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Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
laband_staatsrecht
Titel:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Autor:
Laband, Paul
Erscheinungsort:
Tübingen
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
laband_staatsrecht_3
Titel:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Dritter Band.
Autor:
Laband, Paul
Bandzählung:
3
Herausgeber:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
Ausgabenbezeichnung:
Fünfte neubearbeitete Auflage
Umfang:
529 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Zwölftes Kapitel. Die inneren Angelegenheiten.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
§ 81. Die Medizinal- und Veterinärpolizei.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preußische Geschichte.
  • Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)
  • Titelseite
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Inhalt des dritten Bandes.
  • Erstes Buch. Die Erhebung zur Großmacht. 1740-1756.
  • Zweites Buch. Der Kampf um das Dasein. 1756-1772.
  • Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 1772-1786.
  • I. Die bayrische Erbfolge. 1772-1779.
  • II. Der Fürstenbund. 1779-1785.
  • III. Das Innere des Fridericianischen Staates. 1772-1786.
  • IV. Friedrich der Große und seine Zeit.
  • Viertes Buch. Die Zeit der Epigonen. 1786-1795.
  • Fünftes Buch. Der Zusammenbruch. 1795-1806.
  • Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt. 1806-1812.
  • Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
  • Leerseite

Volltext

232 Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz. 
Folge war die zunehmende Ueberschätzung der kleinen Dinge 
des Dienstes, der an Strenge nichts verlor. Schon der bay— 
rische Erbfolgekrieg hatte einen Rückgang in der Leistungsfähig- 
keit der Armee erkennen lassen: schmerzlich vermißte der König 
bei den Generalen die Selbständigkeit des Handelns. Damit 
wurde es in den letzten Jahren seiner Regierung natürlich nicht 
besser. Was mußte dann vollends der Hingang des königlichen 
Feldherrn bedeuten, der allein schon als Verkörperung von 
Preußens größter Zeit eine Macht war, für die es keinen Er- 
satz gab, am wenigsten in der Stärke des Heeres, so hoch er 
sie gesteigert haben mochte. Von rund 83.000 Mann, die er 
von dem Vater überkommen, hatte er sie schließlich auf etwa 
200 000 gebracht. Davon waren etwas über 67000 Mann 
den größten Teil des Jahres beurlaubt. Abzuziehen sind ferner 
die sogenannten Freiwächter, das heißt die von den Hauptleuten 
zum Betrieb eines Handwerks oder eines kleinen Handels inner- 
halb der Garnison Beurlaubten, deren Zahl, freilich ohne 
sicheren Anhalt, auf 45 000 veranschlagt worden ist, so daß 
etwa 133.000 Mann dauernd Dienst thaten. Demnach betrug 
die preußische Armee damals in Kriegsstärke 31½ Prozent der 
Bevölkerung, auf dem Friedensfuße 214 Prozent, das heißt 
mehr als das Doppelte der verfassungsmäßigen Friedensstärke 
des deutschen Reichsheeres unserer Tage. —
	        

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