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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_12
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12
Volume count:
12
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Beschlagnahmen, Bestandserhebung, Höchstpreise usw.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Abänderung des Verfahrens zur Erteilung der Baumwoll- und Wollbegleitscheine.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Nahrungsmittelversorgung. Allgemeine Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und Preisregelung.
  • Ein- und Durchfuhrregelung.
  • Menschliche Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs.
  • Menschliche Lebensmittel tierischen Ursprungs.
  • Futtermittel.
  • Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
  • Finanzielle Maßnahmen.
  • Sicherstellung des Kriegsbedarfs.
  • Verkehrswesen.
  • Zölle und Steuern.
  • Schutz der Schuldner und Rechtsschutz.
  • Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • Beschlagnahmen, Bestandserhebung, Höchstpreise usw.
  • Abänderung des Verfahrens zur Erteilung der Baumwoll- und Wollbegleitscheine. (1)
  • Erläuterungen zum Begleitschein 3. (2)
  • Nachtragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung Nr. W. 1. 761/12. 15. K.R.A. vom Dezember 1915, betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs- und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne. (3)
  • Ausführungs-Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelle über getragenen Kleidung, Wäsche und Schuhwaren. (4)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von rohen Seiden und Seidenabfällen aller Art. (5)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für rohe Seiden und Seidenabfälle aller Art. (6)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Nähfäden. (7)
  • Bekanntmachung, betreffend Streckung der Heeresnäharbeiten. (8)
  • Nachtragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Lumpen und neuen Stoffabfälle aller Art. (9)
  • Bekanntmachung, betreffend das reißen von Lumpen (Hadern). (10)
  • Nachtragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art. (11)
  • Verzeichnis der zugelassenen Großhändler. (12)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen, sowie von Leder daraus. (13)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise von Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen. (14)
  • Auslegung der Abrede in Ziffer 10 der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bekleidungswirtschaft. (15)
  • Anweisung für die Enteignung der Fahrradbereifung gemäß § 8 der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Fahrradbereifungen (Einschränkung des Fahrradverkehrs) vom 12. Juli 1916 Nr. V. 354/6. 16. K.A.A. (16)
  • Anordnung betreffend Eigentumsübertragung auf den Militärfiskus. (17)
  • Bekanntmachung über Höchstpreise für Fahrradbereifungen. (18)
  • Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Zink. (19)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckel und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen. (20)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, -schallleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten. (21)
  • Anweisung an die Kommunalverbände zu der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten. (22)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Calcium-Carbid. (23)
  • Bekanntgabe über Beschlagnahme und Freigabe von Calcium-Carbid. (24)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Natron- (Sulfat-) Zellstoff, Spinnpapier und Papiergarn. (25)
  • Hilfsdienstpflichtgesetz.
  • Organisation des Kriegsamts, der Kriegsamtsstellen usw.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Verschiedene Maßnahmen.
  • Kriegswohlfahrtspflege.
  • Preußen.
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen, Höchstpreise usw. 
K. M. K. Nr. W. M. 29/12. 16. K. R. A. 
Kbänderung 
des Verfahrens zur Erteilung der Baumwoll= und wol- 
belegscheine. « 
Vom 14. Dezember 1916. 
Das in Ziffer 7 der Ausführungsbestimmungen zur Verfügung vom 15 Apfit 
1916 r. W. Rl. 20113. 16. K. R.A. rliuterte Verfahren zur Erteilingde a Am 
woll= und Wollbelegscheine erfährt die folgenden Abänderungen. ze 
1. Baumwoll-Belegschein. 
Die Belegscheine 3 für Baumwolle finden nur noch Verwendung für die Zu. 
teilung von beschlagnahmten Baumwollgarnen. Eine Zuteilung von Baumw —1 
spinnstoffen gegen Belegschein findet nicht mehr statt. 
Bei der Ausfertigung der Belegscheine wird künftig von einer Beteiligun 
sowohl der Zentralbeschaffungsstellen als auch der an dem Heeresauftuae 
beteiligten Firmen abgesehen werden können. Ihre Ausstellung wird ves 
mehr in folgender Weise vor sich gehen: Nachdem die Kriegs-Rohstoff-Abteilug 
für den einzelnen Auftrag die Neuanfertigung angeordnet hat, erfolgt die Vergebung 
an die Industrie durch Vermittlung des Kriegsausschusses der Deutschen Baum- 
wollindustrie in der bisher geübten Weise. Sobald der Lieferungsvernag 
zwischen der Zentralbeschaffungsstelle und der einzelnen Firma abgeschlossen it 
gibt die Zentralbeschaffungsstelle dem Kriegsausschuß der deutschen Baumwoll= 
industrie wie bisher Nachricht. Der Kommissar des Kriegsamts bei der Garn- 
verwertungsstelle des Kriegsausschusses der Deutschen Baumwollindustrie ferigt 
alsdann den erforderlichen Belegschein selbständig, ohne Mitwirkung der Firma 
oder einer anderen Stelle aus. Der mit der Unterschrift des Kommissars versehene 
Belegschein geht in beiden Ausfertigungen zur Prüfung und Genehmigung an die 
Baumwollbedarfs-Prüfungsstelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Die mit Geneh- 
migungsstempel versehene Ausfertigung B wird von der Baumwollbedarfs-Prü- 
fungsstelle unmittelbar nicht mie bisher dem Vorarbeiter, sondern dem 
Lieferer der Garne übersandt. Eine Unterzeichnung des Belegscheins durch 
den Garnverarbeiter und eine Einreichung bei der Zentralbeschaffungsstelle findet 
also künftig nicht mehr statt. 
Besonders hingewiesen wird darauf, daß der neue Belegschein nur die Unter- 
schrift des Kommissars der Garnverwertungsstelle beim Kriegsausschuß der Deutschen 
Baumwollindustrie und den Genehmigungsstempel des Kriegsamts, Kriegs-Rohstoff- 
Abteilung, Baumwollbedarfs-Prüfungsstelle, trägt. 
Neue „Erläuterungen zum Belegschein 3“ werden gemäß § 5 Abf. 1 der Le- 
kanntmachung vom 1. April 1916 Nr. W. II. 1700/2. 16. K. R. A. veröffentlicht. 
2. Woll-Belegschein. 
Für diejenigen Herstellungsaufträge, die nicht durch Vermittlung einer der fol. 
genden Kriegs-Industrie-Organisationen: Kriegs-Garn= und Tuch-Verband, Kriege- 
Decken-Verband, Kriegs-Woilach-Verband, Kriegs-Wirk= und Strick-Verband zur 
Vergebung gelangen, bleibt das bisher angewendete Belegscheinverfahren auch 
weiterhin bestehen. **- 
Erfolgt die Vergebung der Aufträge nach Anordnung der Kriegs Fohstos. 
Abteilung jedoch durch Vermittlung eines der vorgenannten Verbände, so wer zn 
sowohl die Zentralbeschaffungsstellen als auch die an dem Heeresauftrag beteilgten 
Firmen bei der Ausfertigung der Belegscheine ausgeschaltet. Die Ausfertigung u. 
Belegscheine geht in folgender Weise vor sich: Die Belegscheine werden von den un 
genannten Verbänden ohne Mitwirkung einer anderen Stelle ausgefertigt und v 
98
	        

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