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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
  • Post, Telegraphie und Telephon im Belgischen Kongo.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.

Full text

G 291 2O 
diesem, von schwarzen Soldaten bewacht. Die 
Männer wurden sodann im offenen Gepäckwagen, 
den Einwirkungen der Tropensonne ausgesetzt, von 
Edea und Duala befördert. 
V. 
Auf Anordnung des französischen Befehlshabers 
in Edea wurden die Waren der deutschen Fak- 
toreien in Eden widerrechtlich fortgenommen und 
an Häuptlinge und andere Eingeborene verteilt, 
um sie auf die englisch-französische Seite zu ziehen. 
VI. 
Ende Oktober 1914 waren am unteren Sanaga 
im Edeabezirk fünf zur Schutztruppe eingezogene 
Deutsche als Beobachtungsposten aufgestellt. Einer 
von ihnen, Nikolai, wurde von dem Häuptling 
Lobe in Malimba (Edeabezirk) gefangen ge- 
nommen. Nachdem seine Behansung von den 
Eingeborenen ausgeraubt worden war, wurde er, 
an Händen und Füßen gebunden, in ein Kann 
geworfen und darin auf dem Boden liegen ge- 
lassen. Am folgenden Tage wurde von den 
Häuptlingen Moses Makoko und Lobe von Ma- 
limba eine Versammlung der Eingeborenen dar- 
über abgehalten, ob Nikolai aufgehängt oder den 
Engländern ausgeliefert werden sollte. Dabei 
wiesen die Häuptlinge wiederholt auf ein „Papier" 
hin, das vor ihnen lag. Schließlich brachten die 
Eingeborenen den Nikolai gefesselt und im Sonnen- 
brand ohne Kopfbedeckung auf den in der Nähe 
liegenden, von den Engländern gekaperten 
deutschen Dampfer „Kamerun“. Der englische 
Kommandant ließ Nikolai zwar die Fesseln ab- 
nehmen, gab aber auf seine Beschwerde über seine 
Behandlung durch die Eingeborenen nur die Ant- 
wort, Krieg sei Krieg. Nikolai wurde später auf 
dem Barredampfer „Forkados“ in Ketten gelegt 
und so nach Duala gebracht. Dort mußte er 
barfuß und ohne Kopfbedeckung durch die Straßen 
Dnalas zu dem englischen Kommandanten 
marschieren. Auch bei diesem erreichte er mit 
seiner Beschwerde über die erlittenen Mißhand- 
lungen nichts, vielmehr gab der ihn begleitende 
Eingeborene das von den Häuptlingen in der 
Versammlung vorgezeigte „Papier“ ab und erhielt 
dafür 50 Schilling ausbezahlt. 
Ein anderer der auf Beobachtungsposten auf- 
gestellten Deutschen, mit Namen Student, wurde 
von den Eingeborenen aus Malimba (Edeabezirk) 
rücklings überfallen und gefesselt. Auf seinen 
Vorhalt, woher sie das Recht hätten, gegen ihn 
vorzugehen, zeigte ihm ein Eingeborener einen 
englisch geschriebenen Zettel, in welchem ein Be- 
trag von 50 Schilling für die Beibringung eines 
Deutschen zugesagt war. Student wurde ge- 
schlagen und in ein Kann gelegt und so zu einem 
englischen Kanonenboot gebracht. Seine Be- 
  
schwerde über die unmenschliche Behandlung wurde 
von einem englischen Offizier mit einer kurzen 
Bemerkung abgetan. Nur mit dem Notdürftigsten 
bekleidet und mit blutunterlaufenem Gesicht wurde 
er in das Gefangenenlager nach Duala gebracht. 
Ahnliche Leiden hatte der dritte der Postenführer, 
Fischer, zu ertragen, während die beiden übrigen 
von den Eingeborenen am unteren Sanaga er- 
mordet worden sind. 
E. Gebiet der Küste von Südkamerun. 
I. 
Am 30. Dezember 1914 landeten Truppen 
der verbündeten feindlichen Streitkräfte in 
Longji, erbrachen und plünderten mit Wissen 
der europäischen Führer die Faktoreien und 
schifften sich unter Mitnahme der aus den 
Faktoreien entnommenen Gegenstände wieder 
ein, um nach Kribi zurückzukehren. 
II. 
In Plantation haben die Engländer der 
Hamburg-Afrika-Gesellschaft Elfenbein im Werte 
von 20000 , Proviant im Werte von 8000 “ 
sowie andere Sachen weggenommen und einen 
dem Generalbevollmächtigten der Firma gehörigen 
Wagen zerstört. 
III. 
In Kribi haben schwarze französische Soldaten 
kirchliche Gebäude und Einrichtungen entweiht 
und beschädigt. Sie drangen in die katholische 
Kirche ein, stiegen auf den Altar, holten die 
Kerzen herunter, nahmen aus den Schränken die 
kirchlichen Gewänder und verteilten sie unter sich. 
IV. 
Die deutschen Kaufleute Lehning und Arms 
hatten Anfang März 1915 auf ihrer Reise von 
Kamerun nach Bata im spanischen Dorse Ayameken, 
nahe der Grenze zwischen Kamerun und Spanisch= 
Muni, Rast gemacht. Nach ihnen wurden aus 
dem englischen Lager auf der Dipikapflanzung 
am Campofluß farbige Soldaten mit ortskundigen 
Eingeborenen aus Ayameken ausgesandt. Am 
Morgen des 9. März wurden die beiden Deutschen 
von diesen hinterlistigerweise überfallen, gebunden 
und darauf von den englischen Soldaten durch 
Schüsse tödlich verwundet. Dann wurden ihnen 
von den Eingeborenen mittels Messern und 
Speeren noch weitere Wunden beigebracht. Die 
Leichname wurden ihrer Kleider, Papiere, des 
Bargeldes und der Effekten beraubt und, nach- 
dem ihnen von einem englischen Soldaten die 
linke Hand und ein Ohr abgehauen waren, 
liegen gelassen. Die abgehauenen Körperteile samt 
den geraubten Sachen nahmen die englischen 
Soldaten mit und brachten sie als Beweisstücke 
für ihre Tat vor ihre Vorgesetzten.
	        

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