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Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Monografie

Persistenter Identifier:
kvo_XIII_handbuch_1918
Titel:
Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.
Bandzählung:
1918
Erscheinungsort:
Stuttgart
Herausgeber:
Felix Krais Verlag
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
wuerttemberg
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
IV. Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter, Arbeiteranwerbung und Arbeitsregelung.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück Nr 1. (1)
  • Stück Nr 2. (2)
  • Stück Nr 3. (3)
  • Stück Nr 4. (4)
  • Stück Nr 5. (5)
  • Stück Nr 6. (6)
  • Stück Nr 7. (7)
  • Stück Nr 8. (8)
  • Stück Nr 9. (9)
  • Stück Nr 10. (10)
  • Stück Nr 11 (11)
  • Stück Nr 12. (12)
  • Stück Nr 13. (13)
  • Stück Nr 14. (14)
  • Stück Nr 15. (15)
  • (Nr.3121.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. (3121)
  • Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905.
  • (Nr.3122.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. (3122)
  • Nachtrag zum Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905.
  • (Nr.3123.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der "Besonderen Bestimmungen" des Militärtarifs für Eisenbahnen. (3123)
  • Stück Nr 16. (16)
  • Stück Nr 17. (17)
  • Stück Nr 18. (18)
  • Stück Nr 19. (19)
  • Stück Nr 20. (20)
  • Stück Nr 21. (21)
  • Stück Nr 22. (22)
  • Stück Nr 23. (23)
  • Stück Nr 24. (24)
  • Stück Nr 25. (25)
  • Stück Nr 26. (26)
  • Stück Nr 27. (27)
  • Stück Nr 28. (28)
  • Stück Nr 29. (29)
  • Stück Nr 30. (30)
  • Stück Nr 31. (31)
  • Stück Nr 32. (32)
  • Stück Nr 33. (33)
  • Stück Nr 34. (34)
  • Stück Nr 35. (35)
  • Stück Nr 36. (36)
  • Stück Nr 37. (37)
  • Stück Nr 38. (38)
  • Stück Nr 39. (39)
  • Stück Nr 40. (40)
  • Stück Nr 41. (41)
  • Stück Nr 42. (42)
  • Stück Nr 43. (43)
  • Stück Nr 44. (44)
  • Stück Nr 45. (45)
  • Stück Nr 46 (46)
  • Stück Nr 47 (47)
  • Stück Nr 48 (48)
  • Stück Nr 49. (49)
  • Stück Nr 50. (50)
  • Stück Nr 51. (51)
  • Sachregister

Volltext

— 244 — 
(Nr. 3122.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts--Etat für die 
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. Vom 15. April 1905. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz- 
 gebiete auf das Rechnungsjahr 1905 wird in Einnahme und Ausgabe auf 
34 041 232 Mark festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1905 hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Taormina, den 15. April 1905. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
  
Nachtrag 
  
  
  
zum 
Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 
Für das 
Rechnungsjahr 
Spalte  Titel Ausgabe. 1905 
 treten hinzu 
 Mark. 
  
II. Schutzgebiet Kamerun. 
1. Ausgabe. 
II. Einmalige Ausgaben. 
2. 1/5. Zur Verstärkung der Schutztruppe. 
Summe II. Einmalige Ausgaben 623 732 
  
  
 
	        

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