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Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

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Bibliographic data

fullscreen: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Monograph

Persistent identifier:
lehrbuch_deutsche_staatskunde
Title:
Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
2023
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
A. Deutsches Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Unsere Volkstugenden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Anmerkung des Herausgebers.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • A. Deutsches Staatsrecht.
  • 1. Selbsterhaltung, Staat und Souverän.
  • 2. Unsere Volkstugenden.
  • 3. Vaterlandsliebe.
  • 4. Geschichte. Wie entstand das Deutsche Reich.
  • 5. Die Gründung des Deutschen Reichs.
  • 6. Aktueller Status des Deutschen Reichs.
  • 7. Was ist eine Verfassung?
  • 8. Die Geschichte der Verfassungen.
  • 9. Überblick über die Staatsformen.
  • 10. Aufbau des Staates.
  • 11. Grundzüge der Deutschen Reichsverfassung von 1871.
  • 12. Staatsgebiet.
  • 13. Staatsangehörigkeit.
  • 14. Erwerb einer Deutschen Staatsangehörigkeit.
  • 15. Verlust der Staatsangehörigkeit.
  • 16. Die öffentlichen ,,Rechte der Staatsbürger".
  • 17. Staatsbürgerliche, politische Rechte.
  • 18. Bürgerliche Rechte.
  • 19. Die Pflichten der Reichsangehörigen.
  • 20. Pflichten auf Grundlage der Rechtskreise Reich und Land.
  • 21. Staatsorgane.
  • 22. Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane.
  • 23. Der Reichskanzler.
  • 24. Wahlrecht.
  • 25. Wahlverfahren.
  • 26. Geschäftsordnung im Reichstag.
  • 27. Die Reichsfinanzen.
  • B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht.
  • 28. Die Gemeinde. Gemeindewesen.
  • 29. Kirche und Schule.
  • 30. Die mittleren Verwaltungsbezirke.
  • 31. Die Bundesstaaten.
  • 32. Das Verhältnis des Reichs zu den Einzelstaaten.
  • 33. Sonderrechte der einzelnen Bundesstaaten.
  • 34. Die Reichsbehörden.
  • 35. Die Ordnung des Rechtswesens.
  • 36. Deutschland als Wirtschaftseinheit.
  • 37. Das Reichsheerwesen.
  • Literatur.
  • D. Aufgabensatz.
  • Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Schlußwort.
  • Verweis auf die online-Ausgabe.

Full text

A. Deutsches Staatsrecht. 
  
Was verbindet uns mit 
unserem Vaterland? 
Seite 16 | Vaterlandsliebe. 
fortbestehen und Kraft schöpfen zu neuen erfolgreichen 
Anstrengungen. Ebenso muß jeder einzelne, dem das 
Wohl seines Volkes und seiner Mitbürger am Herzen liegt, 
von Jugend auf in der Übung namentlich der sittlichen 
Tugenden seinen Stolz und seine Ehre suchen. 
Das Volk aber, dessen Glieder sich dem irdischen 
Vergnügen hingeben - und dies ist eine große Gefahr der 
äußerlichen Gesittung oder Zivilisation -, die ihr eigenes 
Wohl über alles stellen und alle Mittel der Lüge und der 
Untreue anwenden, um ihre Lüste zu befriedigen, das 
geht zugrunde. Unzählige Beispiele aus der Geschichte 
beweisen die Wahrheit dieser Sätze. 
3. Vaterlandsliebe. 
Unser Vaterland hat uns Leben und Heimat, Eltern und 
Geschwister, Freunde und Bekannte, Nahrung, Kleidung 
und Bildung gegeben. Wir kennen seine eigenartigen 
Schönheiten und erfreuen uns ihrer. Seine Bewohner 
bilden mit uns eine große Familie, in der der einzelne an 
den Freuden und Schmerzen des anderen teilnimmt. Wir 
sprechen alle dieselbe Sprache und leben nach denselben 
Sitten und gewohnten Gesetzen. Uns erhebt dieselbe 
Erinnerung an die große Geschichte unserer Väter und 
Mütter, die mit ihrem Herzblut die Einigkeit und Freiheit 
unseres Vaterlandes erkämpften und unsere Kultur 
pflegten; kurz, was wir sind und was wir haben. Alles 
Edle, Große und Schöne, was des Menschen Geist erhebt, 
schulden wir den Ahnen. Darum ist die Liebe zum Vater- 
lande, der Patriotismus und Dankbarkeit gegen die Ahnen 
die edelste Krone aller irdischen Tugenden. 
Was wären wir ohne unser Vaterland? Verließen wir 
es, so müßten wir uns in Sprache und Sitte, Glauben 
und Gesetze anderer einleben; ganz anderes fühlen und 
denken, uns an andere Lebensverhältnisse gewöhnen. 
Wir wären einsam und verlassen mitten unter Millionen 
von Menschen. Nur in unserem Vaterlande können wir
	        

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