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Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps. (1918)

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Monograph

Persistent identifier:
kvo_XIII_handbuch_1918
Title:
Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse
Volume count:
1918
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Felix Krais Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XII. Sicherung von Rohstoffen, Betriebsstoffen, Fertigfabrikaten und Futtermitteln.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Metalle.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Fertigerzeugnisse.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken aus Bronze.
Document type:
Monograph
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps. (1918)
  • Title page
  • Hinweis auf die nach dem 31. Januar 1918 erlassenen Verordnungen.
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Allgemeine Bekanntmachungen der Reichsstellen. - Gesetz über den Belagerungszustand.
  • Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes.
  • Gesetz über den Belagerungszustand, nebst Abänderungsgesetz vom 11. Dezember 1915.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise.
  • Bekanntmachung über Höchstpreise.
  • Bekanntmachung über eine Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 und der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28. Oktober 1914.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914.
  • Bekanntmachung über Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914.
  • Eine weitere Aenderung des Gesetzes über Höchstpreise enthält §. 6 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915.
  • Bekanntmachung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, und der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Bekanntmachung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.
  • Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 unter Berücksichtigung der Bekanntmachungen vom 22. August 1915, vom 23. September 1915 und vom 23. März 1916.
  • Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Bekanntmachung über die Berichtigung und Ergänzung der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Weitere Aenderungen der Bekanntmachungen gegen übermäßige Preissteigerung erwachsen aus den Bekanntmachungen: zur Fernhalting unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und über Aenderungen des Gesetzes, betreffend Höchstpreise und der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. März 1916.
  • Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917.
  • Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf.
  • Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung über Auskunftspflicht.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915.
  • Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
  • Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln.
  • II. Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • A. Kriegszustand im allgemeinen, Schweigepflicht, Ausstreuung falscher Gerüchte usw.
  • B. Luftangriffe, Fliegerschäden u.ä.
  • C. Polizei- und Betriebsschlußstunde.
  • D. Vereins- und Versammlungsbeschränkungen.
  • E. Schutz der Brieftauben.
  • F. Feld-, feuer- und sicherheitspolizeiliche Maßnahmen.
  • G. Gewerbe- und handelspolizeiliche Maßnahmen.
  • H. Jugendschutz.
  • J. Nutz- und Brennholzabfuhr.
  • K. Kriegsbeute und Schmuckgegenstände daraus.
  • L. Weitere allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • III. Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Maßregeln zur Streckung der Biervorräte.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, Anordnung betreffend Beschlagnahme und Enteignung von Biervorräten, Gerste, Malz und Kontingentsrechten zur Sicherstellung der Bierlieferungen für den Bedarf der Truppen, der im Betriebe der Kgl. Staatseisenbahnen und der Rüstungsindustrie beschäftigten Personen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme von Bier und Bierfässern.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sicherstellung der Volksernährung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte von Kakao und Schokolade zu Gunsten der Heeresverwaltung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte von Kakao und Schokolade zu Gunsten der Heeresverwaltung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Ergänzung der Bekanntmachung betreffend Kakao und Schokolade.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ausfuhr von Pferdeschlachtfleisch.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend private Mühlen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend private Mühlen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme von Aepfeln, Zwetschgen und Pflaumen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aufhebung der Beschlagnahme von Zwetschgen und Pflaumen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme von Aepfeln.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahme von Aepfeln.
  • IV. Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter, Arbeiteranwerbung und Arbeitsregelung.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Zustecken von Schriftstücken usw. an Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ueberlassung von Karten an Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verkaufsverbot für Goldwaren an Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Zahlungen in Gold- und Silbermünzen an russisch-polnische Arbeiter und Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Zahlungen in Hartgeld an Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Gestellung von Kriegsgefangenen zu gewerblichen Arbeiten
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Gestellung von Kriegsgefangenen zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zur Bekanntmachung über die Gestellung von Kriegsgefangenen zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beköstigung der Kriegsgefangenen auf Arbeitskommandos.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend gegenseitiger Postverkehr der Kriegsgefangenenarbeitgeber usw.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffengebrauch der Hilfsbewachungsleute.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend dienstliche Weisungen der Zivilbewachungsleute.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aufnahme entwichener Kriegsgefangener.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps in Stuttgart, betreffend Annahme von Briefen oder Schriftstücken von Kriegsgefangenen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Arbeitsnachweise.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung von Arbeitern der Württ. Staatseisenbahnen.
  • Bekanntmachung, betreffend Werbetätigkeit unter ausländischen Arbeitern.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Anwerbung von Arbeitskräften.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zu dem Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Ergänzung zu dem Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend die Arbeitsverträge der russisch-polnischen Wanderarbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Befehl, betreffend die russischen Arbeiter.
