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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Volume count:
26
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

Full text

12 „Donmark“-Artikel. Jollvereinsopposition gegen den französischen Handelsvertrag. 
kassenbestande und dem gemeinschaftlichen Reservefonds Holstein zu den das VNormal- 
budget überschreitenden Ausgaben ganz ebenso wie die anderen Teile der Monarchie 
herangezogen worden sei, und daß demnach über holsteinsche Fonds verfügt worden sei, ohne 
daß eine Bewilligung stattgefunden hätte. Hierdurch wird dasjenige, was in dem Ew. pp. 
unter dem 29. Juni d. J. (Ar. 173) mitgeteilten Erlasse meines Herrn Amtsvorgängers 
an die Gesandtschaften zu London, Paris und St. Petersburg vom 27. desselben Monats“ 
auf den Grund einer Rede des Herrn Hall vom 15. April und in bezug auf dessen Sirkular 
vom 8. Mai d. J. angeführt worden ist, ausdrücklich bestätigt. Es kann keinem Zweifel 
unterworfen sein, daß wegen folcher Verletzung der im vorigen Jabre gegebenen Zusagen 
der Deutsche Bund schon jetzt im vollen Rechte wäre, Rechenschaft zu fordern. Es hat dies 
bis jetzt nur in Rücksicht auf einen doch möglichen Erfolg der Verhandlungen unterbleiben 
können, und aus demselben Grunde ist es auch jetzt noch nicht unser Wunsch, daß die 
Bundesversammlung zu einer Beschlußnahme bierüber veranlaßt werde. 
Ew. pp. ersuche ich indes ergebenst, von den beiden Anlagen dem Herrn Grafen von 
Rechberg vertraulich Kenntnis zu geben und die Frage über die Stellung des Deutschen 
Bundes zu der oben angedeuteten Eventualität in vertraulicher Weise mit ihm zu bejprechen. 
Indem ich einer gefälligen Mitteilung Ew. pp. über die Ausführung dieses Auftrages 
ergebenst entgegensehe, bemerke ich nur noch, daß ich den gegenwärtigen Erlaß dem König- 
lichen Bundestagsgesandten vertraulich mitteile. 
8. Erlaß an den Gesandten in Stuttgart von der Schulenburg. 
[Kontept von der Hand des Vortragenden Rats Pbilipsborn.)] 
Vachdem Hreuhben am 2. August 1862 einen Handelsvertrag mit Grankreich abgeschlossen 
batte, der eine wesentliche Anderung fseines durch die Zollvereinsverträge festgelegten Goll- 
tarissustems involvierte, mußte es das ÖStreben der preußischen Regierung sein, auch die 
übrigen Sollvereinsstaaten jur K des Vertrages zu bestimmen. Dem opponierte aber 
Olterreich mit der Vehauptung, daß ein Bertrag des Sollvereins mit Srankreich undereinbar 
sei mit dem Geist des rerik grleisn Handelsvertrags vom Sebruar 1853. Tatsächlich 
Greichte SOsterreich mit seinem eben, daß jämtliche deutsche Mittel- und Kleinstaaten mit 
usnahme von Sachsen, den 2— chen 16ttatch: Oldenburg, Baden, Braunschweig und Srank- 
furt den Beitritt gonz ablehnten oder lich wie Hannover und Hessen reseroiert verhielten. Bis- 
marck verharrte demgegenüber bei dem schon von seinem Vorgänger Graf Bernfstorff ein 
nommenen Standpunkt, daß diesenigen Staaten, die die Annahme des W3 
Honelsvertra oblehnten, den Ende Dezember 186°5 oblaufenden Zollvereinsvertrag mit 
reuhen nicht erneuern wollten. 
Berlin, den 12. Aovember 1862. 
Der biesige Königlich Württembergische Geschäftsträger Graf von Uxküll hat der 
Königlichen Regierung die Depesche vom 20. Soptember d. J. mitgeteilt, in welcher der 
Freiherr von Hügel erklärt, daß Württemberg auch nach erneuter Erwägung sich bewogen 
sebe, die Zustimmung zu den am 2. August d. J. unterzeichneten Verträgen mit Frankreich 
zu versagen. Die in jener Depesche entwickelten Motive kommen im wesentlichen auf die- 
jenigen Sinwendungen zurück, welche uns auch von seiten einiger anderer SZollvereins- 
staaten gebracht worden sind, und die wir bereits in unjeren verschiedenen, zu allseitiger 
Kenntnis gelangten Depeschen widerlegt haben. Ich würde nur Gesagtes wiederholen 
können, wenn ich an dieser Stelle nochmals darauf eingehen wollte; nach meiner Überzeugung 
1 Siehe den Erlaß Vernstorsss vom 27. Juni in: Das Staat iv, III, 147 
2 das Krehe Sn vom 8. Mal ebenda, S. 1 4 ff. aatsarchiv fl.
	        

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