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Das Völkerrecht.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_1906
Title:
Das Völkerrecht.
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 17. Die internationalen Ämter der „völkerrechtlichen Verwaltungsgemeinschaften".
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Ihr allgemeiner Charakter.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • § 12. Die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis im allgemeinen.
  • § 13. Das Staatshaupt.
  • § 14. Die Gesandten.
  • § 15. Die Konsuln.
  • § 16. Die Organe der Völkerrechtsgemeinschaft im allgemeinen.
  • § 17. Die internationalen Ämter der „völkerrechtlichen Verwaltungsgemeinschaften".
  • I. Ihr allgemeiner Charakter.
  • II. Die einzelnen Ämter.
  • § 18. Die internationalen Gerichte.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

150 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen. 
817. Die internationalen Ämter der „völkerrechtlichen 
Verwaltungsgemeinschaften “.! 
I. Die internationalen Verwaltungsgemeinschaften sind dauernde 
Vereinigungen einer nieht geschlossenen Staatengruppe zur gemein- 
samen Förderung abgegrenzter gemeinsamer Interessen. 
Sie werden mithin durch ein doppeltes Merkmal gekenn- 
zeichnet. Es handelt sich zunächst nicht um einen geschlossenen 
Kreis von Staaten, etwa um die Großmächte; vielmehr steht, grund- 
sätzlich wenigstens, der Beitritt zu den getroffenen Vereinbarungen 
jedem Staate offen, der gewissen Voraussetzungen entspricht. 
Dann aber kennzeichnen sich diese Gemeinschaften durch ihren auf 
Dauer berechneten Charakter, der in der Einsetzung ständiger Ver- 
waltungsämter sowie in den regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen 
seinen Ausdruck findet. In dieser Gestalt stammen die Unionen 
aus der Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts. Sie sind heute 
zwölf an der Zahl. Eine kräftige Weiterentwicklung kann ihnen mit 
Bestimmtheit vorausgesagt werden. 
Die Gestaltung der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften wird 
im nächsten Buch an den geeigneten Stellen dargestellt. Hier 
handelt es sich nur um eine übersichtliche Zusammenstellung der 
von ihnen ins Leben gerufenen internationalen Ämter. 
II. Die heute bestehenden „‚internationalen Ämter‘ sind die fol- 
genden: 
1. Das „, Bureau international des administrations t£lögraphiques** 
mit dem Sitz in Bern. 
Es ist im Jahre 1868 von dem bereits 1865 begründeten 
internationalen Telegraphenverein (unten $ 29 III) ins Leben ge- 
rufen worden. Seine Aufgabe besteht in der Sammlung, Ordnung 
und Veröffentlichung aller auf die internationale Telegraphie be- 
  
1) Moynier, Les Bureaux internationaux des Unions universelles. 
1892. Descamps, Les offices internationaux et leur avenir. 1894. Meili, 
Die internationalen Unionen über das Recht der Weltverkehrsanstalten und 
des geistigen Eigentums. 1889. Renault, R.G. III 14. Kazansky, R.)J. 
XXIX 238. Jellinek, Staatslehre 676. Rehm, Staatslehre 97.
	        

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