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Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

Monograph

Persistent identifier:
kirchenheim_lehrbuch_staatsrecht_1887
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Kirchenheim, Arthur
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Ferdinand Enke
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1887
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorbegriffe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 5. Die Staatsgewalt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen.
  • Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Wiederherstellung und Stillstand.
  • II. Der Bundesstaat und die deutsche Frage.
  • 13. Der Vereinigte Landtag.
  • 14. Die Revolution in Berlin.
  • 15. Friedrich Wilhelm IV. und die deutsche Frage.
  • 16. Großdeutsch-kleindeutsch; Wahlkaisertum-Erbkaisertum.
  • 17. Aus der Gesetzgebung der deutschen Nationalversammlung.
  • 18. Die Kaiserwahl in der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M.
  • 19. Die Ablehnung der Kaiserwürde durch Friedrich Wilhelm IV.
  • 20. Der Prinz von Preußen und die Ablehnung der deutschen Kaiserwürde.
  • 21. Die Verfassung Preußens.
  • 22. Friedrich Wilhelm IV. beschwört die Verfassung.
  • 23. Die Ordnung der Thronfolge in Dänemark.
  • 24. Österreich und Preußen im Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelms IV.
  • III. Die Begründung des Deutschen Reiches.
  • IV. Im neuen Reich.
  • V. Der Aufstieg zur Weltmacht.
  • VI. Der Weltkrieg.

Full text

— 21 — 
2. Den Vereinigten ständischen Ausschuß werden wir fortan periodisch zu— 
sammenberufen. 
3. Dem Vereinigten Landtage und in dessen Vertretung dem Vereinigten 
ständischen Ausschusse übertragen wir: 
a) in Beziehung auf den ständischen Beirat bei der Gesetzgebung die Mit— 
wirkung, die den Provinzialständen durch das Gesetz vom 5. Juni 1823 8 III, Nr. 2, 
solange keine allgemeine ständische Versammlungen stattfinden, beigelegt war; 
b) die durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 vorgesehene ständische Mit— 
wirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, soweit solche nicht 
der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen übertragen wird; 
e) das Petitionsrecht über innere nicht bloß provinzielle Angelegenheiten 
Gegeben Berlin den 3. Februar 1847. Friedrich Wilhelm. 
2. Quelle: Rede Friedrich Wilhelms IV. bei Eröffnung des Vereinigten 
Landtages am 11. April 1847.1) 
Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 91. 
Es ist Gottes Wohlgefallen gewesen, Preußen durch das Schwert groß zu 
machen, durch das Schwert des Krieges nach außen, durch das Schwert des 
Geistes nach innen, aber wahrlich nicht des verneinenden Geistes der Zeit, 
sondern des Geistes der Ordnung und der Zucht. Ich spreche es aus, meine 
Herren: Wie im Feldlager ohne die allerdringendste Gefahr und größte Torheit 
nur ein Wille gebieten darf, so können dieses Landes Geschicke, soll es nicht augen- 
blicklich von seiner Höhe fallen, nur von einem Willen geleitet werden. Es 
drängt mich zu der feierlichen Erklärung, daß es keiner Macht der Erde je ge- 
lingen soll, mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere 
Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein kon- 
ventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und daß ich es nun und nimmermehr 
zugeben werde, daß sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land 
ein beschriebenes Blatt gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge, um uns 
mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu er- 
setzen. Zwischen uns sei Wahrheit. Von einer Schwäche weiß ich mich gänzlich 
frei. Ich strebe nicht nach eitler Volksgunst .. . Ich strebe allein danach, meinc 
Pflicht nach bestem Wissen und nach meinem Gewissen zu erfüllen und den Dank 
meines Volkes zu verdienen, sollte er mir auch nimmer zuteil werden 
14. 
Die Revolution in Berlin. 
18. März 1848. 
1. Quelle: Proklamation Friedrich Wilhelms IV. „An meinec lieben 
Berliner!“ 1848. 
Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 178 und 179. 
Durch mein Einberufungspatent vom heutigen Tage?) habt Ihr das Pfand 
der treuen Gesinnung Eures Königs zu Euch und zum gesamten deutschen Vater- 
15) Der am 11. April 1847 zusammentretende Vereinigte Landtag bestand aus zwei 
Kurien, der Herrenkurie (70 Prinzen und Standesherren) und der Kurie der 237 Ritter, 
182 Bürger und 124 Bauern. 
2) Vgl. Nr. 15. 1. Quelle.
	        

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