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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 16/17.
Volume count:
16/17
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Besitzungen in der Südsee.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. VIII.
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

339 20S 
Waren für 111 067,15. eingeführt, und daß 
Kopra im Werte von 247 460,20 , ferner 
Trepang im Werte von 1087,00 ./X ausgeführt 
wurden. Der Gesamthandel im Januar betrug 
sonach 249 711,35 Al. 
Die Zolleinnahmen für Januar sind ange- 
geben mit 28 965,80 für die Einfuhr und 
15 574,45 “ für die Ausfuhr, zusammen 
44540,25 /“. 
Die Statistik für Februar ergibt für einge- 
führte Waren die Gesamtsumme von 181 380,75.“, 
für ausgeführte Waren, und zwar für Kopra 
294 881,80 , für Kakao 20 150,00 , zu- 
sammen 315 031,80 . Der Außenhandel im 
Februar betrug somit 496 412,55 .K 
An Zöllen wurden im Februar eingenommen: 
an Eingangszöllen 30 219,18 ¼¾, an Ausfuhr= 
abgaben 11 684,70.¼, zusammen 41 903,88 1/4. 
Eine im Amtsblatt vom 15. April abgedruchte 
Königliche Proklamation schreibt vor, daß die 
britischen Vorschriften über den Handel mit dem 
Feinde im Schutzgebiete Anwendung zu finden 
haben. 
Die Arbeiterverhältnisse scheinen sich wieder 
gebessert zu haben. Auch Neuanwerbung von 
Arbeitern scheint möglich zu sein. Nach den vor- 
liegenden Nachrichten geht der Pflanzungsbetrieb 
im allgemeinen ungestört vor sich. Sehr geklagt 
wird über die Mangelhaftigkeit des Nachrichten- 
wesens. Namentlich von den Kriegsereignissen 
hören die deutschen Anfiedler so gut wie gar nichts. 
Die den australischen Behörden zugehenden draht- 
losen Meldungen werden nicht veröffentlicht. Selbst 
australische Zeitungen werden zeitweilig nicht 
durchgelassen. Deutsche Zeitungen sind nach wie 
vor verboten. Der Post= und Telegraphenverkehr 
Neuguineas mit den mit England im Krieg be- 
findlichen Ländern ist immer noch unterbunden. 
Die Witterungsverhältnisse haben sich in 
letzter Zeit günstiger gestaltet. Anfang März 
brachte der Nordwestwind kräftigen Regen, so daß 
die Schäden der im vorigen Jahre herrschenden 
außergewöhnlichen Trockenheit vermutlich wieder 
ausgeglichen sein werden. 
Die Regierungsstation Morobe, über die in 
den früheren Mitteilungen noch nichts gesagt 
werden konnte, ist inzwischen auch vom Feinde 
besetzt worden. Der bisherige Stationsleiter 
Klink ist Anfang April in Rabaul eingetroffen 
und hat sich dort dem Administrator gestellt. 
Es find also nunmehr alle Dienststellen des 
alten Schutzgebiets von den britisch-australischen 
Militärbehörden besetzt. 
Die deutschen Beamten des Schutzgebiets sind 
bis auf einen Regierungsarzt, welcher für die 
eingeborenen Arbeiter auf den großen Pflanzungen 
an der Blanchebucht sorgt, und einzelne untere 
— 
  
Beamte, die aus noch nicht aufgeklärten Gründen 
noch in Australien festgehalten werden, in der 
Heimat eingetroffen. Auch die Beamten, welche 
kapitulationsgemäß in beratender Eigenschaft bei 
der australischen Militärverwaltung geblieben 
waren, aber im Anfang Dezember v. JIs. infolge 
ungesetzlicher Handlungen des früheren britisch- 
australischen Administrators Holmes ihre Tätigkeit 
eingestellt haben, sind heimgekehrt. Kapitulations- 
gemäß stehen die heimgekehrten Schutzgebiets- 
beamten, davon dreiundzwanzig mit Offiziersrang, 
im Osten und Westen im Kampfe gegen den Feind. 
B. Inselgebiet. Aus dem Inselgebiet der 
Karolinen, Marianen und Marshall-Inseln sind 
seit der letzten Mitteilung Nachrichten nicht mehr 
eingegangen. Die Japaner halten offenbar noch 
alle wichtigeren Punkte besetzt. 
Nach einer hier vorliegenden Missionszeitschrift 
berichtet die Liebenzeller Mission: 
„Die Japaner sind nach jeder Seite hin 
sehr zuvorkommend, und wir können über ihr 
Verhalten zu uns nicht klagen. Sie haben 
sich oft erkundigt, ob wir das Nötigste haben.“ 
Es geht daraus hervor, daß die Japaner, 
wie schon früher gemeldet, die Missionare haben 
ungestört weiter arbeiten lassen. 
Dagegen ist über die wirtschaftlichen Vorgänge 
auf den Palau-Inseln Angaur und Pililju und 
die Karolineninsel Feis, auf denen die Deutsche 
Südseephosphat-Aktiengesellschaft in Bremen das 
Phosphatgewinnungsrecht besitzt, bisher nichts 
Bestimmtes in Erfahrung zu bringen. 
2. Samoa. 
Auch dieses Schutzgebiet ist nach wie vor von 
jedem Verkehr mit Deutschland sowie auch mit 
Amerika abgeschnitten. Die feindlichen Behörden 
haben offenbar das Bestreben, den ganzen Handel 
und Verkehr nach Australien und den britischen 
Nachbarkolonien zu lenken. Die Schiffe der eng- 
lischen Linien verkehren, wie aus den samoanischen 
Zeitungen hervorgeht, durchaus regelmäßig, und 
auch sonst geht offenbar das geschäftliche Leben 
mit den durch die Kriegslage gebotenen Ein- 
schränkungen seinen ruhigen Fortgang. Störungen 
der Ruhe durch Aufsässigkeit der chinesischen Ar- 
beiter scheinen nicht mehr vorgekommen zu sein. 
Auch die Samoaner verhalten sich offenbar durch- 
aus ruhig und nehmen gegenüber der weiteren 
Entwicklung der Verhältnisse eine abwartende 
Haltung ein. 
Der Korrespondent des „Sydney Daily Tele- 
graph“, welcher von der Commonwealth-Regierung 
gern für offiziöse Mitteilungen benutzt wird, 
schreibt aus Samoa dem „British Australasian“ 
vom 20. Mai d. Js. zufolge folgendes:
	        

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