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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_07
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7
Volume count:
7
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
law_collection_volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Während der Drucklegung aufgenommen:
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 7 (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Bekanntmachung über den Gesamtbetrag der Darlehnskassenscheine. (1)
  • Bekanntmachung, betreffend die Stellvertretung von Rechtsanwälten und die Beschlußfähigkeit der Vorstände der Anwaltskammern. (2)
  • Bekanntmachung über die Vollstreckung von Kostenentscheidungen ausländischer Gerichte. (3)
  • Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen. (4)
  • Bekanntmachung, betreffend die veränderten Prioritätsfristen. (5)
  • Bekanntmachung über Erleichterungen im Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechte. (6)
  • Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. (7)
  • Bekanntmachung, betreffend Anwendung der Vertragszollsätze. (8)
  • Bekanntmachung über die steuerliche Behandlung von Biersendungen an die Truppen. (9)
  • Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Rohstoffen usw. (10)
  • Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. (11)
  • Bekanntmachung, betreffend Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. (12)
  • Bekanntmachung über Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten. (13)
  • Bekanntmachung über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kleingartenbestellung. (14)
  • Bekanntmachung über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kleingartenbestellung. (14)
  • Bekanntmachung über die Wiederholung der Anzeige der Bestände von Verbrauchszucker. (15)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker. (16)
  • Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916. (17)
  • Bekanntmachung über Freigabe von Branntwein zur Versteuerung. (18)
  • Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung vom 31. März 1915 und vom 15. April 1915. (19)
  • Bekanntmachung über Erleichterungen für Brennereien im Betriebsjahr 1916/17 bei Verarbeitung von Rüben und Rübensäften sowie Tobinamburs. (20)
  • Bekanntmachung über Regelung des Verkehrs mit Branntwein. (21)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über die Herabsetzung der Malz- und Gerstenkontingente der gewerblichen Bierbrauereien für die Zeit vom 1.Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916 vom 31. Januar 1916. (22)
  • Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle, Betreffend die Gerste, die von Bierbrauereien über das herabgesetzte Gerstenkontingent hinaus bezogen ist. (23)
  • Bekanntmachung, betreffend Übertragung von Malzkontingenten. (24)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung, betreffend Übertragung von Malzkontingenten, vom 16. März 1916. (25)
  • Verordnung zur Beschränkung des Zuckerverbrauchs bei der Herstellung von Schokolade. (26)
  • Bekanntmachung über die Herstellung von Schokolade. (27)
  • Bekanntmachung über Abänderung der Bekanntmachung über Kaffee, und Kakao vom 11. November 1915. (28)
  • Bekanntmachung die Einfuhr von Kaffee aus dem Ausland. (29)
  • Bekanntmachung über Kaffee. (30)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Tee aus dem Ausland. (31)
  • Bekanntmachung über Tee. (32)
  • Bekanntmachung über die telegraphische Anzeigepflicht der Bestände von Rohkaffee und Tee. (33)
  • Bekanntmachung über Zichorienwurzeln. (34)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Kakao. (35)
  • Bekanntmachung, betreffend die Abänderung des Süßstoffgesetzes vom 7. Juli 1902. (36)
  • Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln. (37)
  • Bekanntmachung über die Preisfestsetzung bei Enteignung von Kartoffeln. (38)
  • Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf. (39)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln. (40)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915. (41)
  • Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915. (42)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Verordnung über die Höchstpreise für die Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915. (42)
  • Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation. (43)
  • Bekanntmachung über das Verbot der Durchfuhr von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation. (44)
  • Bekanntmachung über die Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation. (45)
  • Bekanntmachung über das Verfüttern von Kartoffeln. (46)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über die Regelung der Preise für Gemüse und Obst vom 11. November 1915. (47)
  • Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, vom 11. September 1915. (48)
  • Mitteilung betreffend Gemüsehöchstpreise. (49)
  • Bekanntmachung über die Preise für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut. (50)
  • Bekanntmachung über die Errichtung eines Schiedsgerichts nach § 5 Abs. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Butter vom 8. Dezember 1915. (51)
  • Bekanntmachung, betreffend Preise für Margarine und Speisefette. (52)
  • Bekanntmachung über die Vornahme einer Viehzwischenzählung am 15. April 1916. (53)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren. (54)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats vom 18. März 1916 über die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren. (55)
  • Bekanntmachung über Rohfette. (56)
