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Das Völkerrecht.

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Bibliographic data

Contents: Das Völkerrecht.

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1907
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
41
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Sachregister zum Reichs-Gesetzblatte. Jahrgang 1907.
Document type:
Periodical
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • I. Allgemeines.
  • II. Plebiszit und Option.
  • III. Okkupation.
  • IV. Die Übernahme „zur Besetzung und Verwaltung".
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

102 1].Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgem. Rechtsstellung. 
eine Schutzherrschaft übernimmt, wird den betreffenden Akt mit 
einer an die übrigen Signatärmächte der gegenwärtigen Akte ge- 
richteten Anzeige begleiten, um dieselben in den Stand zu setzen, 
gegebenenfalls ihre Reklamationen geltend zu machen.“ Dabei ist 
‘das Wort „Schutzherrschaft“ (protectorat im französischen Text) 
im weitesten Sinne zu nehmen und auch auf das eigentliche völker- 
rechtliche Protektorat zu erstrecken. Der Schlußsatz weist auf den 
Grundgedanken der Bestimmung hin: diejenigen Mächte, welche 
durch die neue Erwerbung sich in ihrem Rechte bedroht fühlen, 
sollen die Möglichkeit haben, durch Einspruch gegen die Erwerbung 
ihre Rechte zu wahren; das Stillschweigen würde auch hier (unten 
8 20 II) als Verzicht aufgefaßt werden müssen. 
Auch das „Prinzip der Publizität“ wurde zunächst nur für 
Neuerwerbungen an den Küsten von Afrika unter den Signatar- 
mächten der Kongoakte vereinbart; es ist aber seither auch auf 
andere Erwerbungen angewendet worden (so hat Deutschland 1866 
die Okkupation der Marschalls-Inseln, Frankreich die von Mada- 
gaskar sowohl 1886 als auch 1896 den übrigen Mächten mit- 
geteilt) und ist dazu bestimmt, allgemeine völkerrechtliche Rechts- 
regel zu werden.? 
IV. Eine verschleierte Form des derivativen Erwerbs ist die Über- 
nahme eines Gebietes „„zur Besetzung und Verwaltung‘ unter nomi- 
neller Fortdauer der bisherigen Staatsgewalt (auch, aber sehr unglück- 
lich, als „Condominium inegal‘‘ bezeichnet). Entscheidend für die 
Souveränität der erwerbenden Staatsgewalt ist die uneingeschränkte 
und im eigenen Namen erfolgende Austibung der Hoheitsreehte. '° 
Hierher gehört: 
1. Die Besetzung von Bosnien und der Herzegowina durch 
Österreich-Ungarn im Jahre 1878.!! Sie beruht auf dem Vertrage 
  
9) Vergl. Rivier, Principes I 192. Pic, R.G. III 635. 
10) Görard, Les cessions däguisöes de territoires en droit interna- 
tional public. 1904 (behauptet unrichtig auch die verschleierte Abtretung von 
Kreta an Griechenland). 
11) Vergl. Spalaikowitch, La Bosnie et l’Herzegowine. Etude 
d’histoire diplomatique et de droit international. 1897. Pöritch, R. J.
	        

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