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Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
laband_staatsrecht
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
Author:
Laband, Paul
Place of publication:
Tübingen
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
laband_staatsrecht_3
Title:
Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Dritter Band.
Author:
Laband, Paul
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Konsulate
Sozialversicherung
Gerichtswesen
Bankwesen
Verkehrswesen
Volume count:
3
Publishing house:
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck)
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
Edition title:
Fünfte neubearbeitete Auflage
Scope:
529 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dreizehntes Kapitel. Das Gerichtswesen des Reiches.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 87. Die Verpflichtung zur Rechtshilfe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Full text

171 
an den Meistbietenden unter Vorbehalt allergnaͤdigster Ratification verkaufen. Welches andurch oͤffentlich be- 
kannt gemacht wird. Den 25. Merz 1808. Koͤn. Wuͤrtt. Cameralverwaltung. 
Marbach. Samstags den 16. April Vormittags o# Uhr wird die hiesige Cameralverwaltung ein Quan- 
tum herrschaftlicher Weine 1807r Gewächses gegen baare Bezahlung öffentlich verkaufen, wozu die Liebhaber 
hiemit eingeladen werden. Den 26. Merz 1808. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Rottenburg am Nekar. Bis Mittwoch den 13. April werden bei der hiesigen Cameral-Verwaltung 
55 Aimer 13 Imi Gefallweine, meist vom Jahrgang 1807. mittelst legalen Aufstreichs in kleinern oder grös- 
sern Parthien verkauft werden. Die Kaufliebhaber haben sich also gedachten Tags des Vormittags um 10 Uhr 
id nem Cameral-Amt einzufinden, und der Verhandlung anzuwohnen. Den 24. Merz 1 808. 
Kön. Cameral-Verwaltung. 
Gaildorf. Das Privilegium, die Hausasche in den zu dem disseitigen Cameralamts-Bezirk gehörigen 
Matrimonial-Aemtern, Goildorf, Wurmbrand, Solms-Assenheim, Pükler und Adelmannsfelden, aufkaufen 
zu dürfen, wird Samstag den 23. April Vormittags lo Uhr unter Vorbehalt allergnädigster Ratifükation auf 
4 bis 6 Jahre im Aufstreich verpachtet werden, welches den Liebhabern hiemit bekannt gemacht wird, damit 
sie mit obrigkeitlichen Vermögens= Zeugnissen versehen, bei der Verhandlung in der Cameral-Verwaltung all- 
hier sich einfinden können. Den a2I7. Merz 1808. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Kapfenburg.] Die zunächst bei der Stadr Lauchheim,m Jartthal gelegene zur hiesigen Kön. Cameral= 
Verwaltung gehörige Mahlmühle, die Banzenmühle genannt, aus 3 Mahl= und # Gerbgang nebst einer dar- 
an gebauten Sägmöhle, einem besondern Stadel nebst Viehstaͤllung, Schweinstäle, ein Bak, und ein Wasch- 
haus; auch einem kleinen Wurzgärtlen, I Vrtl. Wiesen, an der Mühlen, und 2# Tagwerk Wiesen, die 
Banzengärten, an 3 Stük gelegen, bestehend, welche theils vom Jartfluß theils von 5 herrschaftl. Wei- 
hern getrieben wird, und wenn die Frucht von den Kunden herbei geführt wird, das Zwanzigste, wenn aber 
die Früchten von dem Müller abgeholt, und mit dessen eigenen Anspann zurük geführt werden, das Sechze- 
hende Viertel zu Milter oder Mize zu beziehen hat, wird, nachdeme sich Liebhaber einfinden, entweder vom 
I. Mai 1808 bis dahin 1814. im öffentlichen Aufstreich verpachtet, oder an den Meistbietenden falva ratifica- 
tione verkauft werden. Dieses wird andurch mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß sich die Liebhaber Don- 
nerstag den v. April Vormittags 0 Uhr mit gültigen Attestaken über ihre Vermögens-Umstände versehem, im 
Schloß allhier einfinden können. Den 7. Merz 1808. Kön. Württ. Cameralamt. 
Merklingen. Vermög Kön. Dekrets d. d. & pres. I1I8. curr. ist die Cameralverwaltung allhier 
Znädigst angewiesen, die Befugnis zum Einkauf und Sammlen der Haußasche in den Ortschaften Merklingen, 
Münklingen, Hausen an der Würm, Östelsheim und Dezingen, hiesigen Cameralamts, auf 4 oder 6 Jahre, 
gegen Bezahlung eines jährlichen Bestandzinses, unter Vorbehalt der allergnädigsten Genehmigung, an den 
Meistbietenden öffentlich zu verleihen. Zu dieser Ausstreichs-Verhandlung ist Montag der 11. April anberaumt, 
daher die Liebhaber aufgerufen werden, ermelten Tags Morgens 0 Uhr in der Gameralverwaltung Merklingen 
sich einzusinden, und das weitere zu vernehmen. Den 17. Merz 1808. Koön. Cameral-Verwaltung. 
Vaihingen an der Enz. Da der Bestand der hiesigen Schaafwaide bis Michaelis d. J. zu Ende geht; 
so wird solche bis Dienstag den ro. April auf 3 Jahre von Michaelis r8o08 bis 1811. verliehen werden. Die 
Waide erträgt goo Stük, wovon der Beständer Zoo, und die Bürgerschaft zoo Stüfk einschlagen darf. 
Der. Beständer hat freie Wohnung, 2 Stallungen, und den Winterpförch von Martini bis Georgi#l# zu ge- 
nießen, muß aber eine Caution von w00 fl. entweder in Liegenschaft oder durch einen hiesigen tüchtigen Bür- 
en stellen. Die Bestandsliebhaber können sich an gerachtem Tag, Morgens 8 Uhr mit Meisterbriefen und 
eugnissen wegen ihres Prädikats und Vermögens versehen auf hiesigem Rathhaus einfinden, und der Ver- 
bandlung anwohnen. Den 22. Merz 1808. Oberamtmann, Bürgermeister und Gericht allda. 
Wiblingen. Unterzeichnete Kön. Local-Commission ist allergnddigst beauftragt, den Passiostand des 
vormaligen Stifts Wiblingen zuverläßig und vollständig herzustellen, und zu diesem Ende sämtliche vormalige 
Abtei und Currant-Schuldglaubiger zur rechtlichen Liquidirung ihrer Forderungen aufzufordern. Es werden 
also hiedurch jene samtlich bekannte und unbekannte, vormalig Stift Wiblingische Glaubiger, auf den 2. April 
peremtorisch zur rechtlichen Liquidation ihrer Forderungen, mit dem Anhang edictaliter vorgeladen, daß nicht
	        

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