  • Anweisung über die Lostrennung, Behandlung, Verpackung, Bezeichnung und Versendung von Rohfetten. (57)
  • Bekanntmachung über die Rohfett-Übernahmepreise. (58)
  • Bekanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs von aus dem Ausland eingeführtem Schmalz (Schweineschmalz). (59)
  • Bekanntmachung über Fleischversorgung. (60)
  • Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916. (61)
  • Bekanntmachung über die Durchfuhr von Salzheringen usw. (62)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Salzfischen, Klippfischen und Fischrogen. (63)
  • Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr von Salzheringen usw. (64)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse. (65)
  • Bekanntmachung über Änderung der Preise für Quark und Quarkkäse. (66)
  • Erlaß des Reichskanzlers, betreffend Verkehr mit Käse. (67)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni / 5. August 1915. (68)
  • Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle zur Ausführung des Artikels 1 Ziffer 4 der Verordnung, betreffend Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln von 28. Juni / 5. August 1915, vom 16. März 1916. (69)
  • Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 auf weitere Futtermitte. (70)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915. (71)
  • Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu. (72)
  • Bekanntmachung über die Bestandsaufnahme von Heu und Stroh. (73)
  • Beschluß des Bundesrats über die Sicherstellung des Heubedarfs der Heeresverwaltung. (74)
  • Bekanntmachung über Streu-, Heide- und Weidenutzung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. (75)
  • Bekanntmachung über künstliche Düngemittel. (76)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen. (77)
  • Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von Leinöl zur Herstellung von Druckfarben. (78)
  • Bekanntmachung über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten sowie Seifen. (79)
  • Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Ölen und fetten sowie Seifen vom 4. März 1916. (80)
  • Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von Ölen oder Fetten zur Herstellung von Degras, von Lacken, Firnissen und Farben. (81)
  • Bekanntmachung über die gewerbliche Verarbeitung von Rohharz. (82)
  • Bekanntmachung über die Ausdehnung der Bekanntmachung vom 11. November 1915 auf Verträge über die Lieferung von Steinkohlen und Braunkohlen. (83)
  • Bekanntmachung über das Verbot einer besonderen Beschleunigung des Verkaufs von Strick-, Web- und Wirkwaren. (84)
  • Erläuterungen und Ergänzungen zu den Bekanntmachungen, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk- und Strickwaren. (85)
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren. (86)
  • Ausführungsbestimmungen über die nach der Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 30. März 1916 zu errichtenden Schiedsgerichte. (87)
  • Richtlinien für die auf Grund der Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 30. März 1916 errichteten Schiedsgerichte (§ 4 Abs, 1 der Bekanntmachung). (88)
  • Erläuterungen zum Belegschein für die Verarbeitung von Baumwolle, Baumwollabgängen, Stripsen, Kämmlingen, Baumwollabfällen und Kunstbaumwolle zur Erfüllung von Heeres- und Marineaufträgen gemäß § 5 Absatz 1 des Spinn- und Webverbots vom 1. April 1916. (89)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Altgummi, Gummiabfällen und Regeneraten. (90)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Höchstpreise für Altgummi und Gummiabfälle. (91)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Leimleder. (92)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme usw. von Nußbaumholz. (93)
  • Bekanntmachung, betreffend Ankäufe von Metallen. (94)
  • Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915. (95)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 14. November 1915. (96)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Schwefelsäure und Oleum. (97)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. November 1915 wegen Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein- und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder, vom 12. Februar 1916. (98)
  • Bekanntmachung über die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung, betreffend die Behandlung feindlicher Zollgüter, vom 15. Oktober 1914 hinsichtlich des besetzten Gebiets Rußlands. (99)
  • Bekanntmachung, betreffend Sperre und Anmeldung des Vermögens von landesflüchtigen Personen. (100)
  • Bekanntmachung, betreffend den Nachnahme- und Frachtverkehr mit dem Ausland. (101)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von der Verordnung, betreffend den Nachnahme- und Frachtverkehr mit dem Ausland, vom 16. März 1916. (102)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Versammlungen politischer Vereine. (103)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Feilhalten von ,,Schundliteratur". (104)
  • Bekanntmachung des Oberkommandos, betreffend Auszahlung des Arbeitsverdienst an jugendliche Personen. (105)
  • Bekanntmachung, betreffend Feldpostpaket- und Frachtsendungen. (106)
  • Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. (107)
  • Gesetz über die weitere Zulassung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlichen Patentamt. (108)
  • Bekanntmachung wegen der Amtsdauer der Mitglieder von Handwerkskammern. (109)
  • Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Verordnung über Veräußerung von Kauffahrteischiffen an Nichtreichsangehörige vom 21. Oktober 1915. (110)
  • Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916. (111)
  • Preußen.
