätsgehilfen 
Nusser. Als Dolmetscher fungierten der Leiter 
der japanischen Gesellschaft Nakamoto und Pater 
Siegbert. Der Stationsleiter und der Regierungs- 
arzt erklärten sich auf Befragen zunächst bereit, 
die Geschäfte weiter zu führen, da die Japaner 
ausdrücklich versichert hatten, daß an dem bis- 
herigen Zustande nichts geändert werden solle; 
denn es handle sich nur um eine militärische 
Okkupation. Schutz des Privateigentums wurde 
ausdrücklich zugestanden. Gleich in den ersten 
Tagen wurden dann sämtliche Regierungsboote 
beschlagnahmt und äußerlich durch die aufgemalte 
japanische Flagge am Bug als solche gekenn-
	        

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