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Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1920
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920.
Bandzählung:
31
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1920
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 9-12
Bandzählung:
9-12
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Amtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schaden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920 (Reiche-Gesetzbl. S. 61).
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)
  • Stück Nummer 1-4. (1-4)
  • Stück Nummer 5-8. (5-8)
  • Stück Nummer 9-12 (9-12)
  • Amtlicher Teil.
  • Bekanntmachung, betreffend Einlösung der von der früheren Schutzgebietsverwaltung während und vor der Okkupation ausgestellten Schuldanerkenntnisse.
  • Bekanntmachung, betreffend Festsetzung der Entschädigung für die durch die frühere deutsche Schutztruppe vorgenommenen Requisitionen.
  • Erlaß, betreffend die Aufhebung des Reichskolonialministeriums.
  • Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des Geschäftsbereichs der Spruchkommissionen in Bremen und Stuttgart und die Errichtung weiterer Spruchkommissionen zur Entscheidung über die Anträge auf Gewährung von Vorschüssen usw. für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges.
  • Richtlinien für die Festsetzung von Entschädigungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen der Artikel 297, 298 nebst Anlage, 45 bis 50, 74, 121, 144 Abs. 3, 145, 153 Abs. 3 und 156 Abs. 2 des Friedensvertrags (Liquidationsrichtlinien).
  • Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen für Schaden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920 (Reiche-Gesetzbl. S. 61).
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.

Volltext

G 46 2c0 
Kbänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und 
Unterstützungen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus AKnlaß des krieges 
vom 15. Januar 1920 (Belchs-Gesetzbl. S. 61)7). 
Vom 1. Juli 1920“"“.) 
Einziger Paragraph. 
Satz 1 des § 16 der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unter- 
stützungen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920 
(Reichs-Gesetzbl. S. 61) erhält folgende Fassung: 
Ist der Schaden einwandfrei festgestellt und übersteigt der nach § 14 festzusetzende Wert 
nicht den Betrag von 15 000 Mark, so kann mit Zustimmung des Leiters der Entschädigungsstelle 
der Vorschuß oder die Beihilfe in Höhe dieses Wertes gewährt werden, sofern der Geschädigte er- 
klärt, daß er bezüglich sämtlicher Forderungen auf den Ersatz von Schäden aus Anlaß des Krieges 
abgefunden sei. 
Berlin, den 1. Juli 1920. 
Die Reichsregierung. 
Fehrenbach. 
  
Dersonalien. 
Aus Anlaß ihrer durch die Verordnung vom 12. März 1920 infolge Verminderung der 
Wehrmacht mit dem 31. März 1920 verfügten Verabschiedung erhalten mit Wirkung vom gleichen 
Tage unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Generale der Schutztruppen 
beziehungsweise ihrer bisherigen Uniform 
den Charakter als Generalmajor: 
der Oberst a. D. Zimmermann, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun, 
der Oberst a. D. Franke, Kommandeur der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika; 
den Charakter als Oberstleutnant: 
der Major a. D. Kraut, Kommandeur der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 
der Major a. D. Baumstark in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 
die Majore a. D. Rammstedt, Haedicke in der Schutztruppe für Kamerun; 
den Charakter als Major: 
die Hauptleute a. D. Tafel, Braunschweig, Rothert, Aumann, v. Chappuis, Freiherr 
von Haxthausen, v. Veltheim, Bauer, Poppe in der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika, 
die Hauptleute a. D. Liebe, v. Duisburg, v. Engelbrechten, v. Hagen, Fehn, v. Hanstein 
in der Schutztruppe für Kamerun; 
den Charakter als Generalarzt: 
der charakterisierte Generaloberarzt a. D. Dr. Meirner in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika; 
den Charakter als Oberstabsarzt: " 
die Stabsärzte a. D. Dr. Stolowsky, Dr. Vorwerk, Erhart in der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika, 
der Stabsarzt a. D. Dr. Eckart in der Schutztruppe für Kamerun, 
der Stabsarzt a. D. Herzer in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ vom 28. April 1920, S. 18. 
") „Reichsanzeiger" Nr. 146 vom 5. Juli 1920, Reichs-Gesetzblatt Nr. 145, S. 1353.
	        

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