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Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1916
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2/3. (2/3)
  • Stück Nummer 4/5. (4/5)
  • Stück Nummer 6/7. (6/7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13)
  • Stück Nummer 14/15. (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die völkerrechtswidrige Gefangennahme und Wegführung der friedlichen weißen Bevölkerung in Kamerun und Togo.
  • Post, Telegraphie und Telephon im Belgischen Kongo.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.

Full text

W 292 20 
F. Sammellager von Duala. 
J. 
Die englisch-französischen Streitkräfte benutzten 
Duala als Sammelpunkt für die aus Kamerun 
zusammengetriebenen, am Kampfe unbeteiligten 
deutschen Männer, Frauen und Kinder. Viele 
von ihnen hatten bloß dasjenige mit sich, was 
sie auf dem Leibe trugen, andere hatten einen 
oder mehrere Koffer mit Inhalt zu retten gewußt. 
Soweit sie Bargeld besaßen, wurde es ihnen bis 
auf 100 . abgenommen, teils gegen Bescheini- 
gung, teils ohne solche. Wochenlang mußten 
sie in ihren Gefangenenlagern, von schwarzen 
Soldaten streng bewacht, verbleiben. Die Schlaf- 
gelegenheit in den Lagern war selbst für Frauen 
mangelhaft. Für die zum Teil auf den Fuß- 
boden gelegten dünnen Matratzen gab es keine 
Bettwäsche und keinen Moskitoschutz. Für Männer 
fehlte es überhaupt an Betten, Stroh, Kissen 
und Decken. Geradezu unerträglich war die 
Moskitoplage auf den im Hafen von Duala 
liegenden „Hans Woermann“, wo Ende April 1915 
eine Anzahl Männer und Frauen drei Wochen 
lang untergebracht war und trotz täglicher Bitten 
erst zum Schluß Moskitonetze erhielt. 
II. 
Die Waschgelegenheiten in den Unterkunfts- 
stellen der Gefangenen waren vollständig un- 
zureichend. Ein oder zwei Waschschüsseln dienten 
für alle Gefangenen, dazu war das Wasser sehr 
knapp. Die Waschgelegenheit im Hofe des 
Faktoreianwesens der Baseler Missions-Handlungs- 
Gesellschaft, dem größten Gefangenenlager, konnte 
von außen durch die Eingeborenen eingesehen 
werden. Die Gefangenen wurden einzeln durch 
schwarze Wachen zu dieser Waschgelegenheit 
geführt. . 
111. 
Die Verpflegung war schlecht und von un- 
genügender Menge. Sie bestand aus wurm- 
stichigem Schiffszwieback, schimmligem und schlecht 
gebackenem Brot, verdorbenen Heringen und 
Sardinen, minderwertigem, zum Teil faulem 
Fleisch und Tee. 
Als Trinkwasser wurde unfanberes, ungekochtes 
Masser gereicht. 
IV. 
Die Gefangenen wurden sowohl von seiten 
des weißen wie des schwarzen Aussichtspersonals 
roh und willkürlich behandelt. Schwarze Sol- 
daten stießen sie mit dem Kolben, selbst weiße 
Unteroffiziere und Soldaten belegten sie mit er- 
niedrigenden Schimpfworten. 
Der gefangene Leutnant Ried, der krank 
ins Lager gebracht wurde, erhielt auf seine Bitte, 
ins Hospital ausgenommen zu werden, vom 
  
  
englischen Arzt die Antwort, im Hospital sei 
nur Platz für Engländer und Franzosen. 
Besonders waren es die politischen Offiziere 
Powl (und Slowly, welche bei der Aufsicht über 
die Gefangenen sie grob anließen, beschimpften 
und durch unwahre Mitteilungen ängstigten. 
Powl beantwortete eine bescheidene Bitte mit 
den Worten: „Sie wollen mich um etwas bitten, 
meine Pflicht wäre es, alle Gefangenen erschießen 
zu lassen.“ 
Trotzdem forderte Powl! von Gefangenen, 
die nach Fernando Po entlassen wurden, eine 
schriftliche Erklärung, sie seien einwandfrei be- 
handelt worden. Als sie sich weigerten, drohte 
er, die nächsten Gefangenen würden noch viel 
schlechter behandelt werden. 
Leutnant Slowly hat Bitten und Beschwerden 
von Frauen mit dem Hinweis auf Belgien oder 
der Drohung, sie würden in Einzelhaft in das 
Negergefängnis gebracht, abgetan. 
G. Transport nach England auf den 
englischen Dampfern „Lokodja“, „Elmina", 
„Bathurst“, „Boulama“, „Obuasi“, 
„ Appam“, „Akassa“, „Laurentic“. 
J. 
Die Unterbringung auf den Dampfern, durch 
welche die weiße Bevölkerung aus Kamerun und 
Togo kriegsgefangen nach England verbracht 
wurde, war äußerst mangelhaft. Auf der kleinen 
„Lokodja“, die nur eine Kabine besaß, wurden 
300 Personen, Männer, Frauen und Kinder, ver- 
schifft. Die Frauen und Kinder mußten in einem 
engen schmutzigen Nanm schlafen, der keine hin- 
reichende Luftzufuhr besaß und in dem Ratten 
hausten. Die Männer mußten auf dem offenen 
Deck ohne Unterlage liegend übernachten. Dabei 
besaßen die Gefangenen meist nur ihre Tropen- 
kleidung. 
In gleich schlechter Weise wurden die Männer 
auf der „Elmina“ untergebracht. Drei Tage 
mußten sie auf Deck oder im Zwischendeck ohne 
alles leben. 
Nicht besser war es auf der „Boulama“ 
während der Fahrt nach Lagos. Die Gefangenen 
mußten ohne Bettgestell und ohne Decken im 
unteren Schiffsraum liegen. Englische Straf- 
soldaten, die mit ihnen untergebracht waren, be- 
kamen je zwei Decken. In diesem Raum mußten 
sie trotz der Tropenhitze Tag und Nacht verweilen. 
Erst am dritten Tag wurde ihnen erlaubt, auf 
Deck zu gehen. 
Auf der „Obuasi“ war der Raum für die 
vielen Gesangenen sehr beschränkt und unsauber. 
Die Frauen befanden sich zu je drei und vier in 
schmutzigen, nur mit dem Notwendigsten aus- 
gestatteten Kabinen. Die Männer mußten in licht-
	        

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