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Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1917
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917.
Bandzählung:
28
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 15/16.
Bandzählung:
15/16
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Aus den Archiven des belgischen Kolonialministeriums.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis zu dem siebenundzwanzigsten Bande der Gesetzsammlung.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Stück No. 747. (747)
  • Stück No. 748. (748)
  • Stück No. 749. (749)
  • Stück No. 750. (750)
  • Stück No. 751. (751)
  • Stück No. 752. (752)
  • Stück No. 753. (753)
  • Stück No. 754. (754)
  • Stück No. 755. (755)
  • Stück No. 756. (756)
  • Stück No. 757. (757)
  • Stück No. 758. (758)
  • Ministerial-Verordnung, Abänderung des Regulativs über die Einrichtung der Flurbücher usw. vom 13. November 1855 betreffend. (1)
  • Stück No. 759. (759)
  • Stück No. 760. (760)
  • Stück No. 761. (761)
  • Stück No. 762. (762)
  • Stück No. 763. (763)
  • Stück No. 764. (764)
  • Stück No. 765. (765)
  • Stück No. 766. (766)
  • Stück No. 767. (767)
  • Stück No. 768. (768)
  • Stück No. 769. (769)
  • Stück No. 770. (770)
  • Stück No. 771. (771)
  • Stück No. 772. (772)
  • Stück No. 773. (773)
  • Stück No. 774. (774)
  • Stück No. 775. (775)
  • Stück No. 776. (776)
  • Stück No. 777. (777)
  • Stück No. 778. (778)
  • Stück No. 779. (779)
  • Stück No. 780. (780)
  • Stück No. 781. (781)
  • Stück No. 782. (782)
  • Stück No. 783. (783)
  • Stück No. 784. (784)
  • Stück No. 785. (785)
  • Stück No. 786. (786)
  • Stück No. 787. (787)
  • Stück No. 788. (788)
  • Stück No. 789. (789)
  • Stück No. 790. (790)
  • Stück No. 791. (791)

Volltext

109 
Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 758. 
Inhalt: Minislerialverordnung, Abänderung des Negulalivs über die Einrichtung der Flurbücher usw. 
vom 13. November 1855 bekreisend. 
  
  
Ministerial-Verordnung 
vom 29. Juni 1910, 
Abänderung des Regulatiovs über die Einrichtung der Flurbücher usw. 
vom 13. November 1855 betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung wird folgendes verordnct: 
Der § 24 des Regulativs, die Einrichtung der Flurbücher, der Grund- 
steuerkataster und der Besitzstandsverzeichnisse, sowie das Nachtragen der Ver- 
änderungen betreffend, vom 13. November 1855, Gesetzsammlung Band X S. 434, 
erhält folgende Fussung: 
Bei vorkommenden Veränderungen müssen die Besitzstands- 
verzeichnisse bei den Gerichtsbehörden bezüglich der Katasterbehörde 
vorgelegt werden. Können die Inhaber die Besitzstandsverzeichnisse 
nicht auffinden oder haben sie solche verloren, so haben sie dieses an- 
zuzeigen, die Ausstellung eines Duplikates zu brantragen und sich dazu 
zu verpflichten, daß sie im Falle des Wiederauffindens der Originale 
solche sofort an die Katasterbehörde abgeben werden. 
Ausgegeben am 13. Juli 1910.
	        

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