  • Befehl, betreffend in landwirtschaftl. Betrieben beschäftigte russ. Arbeiter.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung russ.-polnischer Saisonarbeiter.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung von russisch-polnischen Arbeitern.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Annahme landwirtschaftlicher Dienstboten und Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Bekanntmachung, betreffend Bestrafung der Arbeitsverweigerung durch Angehörige feindlicher Staaten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1917 über die Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend mit Kraft angetriebene Maschinen für Konfektionsarbeit.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Arbeitszeit in Lumpen-Reißereien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Betriebsruhe in der Heeresindustrie an Ostern und Pfingsten.
  • V. Zeitungswesen, Verbreitung von Druckschriften, Bildwerken usw.
  • Bekanntmachung des Ministeriums des Inneren, betreffend die Regelung der Aufsicht über das Zeitungswesen im Königreich Württemberg während der Dauer des Kriegszustandes.
  • Bekanntmachung, betreffend Druckschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Bezeichnung eines Druckers usw. auf Druckschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anmeldepflicht für nicht zum öffentlichen Verkauf oder Vertrieb bestimmte Bücher usw.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Flugschriften, Bekanntmachungen usw. militärischen oder politische Inhalts.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Flugschriften, Bekanntmachungen usw. militärischen oder politischen Inhalts.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anzeigen auf dem Stellenvermittlungsmarkt.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Listen mit zeitgemäßen Spezialadressen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Listen über Parteizugehörigkeit von Militärpersonen. Verbreitung politischer Druckschriften im Heer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Zeichnungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend fachwissenschaftliche Aufsätze.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Adressenverzeichnis der zum Heeresdienst Eingezogenen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Adressenverzeichnis über Angehörige des Feldheeres.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Lichtbilder und Zeichnungen von Gegenständen und Oertlichkeiten mit militärischer Zweckbestimmung.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Artikel, Notizen usw. zur Vermittlung von männliche Arbeitskräften für außerwürttembergische Betriebe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Artikel usw. zur Vermittlung von männlichen Arbeitskräften für außerwürttembergische Betriebe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Inserate zur Anwerbung von Technikern und Chemikern für das Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abhandlungen usw. gegen Schutzimpfungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Schundliteratur.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Druckschriften ins Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Druckschriften nach Oesterreich-Ungarn.
  • VI. Post- und Frachtverkehr. Ausnützung der Transportmittel.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Umgehung der Ueberwachungsstellen bei Versendung von Plänen usw. ins Ausland.
  • Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Versendungsverbot für Postkarten mit Aufklebungen usw. nach dem Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Ansichtspostkarten für Uebermittlung versteckter Nachrichten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Verkauf gewisser Arten von Ansichtspostkarten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Briefschmuggel.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. Armeekorps, betreffend Schmuggel von Briefen und Schriftstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Grenzverkehr nach Oesterreich und der Schweiz.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sammelladungen nach Belgien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sammelladungen nach Belgien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Briefsendungen mit Wareninhalt nach dem Auslande und Ausfuhrerklärungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Frachtgutverkehr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps in Stuttgart, betreffend Schriftliche Mitteilungen in Paketen an deutsche Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend beschleunigte Entladung der Eisenbahnwagen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Be- und Entladung der Eisenbahnwagen an Sonn- und Feiertagen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Be- und Entladen der Güterwagen während der Pfingstfeiertage.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Ermittlung der Leistungen deutscher Wasserstraßen sowie der Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe.
  • VII. Grenzschutz, Ausländer, Meldepflicht.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über den Verkehr auf dem Bodensee.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über den Schiffahrtsverkehr auf dem Bodensee.
  • Verordnung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Landesfarben an württembergischen Fischerfahrzeugen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Schiffsverkehr auf dem Bodensee.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Lichtbildern und Zeichnungen von Oertlichkeiten und Gegenständen im württ. Bodenseegebiet zu Wasser und zu Lande.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII., betreffend Ausübung der Jagd und der Fischerei durch Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ausübung der Jagd und der Fischerei durch Ausländer.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Anmeldung feindlicher Ausländer.
  • Verfügung des Ministeriums des Inneren, betreffend das polizeiliche Meldewesen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffentragen der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Meldepflicht der Arbeitgeber.
  • Bekanntmachung betreffend deutsch-schweizerischer Grenzverkehr.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über das polizeiliche Meldewesen im württ. Grenzschutzgebiet am Bodensee.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffengebrauch der Zollbeamten im Grenzschutzdienst.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Paßersatz.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Entgelt für photographische Aufnahmen oder Abzüge zu Ausweispapieren.
