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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1917
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3/5.
Volume count:
3/5.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten. Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Anhang. Bedingungen der Kapitulation von Deutsch-Neuguinea. (9. März 1915.)
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 141 = 
Lauer mit els Weißen auf dem Dampfer „Kolonial= 
gesellschaft" gekommen sei. Der Dampfer sei bei 
Kap Lambert gestrandet. Die Abteilung befinde 
sich auf dem Marsche nach Taulil. Da die Leute 
nicht mehr mit der „Kolonialgesellschaft“ zurück- 
fahren konnten, sandte ich dem Leutnant d. R. 
Lauer die Weisung, sich mit seinen Leuten unter 
der Parlamentärflagge nach Rabaul oder Herberts- 
höhe zu begeben und den britischen Militär- 
behörden zu stellen. Die letzteren benachrichtigte 
ich entsprechend mit dem Hinweise, daß die von 
Friedrich Wilhelmshafen gekommenen Weißen noch 
nicht in die bewaffnete Macht des Schutzgebietes 
eingestellt worden seien. Die kleine Truppe war 
aber mit 88er Gewehren und Karabinern be- 
waffnet und führte auch eine in Friedrich 
Wilhelmshafen vorhandene Revolverkanone mit 
sich. Unter Bezugnahme hierauf sind die Leute 
von den britischen Militärbefehlshabern zu Kriegs- 
gesangenen gemacht worden. 
Am Montag, den 21. September, vor- 
mittags 10 Uhr, ist die bewaffnete Macht 
des Schutzgebiets in der oben bezeichneten 
Stärke in Herbertshöhe eingetroffen und 
hat sich dem britischen Befehlshaber mit 
militärischen Ehren ergeben. Die von den 
militärischen Befehlshabern hierüber getroffene Ver- 
einbarung liegt an (s. Anhang). Gegen Mittag des- 
selben Tages traf ich mit den Beamten des Gou- 
vernements in Herbertshöhe ein. Die Beamten 
wurden nach Rabaul geschafft und in ihren bisherigen 
Dienstwohnungen untergebracht. Mir selbst wurde 
das Haus des schwedischen Konsuls Rud. Wahlen 
in Gunantambu, welches von dem geschäfts- 
führenden Administrator der Hamburgischen Südsee- 
Aktiengesellschaft, Herrn Mirow, in liebens- 
würdigster Weise zur Verfügung gestellt worden 
war, als Wohnung angewiesen. 
Am 22. September fuhr die australische Flotte 
mit dem Truppentransportschiff „Berrima“ nach 
Friedrich Wilhelmshafen, um dort die militärische 
Okkupation durchzuführen. Meines Wissens sind 
zu dem Zwecke zwei Kompagnien australische 
Milizsoldaten gelandet worden. Am 25. September 
kehrte die Flotte nach Rabaul zurück. 
Bei einer Besprechung in Rabaul am 28. Sep- 
tember kam der Brigadekommandeur Holmes, 
welcher nach seiner Mitteilung inzwischen durch 
den Generalgouverneur von Australien zum Ad- 
ministrator von Deutsch-Neuguinea ernannt worden 
war und im Gouverneurhause in Namanula 
Wohnung genommen hatte, auf unsere münd- 
lichen Verhandlungen vor Abschluß des Vertrages 
vom 17. September zurück und übergab mir 
anliegende Abschrift eines an ihn gerichteten 
Schreibens des Admirals Patey vom 24. Sep- 
tember 1914 (s. Anhang). Ich hatte bei den Ver- 
  
handlungen tatsächlich bemerkt, Erklärungen nur 
für die unter dem Befehle des Rittmeisters von 
Klewitz stehende bewaffnete Macht des Schutz- 
gebiets und für die Polizeiabteilungen auf den 
Außenstationen abgeben zu können und aus- 
drücklich hervorgehoben, daß meine Erklärungen 
sich nicht auf S. M. Schiffe und deren Aktionen be- 
ziehen könnten. 
Die aktiven Offiziere von Klewitz und Maier 
sind am 1. Oktober mit einem Kohlendampfer 
weggebracht worden. Schon vorher waren die 
Beamten Berghausen und Tölke, sowie Duns, 
Jahn, Lehnert, Schmidt, Schuppert, Glitz, 
Kuhn und Gottschalk fortgeschafft worden. Diesen 
Beamten ist nach Angabe des Administrators ein 
Vierteljahrsgehalt ausgezahlt worden. Am 4. Ok- 
tober lief die ganze australische Flotte nebst dem 
Truppentransportschiff „Berrima“, dem Lazarett- 
schiff und den Kohlendampfern aus Rabaul mit 
südlichem Kurs aus. Auf „Berrima“ befand sich 
der größere Teil der Beamten. Ihnen ist das 
im Vertrage vom 17. September ausbedungene 
Vierteljahrsgehalt nicht mehr gezahlt worden. Es 
scheint nach gelegentlichen Außerungen britischer 
Offiziere, daß die australische Zentralregierung sich 
geweigert hat, Vorschüsse für die Verwaltung von 
Deutsch-Neuguinca zu leisten. Nach einer ander- 
weitigen gelegentlichen Mitteilung eines britischen 
Marincoffiziers ist der Befehl, Deutsch-Neu- 
guinea militärisch zu besetzen, von Groß- 
britannien ausgegangen. Dabei sei be- 
kanntgegeben worden, Großbritannien 
wolle die deutschen Besitzungen in der Süd- 
see zusammen mit Britisch-Neuguinea, 
welches aus dem australischen Staaten- 
bunde auszuscheiden habe, von London 
aus verwalten. 
Bei dem Gefechte vor Bitapaka am 11. Sep- 
tember waren an dem zweiten Schützengraben, 
wie oben bemerkt, der Unteroffizier d. R. Ritter 
und drei englische Soldaten gefallen. Ritter und 
ein englischer Soldat waren an Ort und Stelle, 
und zwar im Wege, oberflächlich eingescharrt 
worden. Ihre Leichen sind nachträglich nach 
Herbertshöhe übergeführt und auf dem dortigen 
Friedhof begraben worden. Am Sonntag, den 
11. Oktober, vormittags 9½% Uhr, veranstaltete 
der britische Kommandant der Garnison in Her- 
bertshöhe, Commander Beresford, R. A. N. eine 
militärische Leichenfeier für beide Ge- 
fallenen, an der ich teilgenommen habe. 
Am 13. Oktober wurde der Gouvernements- 
dampfer „Komet“ unter der britischen Kriegs- 
flagge in Rabanl eingebracht. Der Stabsmajor 
Heritage war nach seiner Darstellung mit der 
Dampfbarkasse „Nusa“", auf der ein Zwölfpfünder 
und ein Maschinengewehr angebracht waren, nach
	        

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