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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Ein Erinnerungstag für Deutsch-Ostafrika.
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GW 920 
Den Befehl über die Nachhut der nach Norden 
abziehenden Südtruppen übernahm Hauptmann 
a. D. v. Kleist. Bei Kabus, nördlich Keet- 
manshoop und bei Gibeon hatte diese Nachhut 
in der zweiten Aprilhälfte dann noch gegen weit 
überlegene Kräfte Gefechte zu bestehen, von denen 
das bei Gibeon für uns besonders verlustreich 
war. Indes ging kein Geschütz oder Maschinen- 
gewehr verloren. 
Von ungünstigem Einfluß auf den Verlauf 
dieses Rückzugs war, daß im April auch die 
etwa in der Mitte des Schutzgebiets wohnenden 
400 bis 500 Gewehre starken Rehobother 
Bastards, wohl von Agenten aufgewiegelt, sich 
erhoben. Es gelang jedoch, die Aufständischen 
durch die gegen sie entsandten Abteilungen unter 
Major Graf v. Saurma-Jeltsch und Haupt- 
mann Hensel in Schach zu halten, so daß 
größeres Unheil vermieden wurde. 
Die Offensivkraft der Schutztruppe war indes 
noch nicht gebrochen. Dies beweist der Ende April 
erfolgte Überfall, den die Abteilung des Majors 
Ritter (5 Kompagnien und 2 Batlerien stark) auf 
Trekkoppje (80 km nordöstlich Swakopmund 
an der Otawibahn) zunächst mit Erfolg ausführte. 
Im Verlaufe dieses Gefechts erhielt jedoch der 
Feind von allen Seiten und mit derartig über- 
legenen sowie mit zahlreichen Geschützen, Ma- 
schinengewehren und Panzerkraftwagen ausge- 
statteten Kräften Verstärkung, daß es nur einem 
überaus geschickt geleiteten Rückzugsmanöver zu 
verdanken ist, daß außer einigen Verwundeten 
niemand in Feindeshand fiel; auch kein Geschütz 
und Maschinengewehr ging verloren. Wie später 
festgestellt, war der Feind bei diesem Gefecht 
schließlich über 3000 Mann stark. Wir hatten 
etwa 50 Tote und Verwundete, darunter von 
Offizieren Hauptmann Frhr. v. Watter und 
Leutnant d. Res. Müller tot und Hauptmann 
Berlin, Oberleutnant Schumann, Leutnant 
d. Res. Frhr. v. Könitz und Oberarzt d. Res. 
Dr. Mähnz verwundet. 
Nachdem durch den mißglückten Vorstoß auf 
Trekkoppje und nach Überrumpelung einer Kom- 
pagnie in Otjimbingwe ein großer Teil der 
Bahn Swakopmund —Windhuk in feindlichem 
Besitz war und der Feind auch von Süden her 
übermächtig nachdrängte, wurde Windhnk ge- 
räumt und am 12. Mai vom Feinde besetzt. 
Die Hauptmacht der Truppe ging längs der 
Otawibahn in das Kalkfeld beim Waterberg zurück, 
woselbst Mitte Mai auch die Nachhut des Haupt- 
manns a. D. v. Kleist und die Abteilungen 
Graf v. Saurma-Jeltsch und Hensel sich ein- 
fanden. 
Als der an Zahl jetzt mindestens zehnfach 
überlegene Gegner im IJuni nicht nur immer 
  
weiter nach Norden nachdrängte, sondern auch 
über Outjo ausbiegend die Truppe bereits über- 
flügelt hatte, ging die Truppe in die Gegend 
von Otawi und später nach Korab zurück. 
Die Depots und Lazarette waren bereits im Laufe 
des April nach Norden verlegt und in Tsumeb- 
Namutoni und Grootfontein stationiertworden. 
Anfang Juli war es noch einmal zu einem 
heftigen Gefecht bei Otawi gekommen, wo Teile 
der Truppe unter Major Ritter eine Art Vor- 
stellung eingenommen hatten, dem übermächtigen 
Feinde aber nach scharfem Gefecht weichen mußten. 
Die Lage war nun folgende: in Korab lag 
in wenig günstiger Stellung, teilweise verschanzt, 
die Schutztruppe. Der Gegner schloß mit meh- 
reren Abteilungen, von denen jede stärker war 
als die gesamte Schutztruppe, mit zahllosen Ge- 
schützen, Maschinengewehren, Panzerkraftwagen 
Korab in weitem Umkreise ein. Otawi, Gaub, 
Tsumeb und Namutoni waren vom Feinde 
besetzt. Letztere beiden Orte waren mit den 
ganzen Vorräten in Feindeshand gefallen. Die 
Pferde und Maultiere der Truppe, die schon 
lange kein Kraftfutter mehr erhalten hatten, 
waren nicht mehr verwendungsfähig, ein Durch- 
bruch also unmöglich. Munition war noch vor- 
handen, aber die Verpflegung ging zu Ende. 
Da entschloß sich der bei der Truppe befind- 
liche Gouverneur, zur Vermeidung von wei- 
terem aussichtslosen Blutvergießen, namentlich 
mit Rücksicht auf die hohe Zahl von in die 
Truppe eingestellten Ansiedlern des dünn bevöl- 
kerten Landes und zur Erzielung möglichst 
günstiger übergabe-Bedingungen, zu unterhandeln. 
Diese Unterhandlungen führten am 9. Juli 1915 
zur Übergabe der gesamten Truppe und des 
Schutzgebiets. Die Übergabebedingungen 
liegen bis jetzt nur in englischer Sprache hier 
vor; ihre Übermittlung an das Auswärtige Amt 
erfolgte von seiten der englischen Regierung durch 
die Amerikanische Botschaft. Die lbersetzung lautet: 
Übergabebedingungen der Streitkräfte des 
deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes, 
wie sie von der Regierung der Südafrikanischen Union 
gebilligt und von Seiner Erzellenz dem Kaiserlichen 
Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika und dem Kom- 
mandeur der genannten Streitkräfte bei Kilometer 500 
der Bahnlinie zwischen Otawi und Korab am p. Juli 
1915 angenommen worden sind: 
1. Die Streitkräfte des Schutzgebiets Deutsch- 
Südwestafrika (nachstehend Schutgebiet genannt), welche 
im Felde unter Waffen stehen und zur Verfügung des 
Kommandeurs der genannten Schutzgebietsstreitkräfte 
sind, werden hiermit dem sehr ehrenwerten (the right 
honourahle. Prädikat Bothas in seiner Eigenschaft als
	        

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