  • VIII. Besondere Verkehrsbeschränkungen. Bautätigkeit.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Beschränkungen im Verkauf militärischer Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verbot von Ausverkäufen für Web- und Wirkwaren.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, Verbot von Ausverkäufen usw. für Web- und Wirkwaren.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung, betreffend das Verbot des Verkaufes von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1916.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Prismen, Ziel- und Ferngläser usw.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Handelsverbot für Ferro-Silizium.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Auslandspatente und Musterschutzrechte.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aus- und Durchfuhr von Sprechmaschinen-Platten uns Walzen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Holzlieferungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aenderung der Bestimmungen über Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Einschränkung der Bautätigkeit.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Bauwesen der Sprengstoff- und Munitionsfabriken.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über den Fremdenverkehr in Bädern, Kurorten und Sommerfrischen.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Leder durch Schuhmacher.
  • IX. Preisbeschränkungen, insbesondere für Gegenstände des täglichen Bedarfs.
  • Bekanntmachung, betreffend Umgehungen der der Höchstpreisverordnungen.
  • Verfügung des K. stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über die Einhaltung angemessener Preise beim Groß- und Kleinhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs.
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Preisgestaltung bei Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen im Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Bekanntmachung Aufhebung der Preisbeschränkungen für Web-, Wirk- und Strickware.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen für Roheisen, Rohtal, Halbzeug usw.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Preisbeschränkung für photographische Aufnahmen oder Abzüge.
  • X. Pferdehandel und -Ausfuhr. Luxuspferde.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Handel mit Pferden und die Pferdeausfuhr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, über Pferdeausfuhre und Pferdeverkauf.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über Pferdeverkauf und Pferdeausfuhr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeankauf durch Händler in Württemberg.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeaufkauf innerhalb Württembergs.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeausfuhr und -verkauf.
  • Bekanntmachung, betreffend Verbot des Haltens von Luxuspferden.
  • XI. Vaterländischer Hilfsdienst.
  • Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst.
  • Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß §. 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß §. 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Hilfsdienst im Wach- und Schutzdienst.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Festnahmebefugnis der im Wach- uns Schutzdienst verwendeten Personen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Befugnisse der im Wach- und Schutzdienst verwendeten Personen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Vaterländischen Hilfsdienst.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verschwiegenheitspflicht für Hilfsdienstpflichtige.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Stellungswechsel reklamierter Arbeitnehmer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Stellungswechsel zurückgestellter Wehrpflichtiger.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pockenschutzimpfung für Hilfsdienstpflichtige.
  • XII. Sicherung von Rohstoffen, Betriebsstoffen, Fertigfabrikaten und Futtermitteln.
  • 1. Webstoffe.
  • 2. Metalle.
  • A. Rohstoffe, Vorerzeugnisse und Halbfertigerzeugnisse von Metallen, Fertigerzeugnisse von Nickel, Aluminium und Platin.
  • B. Fertigerzeugnisse.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bestandsmeldung und Verwertung von Kupfer in Fertigfabrikaten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend beschlagnahme und Nachmeldung von Kupfer in Fertigfabrikaten.
  • Bekanntmachung. Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
  • Verordnung, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zu den Bekanntmachungen, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel vom 31. Juli und 24. September 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die vom 31. Juli und 24. September 1915 veröffentlichte Verordnung beschlagnahmten Gegenstände.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung vom 16. November 1915 beschlagnahmten Gegenstände.
  • Bekanntmachung, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung beschlagnahmten Gegenstände.
  • Erlaß des Ministeriums des Inneren an die K. Oberämter und das Stadtschultheißenamt Stuttgart, betr. Enteignung, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
  • Erlaß des Ministeriums des Inneren an die K. Oberämter und das Stadtschultheißenamt Stuttgart, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Aufschub der Zwangsvollstreckung für die in § 2, Klasse B) Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 16. November 1915 bezeichneten Gegenstände aus Reinnickel.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zu der Bekanntmachu g von 15. November 1915.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze).
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 20. Juni 1917, betreffend Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze).
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen. einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile.
  • Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 9. März 1917, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen. einschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen, sowie einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze).
  • Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 15. Mai 1917, betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze).
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken aus Bronze.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung von anderen Zinngegenständen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Prospecktpfeifen aus Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, -schalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 1. März 1917, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchte Gegenständen aus Aluminium.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps wegen Sammlungen von Altmaterial.
  • C. Eisen.
  • 3. Gerbstoffe, Häute und Felle, Leder.
  • 4. Kautschuk (Gummi).
  • 5. Chemikalien usw.
  • 6. Verschiedenes.
  • Register.

Full text

                                              — 371 — 
Kriegsamts oder der beauftragten Behörden erlaubt werden. Den rechtsgeschäftlichen Ver- 
fügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrest- 
vollziehung erfolgen. 
