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Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1917
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1/2.
Volume count:
1/2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Full text

168 
2 
fuͤglich zum ganzen Werke auf allen Seiten beikommen kann. Die Pfeiffen sind in gutein Zustande, und es 
fehit nicht Eine. Das Pedal ist ebenfalls ehne Maͤngel. Das Manual hat 4 ganze Oktaven, nur geht der 
grossen Oktav das Cis ab. Das ganze Werk besteht aus dem Principal 4 Huht Octav 2 Fut, Quint 
14# Fuß, Octav 1 Fuß. Mixtur : sach. Grosgedekt 6 Fuß, und Kleingedekt 4. Fuß, beedes von Holz. 
Octav-Baß offen von Holz 8-Fuß, Sub-Baß gedebt 16 Fuß. Die Orgel hat also im Ganzen 0 Register 
und einen Tremulant. Die 3 Blasbälge sind in ganz gutem Zustande, und die ganze Orgel hat einen him- 
melblauen Anstrich und ist mit einigen Decorationen versehen. Den K. Upril 1800. . 
» Gemeinschastliche Amtsvorsteher und Kirchen-Convent. 
Weil die Stadt. Zu Folge allergnädigsten Befehls soll die vakante vormalige Kellerei-Wohnung all- 
hier, nedst Zugehör, unter Anbedingung der künftigen Steuer-Reichung, lalva ratihcatione, zum öffentli- 
chen Berkauf gebracht werden. Dieses Gebeude stehet in einer Nebengaße der Stadt, zunächst der Haupt- 
straße, auf allen Seiten frei, ist 76 Schuh lang, und 47 Schuh breik, 2 stökigt, und massiv von Stein ge- 
baut, enthält §’ heizbare, und ein nicht heizbares Zimmer, davon sind § geipst, und eines getäfert, helle 
Küche samt Speih-Kammer, 6 Kammern, 1 Holz-und Pferde-Stall, und unter dem Haus einen gewölb- 
ten guten Keller. In dem geschlossenen geraumigen Hof befinden sich eine Keu-Scheuer, mit Pferde= und 
Rindvfch-Stallungen, ferner ein Waschhaus, Schwein= und Hühner-Stallungen, und ein Gumpbronnen. 
Auf der Mittag -Seite des Ha'#ses ein gut angelegter Kuckengarten, ½ Vrt. 1 Rih. im Meß haltend, mit 
Spalier= und Pyramiten-Bäumen ausgeseht. Das ganze Wesen ist mit Mauern umgeben. Zur Verkaufs= 
Verhandlung ist Dienstag der #3. Mai bestimmt, und wellen sich daber die Liedr#aber an die#em Tog, Voer- 
mittags 0 Uhr in der Kellerei-Behausung selbst, wo solche vorgehen wird, einfinden, und Fremde sich dirch 
Jeugniße über ihr Vermögen ausweisen. Den 8. Apr. 180. 
Steuerrath des Calwer Kreises und Cameral-Verwaltung Merklingen. 
Dürrmenz Mühlaker, Maulbronner Oberamts. Die Schaafweide hiesiger Commun gehr bis näckst 
Michaelis zu Ende. Sie wird deshalb bis Samstag den 29. April 1800. wieder auf fernere 3 Jahre, nem- 
lich bis 1812. auf hiesigem Rathhaus früh um o Uhr öfsentlich verlieben. Ein jeweiliger Bestcuder genießt 
eine bequeme Wohnung nebst Garten und hinlänglicher Stallung, darf an 600 Stük Schaafe für 6 und 
seine Knechte 250 Stük, die üb igen aber die Buͤrgerschaft einschlagen. Er erhaͤlt auch von der Buͤrgerschaft 
dilliges Hüterlohn, so wie auch Masch u. Salzgeld, sodann von jeder Pförch-Nacht 10 kr. und im Sommer 
wie im Winter je 8. Nacht Pförch frei für sich zu benuzen, und genießt auch sonstige bürgerliche Veneficien. 
Statt der Caution muß er aber das Bestank geld ein Jahr voraus zahlen. Liebbaber sind hiezu eingeladen, 
jedoch unter Mirbringung obrigkeitlicher Attestate wegen ihres Bermögens und Prädikats. Den r. Apr. 180 # 
Oberantt Maulbroni. 
Kieselbronn, Maulbronner Oberamts. Bis Wontag den 1. Mai d. J. wird die biesice Commun- 
Schäferei von Michaelis 1909 bis 1812. im Aufstreich verlieten. Sie trägt 350 Stäk, deron Beständer 
200, und die Commun 130 Stüfk einschlagen darf. Der Schäfer hat eine gure Wohnung und Stallung 
nebst : Vril. Garten dabei, den Mittag-Pförch und sonst noch ziemlichen Vortheil zu genecssen, muß aber 
das Bestondgeld auf den Tag Michaelis alle Tabr vorauszallen. Liebhaber mir den erferderlichen Zeugnissen 
versehen, kennen dienr Verleihung auf dem Rathhaus allda früh 0 Uhr anwodnen, und das weitere verneh- 
men. Den 1. April 1800. Oberamt Maulbronn. 
Wiernsheim, Maulbronner Oberamts. Der bis nächst Michaelis 1goo. zu Ende gehende Schäferei- 
Bestand wird lis Samstag den 20. April Nachmittags 2 Uhr wieder auf 3 Jahre, nemlich von Michaclis 
100 bis 1812, im Aufstreich verliehen. Die Schgaswaide erträgt 370 Stük, wovon der Bestander 5 obne 
die L töhr einschlagen darf. Der Beständer genießt eine freie Wohnung und Stallung und andere Benesicien, 
die bei der Verleihung bekannt gemacht werden, minß aber statt der Caution jeresmal das jährliche Bestand- 
eld 1 J.hr vorau5 bezahlen, und mit einem Meislerbrief und Zeugniß seiner Ehrlichkeit versehen sepn. Den 
.Avril 1 09. Cberamt Maulbronn. 
Zaisersweiber, Maulbrönner Ohberamts. Die hiesige Commun-Schaͤferei, die 275 Stuͤk traͤgt, 
wovon rder Schäfer 200 Stük einschlagen darf, wird bis Dienstag den 2. Mai wicder auf 3 Jahre von Mi- 
chaelis i809 bis 1812. verlieben. Statt der Caution muß das Bestandgeld r Jahr voraus bezahlt werden. 
Die Schäfermeister, weiche zu diesem Bestand Lust ½ „baben sich gedachten Tags froh' Ulr auf dem 
Rathshaus in Zaisersweiher einzufinden, und sich mit ihren Meisterbrieen und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen 
ihrer Aufführung und Vermögens zu legitimiren. Den 1. April 1800. Oberamt Monlbronn. 
 
	        

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