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Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1920
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920.
Bandzählung:
31
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1920
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1-4.
Bandzählung:
1-4
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Literatur-Bericht.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)
  • Stück Nummer 1-4. (1-4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die Schuldfrage, betreffend die Übertragung der Feindseligkeiten auf das Kongobecken.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. I.
  • Anzeige.
  • Stück Nummer 5-8. (5-8)
  • Stück Nummer 9-12 (9-12)

Volltext

Kriegsschäden unter Beschränkung auf reine Sach- 
schäden gewährt. Vorschüsse und Beihilfen können 
bis zur Hälfte des glaubhaft gemachten Schadens 
unter Zugrundelegung des Wertes vom 25. Juli 
1914 der eingebüßten oder beschädigten Gegen- 
stände gezahlt werden, im Falle der Verwendung 
der Vorentschädigung zur Aufnahme einer wirt- 
schaftlichen Tätigkeit in den Schutzgebieten oder 
im Auslande bis zu drei Viertel des Schadens. 
Ülbersteigt der Gesamtschaden eines Geschädigten, 
nach dem Friedenswert berechnet, nicht den Be- 
trag von 5000 ¼, so kann schon jetzt Voll- 
entschädigung erfolgen. 
Neben den Vorschüssen und Beihilfen können 
Kolonialdeutsche, die durch den Krieg in erhebliche 
wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, Unter- 
stützungen bis zu 1500 /¼ für die Person, in beson- 
deren Fällen auch höhere Unterstützungen erhalten. 
Anträge sind wie bisher an das Reichs- 
kolonialministerium (Entschädigungsstelle) unter 
Darlegung des Sachverhalts und Angabe der 
Beweismittel zu richten. Soweit Schadensanmel= 
dungen noch nicht vorliegen, sind hierbei die im 
Kolonialministerium ausgearbeiteten und von dort 
oder von dem Reichsverband der Kolonialdeutschen 
(Berlin W8, Wilhelmstr. 62) unentgeltlich zu be- 
ziehenden Formulare zu benutzen. Im Interesse 
des Antragstellers liegt es, alle Angaben so voll- 
ständig als möglich zu machen. Es wird darauf 
hingewiesen, daß nach den Richtlinien die Ge- 
währung eines Vorschusses, einer Beihilfe oder 
einer Unterstützung versagt werden muß, wenn 
sich bei der Prüfung einer Anmeldung ergibt, 
daß der Geschädigte wissentlich oder grob fahr- 
  
14 20 
lässig falsche Angaben über Umfang oder Ent- 
stehung des Schadens gemacht hat. Für diejenigen, 
die bereits angemeldet haben, empfiehlt es sich 
daher dringend, ihre Anmeldung nochmals 
nachzuprüfen und gegebenenfalls eine neue An- 
meldung dem Kolonialministerium unter Zurück- 
ziehung der bisherigen Anmeldung einzureichen. 
Bei der Prüfung der Anträge wirkt der 
Reichsverband der Kolonialdeutschen als 
Interessenvertretung der Geschädigten mit. Die 
Entscheidung über die Anträge erfolgt durch 
Spruchkommissionen. Es ist beabsichtigt, 
Spruchkommissionen auch außerhalb Berlins, ins- 
besondere in Hamburg und Bremen und in 
Süddeutschland, zu bilden. 
75 
Koloniale Dreisaufgabe. 
Im Einvernehmen mit Herrn Eduard Woer- 
mann in Hamburg hat der Professorenrat des 
Kolonialinstituts in Hamburg beschlossen, die Frist 
zur Einreichung von Bewerbungsschriften über 
die im Juli 1913 erlassene Preisfrage: 
„Durch welche praktischen Maßnahmen 
ist in unseren Kolonien eine Steigerung 
der Geburtenhäufigkeit und Herabsetzung 
der Kindersterblichkeit bei der eingebo- 
renen farbigen Bevölkerung — des 
wirtschaftlich wertvollsten Aktivums 
unserer Kolonien — zu erreichen?“ 
bis zum 1. April 1920 zu erstrecken und die Ent- 
scheidung bis zum 1. Januar 1921 bekanntzugeben. 
Literatur-Berieht. 
Im Lande der Morgenstille. Reiseerinnerungen an 
orea von Norbert Weber O. S.B., Erzabt von 
St. Ottilien. Mit 24 Farbentafeln nach Lumidbre- 
Aufnahmen des Verfassers, 25 Vollbildern und 
279 Abbildungen im Text sowic einer Karte. kl. 40 
(XII und 458 S.). Freiburg i. B., Herdersche 
Verlagshandlung. 44 20,—, geb. -“ 25,— (dazu 
die im Buchhandel üblichen: Prhlige. 
Der bekannte Reiseschriftsteller Petrus Klotz 
O. S. B. schreibt über das Prachtwerk: „Mit Wehmnt 
nimmt der Kulturfreund dieses schöne Werk zur Hand. 
Vorläufig sind alle Bezichungen, die deutsche Tatkraft. 
mit den Kulturvölkern des fernen Ostens anknüpfte 
und zu vertiefen hoffte, auf lange eit abgerissen, 
die spärlichen, aber sieirereprerhensfen Blütenansütze 
konnten sich nicht entfalten. Noch bitterar wird die 
Webmut beim Freund der Alissionen sein, dem die 
fernen Ostasiaten, uls im Todesschatten des Heiden- 
tums sitzend, das tiefste Leid abringen. Der Verfasser 
hatte recht, diese Reisebilder aus Korea zu sammeln, 
denn nicht lange mehr, und Korens alte Kultur wird 
unter den Rädern der japanisch - materialistischen 
Gleichmacherei verschwunden sein. Er führt uns 
recht anschaulich in 10 Kapiteln durch das ganze 
  
  
Land, Königsgrüber und Kaiserpaläste, Tempel und- 
Workstätten, cinsame Grüber und stille Klöster, Städte 
und Dörfer, die Goldminen und stillen Wälder des 
ordens werden in Wort und Bild vorgeführt. Natür- 
lich ichlen die Szenen des so anzichenden, patriarchu- 
lischen Familien- und Volkslebens nicht, vie auch 
den Leser Züge heroischer Glaubensstürke unter den 
korcanischen Christen erbauen. Zum Schlussc ein 
hochwichtiges und ausführliches Kapitel über die 
kolonjalpolitische Bedeutung der Missionen, dessen 
Gedanken in die weitcsten Kreise dringen sollten. — 
Das Buch ist sehr interessant und gefüllig geschricben, 
und der Gefertigte, der mehrere Monnate in Korca, 
sSpeziell in der Abtei St. Bencdikt der buyerischen 
Missionskongregalion von St. Ottilien zu Scoul, zuge- 
bracht, freut sich, das schöne Werk schon deshalb 
schr empfehlen zu können, weil es durchaus nicht zur 
literarischen Dutzendware von Reiscbeschreibungen 
gehört, sondern mit sichtlichem Ernst und begrüfens- 
werter Liebe zur Wahrheit, hurcheearbeitct und goe- 
schricben ist, ohne daß es dabei der gemütlichen 
Reiscepisoden entbehrt. Dic zablreichen reizenden 
Bilder aus dem korcanischen Volksleben, dic ent- 
zückenden Kindertypen, die packenden Landschaften,
	        

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