  • Während der Drucklegung aufgenommen:
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Nadıtrag: Aus- und Turchfuhrpverbote. 
worden. Um jo mehr ift zu hoffen, daß jie zur Linderung bon nad) Sriedensihluß 
intretendert Notftänden werden beitragen Fünnen. 
ir erfuchen demgemäß Eute ufw., mit den in Xhrer Provirtz beftehenden 
rieggfreditbanten duch, Vermittiung ber an ihrer Errichtung beteiligten amtlichen 
Aandeispertreiungen und Kommura.berbände wegen einer entjprechenden 6r- 
meiterug des Tätigleitögebiet3 ins VBerrehmen zu treten. Gollte die geundfägliche 
Nereitiwilligfeit der Träger der Banken dazu dankenswerterweife vorhanden fein, 
0 wird bei den Verhandlungen bejorder3 zu erörtern fein, ob eine Anderung der 
Zasurgen geboten it. ‚Das wird ttamentlich dann der Fall feir, ment in Stage 
fommen jollte, den Kreis der “interefjentert, zu Deren Gunter die Kriegöfreditbanf 
hei Kriegabeginn errichtet worden ift, mit Rüdjicht auf unjeren Erlaß vom 30. De- 
‚ember 1915 zu erweitern, oder wert Die Dauer der Tätigfeit der Striegöfredit- 
hanfen bei ihrer Gründung auf die Zeit Des Krieges befchränft worden ift. &3 mwird 
ferner zu berüdjichtigen fein, daß bei der Art der Beichaffung der Mittel der Kriegs- 
trepitbanken auch die Übernahme der treuer Aufgaben in der Regel nur in Der 
Sornı de3 Diöfort- oder Alzeptkredits wird erfolgen fünnen. 
ie bei dert Kriegshiifskaflen, wird es fi} empfehlen, auch Hier int jedem Eintzel- 
falle zu unterfuchen, ob nicht orte Hingabe barer Mittel durch geeignete Beruf- 
beratung die Schwierigkeiten behoben merden fönnen. Wuch Diejenigen Fälle, 
weiche an und für ich al3 geeigriet zu einer Kreditgewährung durd) die Kriegs- 
freditbanten erfcheinten, werden zunädjlt eine eingehende Prüfung von jachber- 
ttändiger Seite erfahren müjjen. Bei diefer Sachlage würde es uns ziwedmäßig 
ericheinert, mern für Die Erfüllung Diefer Aufgaben bei den amtlicher Handel- 
vertretungen befondere Beratungsitellen errichtet oder die bereits bejtehenden mit 
iofchen Aufgaben betraut würden. Die Trage, ob und in weicher Form das zu ge= 
ichehen hat, wird nad) Lage ber bejonderen örtlichen Verhältnifje verjchieden zu 
heurteilen fein. Sedenfalt3 muß Borjorge für ein Handinhandarbeiten getroffen 
und berarlaßt werdert, daß bei den Kriegshilfgfaller eingehende, zur Bearbeitung 
durch die Kriegsfreditbanfen geeigrtete Gejuche an die Beratungsitellen der Handel3- 
fammern abgegeben werden und umgelehrt. Naturgemäß foll durch diefe Maßnahme 
nicht Die nach dert Sabungent der einzeltten Kriegsfreditbanfen oder ach ihrer Ber- 
waltungspraris gebotene Prüfung der Kreditgejuche durch befondere Organe er- 
jeßt oder überfüffig gemacht werden. Aber e3 darf artgertommen werden, daß die 
Tätigkeit eirter jolhen Beratungsitelle die Aufgabe der Sriegsfreditbanf mejert- 
iich erleichtern wird. i 
Eine Unterftügung durch Geldzufchüffe oder Übernahme von Ausfalfsgarantien 
jeiten3 des Staates fünnen mir, wie ich der mitunterzeichrrete Handelsminiiter, 
bereit3 in der Sibung des Abgeordntetenhaufes vom 26. Februar 1916 (Stenogra= 
phiiche Berichte S. 1120) ausgeführt Habe, nicht in Ausficht Stellen. 
Während der Druclegung aufgenommen: 
Befanntmadung, 
beireffend Aus= und Durchfuhrverbot. 
Bom 20. April 1916. 
‚Es wird verboten die Aus- und Duchfuhr von Bimsftein roh (Bimz- 
fies), gemahlen oder gejhlämmt (granuliert), auch geformt der Nr. 225 Des 
Statifttichen Warenverzeichtiffes. 
nn 
141
	        

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