Trotz der Beschlagnahme sind ferner alle Veränderungen und Verfügungen zulässig, die 
mit Zustimmung der mit der Durchführung der Bekanntmachung beauftragten Behörden 
erfolgen. 
Die Befugnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Weitergebrauch der beschlagnahmten 
Bronzeglocken bleibt unberührt. · 
                                           §   7 
        Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der beschlagnahmten 
                                        Bronzeglocken. · 
Die von der Bekanntmachung betroffenen Bronzeglocken unterliegen einer Meldepflicht, 
auch wenn die Befreiung von der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung gemäß den 
Sonderbestimmungen des § 9 ausgesprochen wird; sie sind durch den Besitzer zu melden. 
Die gemeldeten Bronzeglocken werden durch besondere an den Besitzer gerichtete Anord- 
nungen enteignet werden. Gemäß den Bestimmungen dieser Enteignungsanordnungen sind 
sie alsdann, soweit erforderlich, auszubauen und nach Entfernung der Klöppel und Klöppel- 
  
öhre an die Sammelstellen abzuliefern. - 
Die enteigneten Bronzeglocken, die nicht innerhalb der in der Enteignungsanordnung 
vorgeschriebenen Zeit abgeliefert sind, werden auf Kosten des Ablieferungspflichtigen zwangs- 
weise abgeholt werden.  
Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung werden dieselben Kommunalverbände 
beauftragt, denen bereits die Durchführung der Bekanntmachung M. 1/10. 16. K. R. A. 
vom 1. Oktober 1916, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von 
Bierglasdeckeln, Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwilliger Ablieferung von anderen Zinn- 
egenständen, übertragen worden ist. Diese erlassen auch die usührungsbesummungen 
hunft tlich der Meldenhlicht, Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Bronzeglocken. 
                                   § 8. 
                          Uebernahmepreis. 
Der von der beauftragten Behörde für die Glockenbronze zu zahlende Uebernahmeprets 
wird für die aus einem Bauwerk ausgebauten Glocken wie folgt festgesetzt: · 
 a) bei Geläuten 1) mit einem Gesamtgewicht über 665 kg auf 2.00 M für das Kilogramm 
zuzüglich einer festen Grundgebühr von 1000 M für das Geläut; 
b) bei kleinen Geläuten bis zu 665 kg auf 3,50 M für das Kilogramm, 
ohne jede weitere Grundgebühr. «- 
Maßgebend ist für die Preisberechnung das aus einem Bauwerk ausgebaute gesamte 
Bronzegewicht. « « 
Die Uebernahmepreise enthalten den Gegenwert für die abgelieferten Bronzeglocken ein- 
schleehlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie den Ausbau der Bronze- 
glocken, die Entfernung der Klöppel und Klöppelöhre und die Ablieferung an die Sammel- 
stellen. 
Ablieferer die mit den vorbezeichneten Uebernahmepreisen nicht einverstanden sind, sollen 
dies sogleich bei der Ablieferung erklären. In Fällen, in denen eine gütliche Einigung 
über den Uebernahmepreis nicht erzielt ist, wird dieser gemäh §§ 2 und 3 der Bekannt- 
machungen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf Antrag des Betroffenen durch das 
Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin W 10, Viktoriastr. 34, endgültig festgesetzt. 
                                       § 9. 
            Befreiung von der Beschlagnahme, Enteignung und 
..                                      Ablieferung. 
Solche beschlagnahmten Bronzeglocken, für die ein besonderer wissenschaftlicher, geschicht- 
1) Unter Geläut im Sinne der Bekanntmachung wird die Gesamtzahl der auf einem Bauwerk 
befindlichen Bronzeglocken verstanden, wenn sie auch an verschiedenen Türmen u. a. m. unter- 
gebracht sind. 
„Die beauftragten Behörden sind weiterhin angewiesen, die Enteignung und Ablieferung von 
einzelnen Glocken vorläufig zurückzustellen, « 
H. B. S. 374. 
1. wenn kein besonderer, sondern nur ein mäßiger, wissenschaftlicher, geschichtlicher oder Kunst- 
wert vorliegt, oder solche Bronzeglocken noch nicht oder nicht endgültig von den zuständigen Sach- 
verständigen beurteilt worden sind, 
2. wenn eine Glocke für die Bedürfnisse des Gottesdienstes erhalten bleiben soll, 
3. wenn die Kosten des Einbaues der Ersatzglocken ausschließlich des Wertes derselben den 
Uebernahmepreis für das ausgebaute Bronzegewicht überschreiten würden. 
Ueber die endgültige Befreiung entscheidet die Metall-Mobilmachungsstelle im Benehmen. 
mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.  
Andenkenwert entbindet nicht vor der Beschlagnahme, Enteignung und Ablieferung.
	        

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