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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1915
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
26
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.

Full text

W 418 20 
Jeladen ist, so mutet das den Kenner der Südsee- 
verhältnisse etwas eigenartig an. Der Häuptling 
von Kusaie hat denn auch in einer Rede, die ihm 
jedenfalls von den Japanern suggeriert war, erklärt, 
daß ihm das japanische Gesetz weit besser zusage als 
das deutsche und es sich unter ihm besser leben lasse; 
mit dem jetzigen Besuch Japans sei ihm ein längst 
gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen. 
Die armen törichten Kerle!“ 
Auf den Marianen-Inseln Rota und Saipan 
scheint ein Taifun Verheerungen angerichtet zu 
haben. Eine amtliche Mitteilung hierüber liegt 
indessen noch nicht vor, doch sind Schritte ein- 
geleitet worden, um näheres über die Vorgänge 
auf den Inseln in Erfahrung zu bringen. 
2. Samoa. 
Was hinsichtlich der Post= und Telegraphen- 
verbindung bei Deutsch-Neuguinea gesagt worden 
ist, gilt auch für Samoa, und zwar in noch 
höherem Maße. Die neuseeländischen Behörden 
find dort nach wie vor bestrebt, jeden Verkehr 
der Deutschen im Schutzgebiet mit der Heimat 
mit den schärfsten Mitteln zu verhindern. 
Für die Zeit seit der Besetzung des Schutz- 
gebiets durch die Neuseeländer bis einschließlich 
Juni d. Is. liegt nunmehr eine Finanzübersicht 
der Okkupationsbehörde über die Einnahmen und 
Ausgaben vor. 
Danach haben die Einnahmen in der Zeit 
bis einschließlich März d. Is. 895 204,46 K und 
die Ausgaben 435 404,16 ./ betragen. Von 
April bis Juni d. Is. sind 225 680 J1/4 eingegangen 
und 220 033 ausgegeben worden. Soweit 
sich von hier aus übersehen läßt, können die Ein- 
nahmen an Zöllen und Steuern als normal be- 
zeichnet werden. Dagegen ist bei der Kopfsteuer 
der Eingeborenen ein Ausfall von mehr als der 
  
Hälfte des Etatssolls zu verzeichnen. Der Grund 
hierfür ist indessen aus der Zusammenstellung 
nicht zu erkennen. 
Neue einschneidende Verordnungen sind seit 
der letzten Mitteilung, so weit die Zeitungsnachrichten 
reichen, nicht ergangen. 
Über den Gesundheitszustand und die Behand- 
lung der deutschen Kriegsgefangenen aus Samoa, 
die auf der Insel Motuihi bei Auckland (Neusee- 
land) interniert sind, ist inzwischen ein amtlicher 
Bericht des amerikanischen Generalkonsuls in 
Auckland eingegangen. Der Generalkonsul hat 
die Kriegsgefangenen mit Genehmigung der Be- 
hörde am 3. Juli d. Is. besucht und alle auf der 
Insel internierten Deutschen mit Ausnahme des 
Gouverneurs, der an Erkältungsfolgen litt, in 
guter Gesundheit angetroffen. Tagsüber sei den 
Gefangenen erlaubt, sich frei auf der Insel zu 
ergehen; wenn nötig, dürften sie auch unter Be- 
wachung nach der Stadt Auckland gehen, um 
Einkäufe zu besorgen, den Zahnarzt oder einen 
anderen Arzt aufzusuchen usw. Unter den deutschen 
Gefangenen selbst befinde sich ein Arzt, ein 
anderer besuche die Insel zweimal in der Woche, 
außerdem habe die Insel telephonische Verbindung 
mit Auckland. 
Seine gesamten Eindrücke faßte der General= 
konsul sodann in folgenden Worten zusammen: 
„Mir wollte es scheinen, als bot dort kaum 
etwas zu besonderen Bemerkungen Anlaß. 
Gewiß leben die Beamten dort unter Bedin- 
gungen, die weit verschieden von denen sind, 
an die sie bisher gewöhnt waren; die Ein- 
richtungen gleichen indessen ziemlich denen, 
wie man sie daheim in einer Sommerfrische 
antrifft.“ 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Koamerun. 
Englische Umtriebe in Kamerun. 
In einer in Kamerun während des Krieges 
aufgefundenen englischen Druckschrift „British 
Heroes“ findet sich die Lebensgeschichte eines 
in Kamerun gefallenen englischen Offi- 
ziers, Hauptmanns T. Wickham, der anscheinend 
in Nigerischen Diensten gestanden hat. Dieser 
Nachruf enthält folgende beachtenswerte Be- 
merkungen: 
p. It has long heen the „Schon immer haben 
" Freibeuterc aus unseren 
hubit of rovring kentle- 
südafrikanischen Besitzungen 
men from Our South 
die Gewohnheit, nach Ka- 
merun zu gehen, dort 
Unrube zu stiften, den 
Africaun dominion to 
joOnnev up to the Cu- 
meroons and organise 
  
tronble, sell the nutivrcs 
risles and ummunittion 
and cvben help them 
bote a few (iermuns. 
This sort of thing is not 
encournged by our Go- 
verumem, but one cnun- 
not help having some 
ampathy with the dar- 
ing alventurers who 
clo it.“ 
Eingeborenen Gewehre 
und Munition zu ver- 
kaufen und ihnen sogar 
beizustehen, Deutsche 
über den Haufen zu 
schießen. Zwar wird der- 
artiges Treiben von unserer 
Regierung nicht unterstützt: 
doch kann man diesen ver- 
wegenen Abenteuern eine 
gewisse Sympathie 
nicht versagen.“
	        

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