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Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Monograph

Persistent identifier:
kuehn_lehrplan_volksschule_sachsen_1878
Title:
Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
Editor:
Kühn, E.
Kockel, F. W.
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Alwin Kuhle
Document type:
Monograph
Collection:
sachsen
Publication year:
1911
Edition title:
Elfte Auflage
Scope:
178
DDC Group:
Recht
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
§ 4. Rechnen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Gegenstände des Unterrichts.
  • § 2. Religions- und Sittenlehre.
  • § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
  • § 4. Rechnen.
  • § 5. Formenlehre.
  • § 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
  • § 7. Gesang.
  • § 8. Zeichnen.
  • § 9. Turnen.
  • § 10. Weibliche Handarbeiten.
  • § 11. Stundentabellen.
  • § 12. Anfang und Schluß des Unterrichts.
  • Anhang.
  • Sachregister.

Full text

82 § 4. Rechnen. 
G. B.: „Auf jeder Stufe sind aus dem Lesebuche geeignete Muster- 
stücke auszuwählen; an den einzelnen Sätzen derselben ist der gram- 
matische Stoff zu entwickeln, hierauf durch Nachbildungen und andere 
zweckmäßige Ubungen tunlichst zu befestigen.“ 
Es sollen indes die Schwierigkeiten einer ebenso geschmackvollen als 
erfolgreichen Behandlung des grammatikalischen Unterrichts an der Hand 
des Lesebuches nicht verkannt werden; denn es liegt in der Tat die 
Gefahr nahe, „die Lesestücke schonungslos grammatisch zu zerpflücken 
und darüber die sachliche Besprechung, sowie die Verwertung derselben 
zur Veredelung des jugendlichen Gemütes hintanzusetzen“. 
Hierbei ist schließlich noch zu gedenken, daß im Bezirk Löbau 
seinerzeit folgende Grundsätze aufgestellt und zur Beachtung empfohlen 
worden sind: 1. Das Lesebuch bildet den Mittelpunkt, des gesamten 
Sprachunterrichts; die grammatische Betrachtung und Ubung schließt 
sich jedoch nicht an die im Lesestücke bestimmt gegebene sprachliche Form 
an, sondern an eine Reihe von Mustersätzen, zu deren Bildung der 
Inhalt des Lesestückes in freierer Weise benutzt worden ist. 2. Diese 
Sätze sind den Schülern nicht fertig zu geben, sondern mit ihnen als 
einheitlicher Aufsatz zu gewinnen. 3. Diese Sätze sind so zu bilden, 
daß jeder ein Beispiel zu derjenigen sprachlichen Erscheinung oder Regel 
abgibt, welche betrachtet oder geübt werden soll; zugleich ist darauf 
Rücksicht zu nehmen, daß sie den Ausgangspunkt für eine besondere 
Übung in der Rechtschreibung bilden können. 4. Aus der Betrachtung 
und Vergleichung der Sätze soll zwar ein bestimmtes Ergebnis ge- 
wonnen werden, dieses aber ist nicht als die Hauptsache, sondern nur 
als Mittel zum Zwecke tüchtiger Sprachübung anzusehen und möglichst 
kurz zu fassen. 5. Die einzelnen Sätze sind in der mannigfaltigsten 
Weise um= und mit verändertem Inhalte dergestalt nachzubilden, daß 
dabei auch frühere Ubungen wiederholt werden. 6. Die gewonnenen 
sprachlichen Ergebnisse finden auf die Zergliederung einzelner Sätze aus 
Lesestücken weitere Anwendung. Vergl. hierzu: Grüllich, Lehrplan rc. 
Sprachliche Leitfäden mit zweckmäßig gewählten, wohlgeordneten 
Musterbeispielen und Ubungsaufgaben können der Volksschule beim 
Unterrichte in der Grammatik unter Umständen gute Dienste leisten. 
G. B.: „Wenn aber neben dem Lesebuche dergleichen Leitfäden 
benutzt werden, hat man sich vor der naheliegenden Gefahr des Mechani- 
sierens ernstlich zu hüten.“ S. übrigens Anmerkung 82. 
84. 
Rechnen. 
1. Der Rechenunterricht soll die Schüler befähigen, im Ver- 
kehr des gewöhnlichen Lebens vorkommende Berechnungen selb- 
ständig und sicher auszuführen. 
2. Die Schüler sind daher in anschaulich entwickelnder Weise 
zum Verständnis der einschlagenden Rechenoperationen anzu-
	        

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