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Das Friedensangebot der Mittelmächte.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Friedensangebot der Mittelmächte.

Monograph

Persistent identifier:
kriegszustand_kriegsstrafgesetze_gerichtsbarkeit_1918
Title:
Kriegszustand, Kriegsstrafgesetze und Gerichtsbarkeit.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Monograph
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Das Friedensangebot der Mittelmächte.
  • Title page
  • Separatabdruck [Quelle]
  • Vorwort.
  • I. Der Wortlaut der Friedenskundgebungen: Verzeichnis der Noten und Kundgebungen zum Frieden, welche im Dezember 1916 und Januar 1917 durch die Zeitungen bekannt gemacht wurden.
  • 1. Friedensnote der Mittelmächte an die Mächte des Zehnverbandes vom 12. Dezember 1916.
  • 2. Rede des Deutschen Reichskanzlers zur Friedensnote der Mittelmächte in der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 12. Dezember 1916.
  • 3. Armeebefehl des Deutschen Kaisers an Heer und Flotte vom 12. Dezember 1916.
  • 4. Antwortnote des Zehnverbandes an die Mittelmächte vom 30. Dezember 1916.
  • 5. Rede, welche Loyd George vor dieser Antwortnote am 20. Dezember 1916 im englischen Unterhause gehalten hat.
  • 6. Note der Deutschen Regierung an die Vertreter der neutralen Mächte in Berlin.
  • 7. Wilsons 1. Friedensnote an die Kriegführenden vom 21. Dezember 1916.
  • 8. Deutsche Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 26. Dezember 1916.
  • 9. Oesterreichisch-Ungarische Antwortnote auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 21. Dezember 1916. [Antwortnote datiert vom 26.12.1916.]
  • 10. Antwortnote des Zehnverbandes auf die 1. Friedensnote Wilsons vom 11. Januar 1917.
  • 11. Bemerkungen Balfours vom 18. Januar 1917 zur 1. Friedensnote Wilsons.
  • 12. Aufruf des Deutschen Kaisers an das Deutsche Volk vom 12. Januar 1917.
  • 13. Telegramm des König Ludwig III. von Bayern an den Deutschen Kaiser vom 14. Januar 1917.
  • 14. Englische öffiziöse Aeußerung an die Neutralen vom 14. Januar 1917 zur Deutschen Note an die Neutralen.
  • 15. Deutsche Erwiderung hierauf vom 15. Januar 1917.
  • 16. Wilsons Botschaft zum Frieden (2. Friedensnote) an den amerikanischen Senat vom 23. Januar 1917.
  • 17. Rede Bonar Laws vom 24. Januar 1917 zur Wilson-Botschaft vom 23. Januar 1917.
  • 18. Deutsche Note vom 31. Januar 1917 an die Vereinigten Staaten von Amerika mit Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges.
  • 19. Rede des Deutschen Reichskanzlers hiezu vom 31. Januar 1917 an den Hauptausschuß des Deutschen Reichstags.
  • 20. Wilsons Botschaft an den Kongreß vom Anfang Februar 1917 betr. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland.
  • 21. Schwedens Note an Wilson vom 10. Februar 1917.
  • II. Betrachtungen über die Friedenskundgebungen.
  • Inhalt.
  • Blank page
  • Advertising

Full text

— 1 — 
Angesichts solcher Kriegsziele wirkt das Verlangen nach Sühne, Wiedergut- 
machung und Bürgschaft im Munde der Gegner überraschend. 
Die Gegner bezeichnen den Friedensvorschlag der vier verbündeten 
Mächte als ein Kriegsmanöver. Deutschland und seine Bundesgenossen 
müssen auf das nachdrücklichste Verwahrung dagegen einlegen, daß ihre 
Beweggründe, die sie offen dargelegt haben, auf diese Weise gefälscht 
werden. Ihre Ueberzeugung war, daß ein gerechter und für alle Krieg- 
führenden annehmbarer Friede möglich sei, daß er durch einen unmittel- 
baren mündlichen Gedankenaustausch herbeigeführt werden könnte, und daß 
deshalb ein weiteres Blutvergießen nicht zu verantworten sei. Die ohne 
Vorbehalt ausgesprochene Bereitschaft beim Eintritt in die Verhandlungen, 
ihre Friedensvorschläge bekanntzugeben, widerlegt jeden Zweifel an ihrer 
Aufrichtigkeit. Die Gegner, in deren Hand es lag, das Angebot auf seinen 
Gehalt zu prüfen, versuchten weder eine Prüfung noch machten sie Gegen- 
vorschläge. Statt dessen erklären sie einen Frieden für unmöglich, solange 
nicht die Wiederherstellung der verletzten Rechte und Freiheiten, Aner- 
kennung des Grundsatzes der Nationalitäten und der freien Existenz kleiner 
Staaten gewährleistet sei. Die Aufrichtigkeit, die der Gegner dem Vor- 
schlag der vier verbündeten Mächte abspricht, wird die Welt diesen For- 
derungen nicht zubilligen können, wenn sie sich das Geschick des irischen 
Volkes, die Vernichtung der Freiheit und Unabhängigkeit der Burenrepu- 
bliken, die Unterwerfung Nordafrikas durch England, Frankreich und Italien, 
die Unterdrückung der russischen Fremdvölker und schließlich die ohne 
Vorgang in der Geschichte dastehende Vergewaltigung Griechenlands vor 
Augen hält. Auch über die angeblichen Völkerrechtsverletzungen der vier 
Verbündeten sind diejenigen Mächte nicht befugt, Beschwerde zu führen, 
die von Beginn des Krieges an das Recht mit Füßen getreten und die Ver- 
träge, auf denen es ruht, zerrissen haben. England sagte sich schon in 
den ersten Wochen des Krieges von der Londoner Deklaration los, deren 
Inhalt seine eigenen Delegierten als geltendes Völkerrecht anerkannten und 
verletzte im weiteren Verlaufe des Krieges auch die Pariser Deklaration 
aufs schwerste, so daß durch seine willkürlichen Maßregeln für die Krieg- 
führung zur See ein Zustand der Rechtlosigkeit eintrat. 
Der Aushungerungskrieg gegen Deutschland und der in Englands 
Interesse ausgeübte Druck auf die Neutralen steht mit den Regeln des 
Völkerrechts nicht minder in schreiendem Widerspruch, wie mit den Ge- 
boten der Menschlichkeit. Ebenso völkerrechtswidrig und mit den Grund- 
sätzen der Zivilisation unvereinbar ist die Verwendung farbiger Truppen in 
Europa, das Hineintragen des Krieges nach Afrika, das unter Bruch be- 
stehender Verträge erfolgt ist, und das Ansehen der weißen Rasse in diesem 
Weltteil untergräbt. Die unmenschliche Behandlung der Gefangenen be- 
sonders in Afrika und Rußland, die Verschleppung der Zivilbevölkerung
	        

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