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Das Völkerrecht.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_1906
Title:
Das Völkerrecht.
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Abschnitt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 25. Die Erschließung des Landes und die Rechtsstellung der Fremden.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Fremde Handelsschiffe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • § 25. Die Erschließung des Landes und die Rechtsstellung der Fremden.
  • I. Die Erschließung des Landes.
  • II. Die Fremdenpolizei.
  • III. Die Rechtsstellung der Staatsfremden.
  • IV. Fremde Handelsschiffe.
  • V. Fremde Kriegsschiffe und Truppenkörper.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

826. Die Hochseeschiffahrt und die Freiheit des Meeres. 209 
lands und Nicaraguas einlaufen, welche für die Schiffahrt und den 
Handel irgend einer anderen Nation oder eines anderen Staates 
jetzt geöffnet sind oder in Zukunft geöffnet sein werden.“ 
Verschiedene Behandlung der Handelsschiffe verschiedener 
fremder Staaten ist an sich nicht völkerrechtswidrig und wird da- 
her insbesondere als Repressalie (unten $ 38 III 2) verwendet. 
V. Fremden Truppenkörpern kann der Durchzug durch das Staats- 
gebiet sowie der Aufenthalt in diesem versagt oder nur unter gewissen 
Bedingungen gestattet werden, soweit nicht besondere Vereinbarungen, 
wie die Einräumung eines Durchzugsrechtes (Etappenrechtes, Heer- 
straßenrechtes) im Wege stehen. 
Fremde Staatsschiffe (oben 8 9 VI) dagegen bedürfen für den 
Aufenthalt in den nationalen Gewässern und in den Häfen eines fremden 
Staates einer besonderen Erlaubnis, die im allgemeinen vorausgesetzt 
wird, im Einzelfall aber oder für gewisse Häfen versagt werden kann. 
Doeh steht ihnen das Anlaufen der Häfen im Falle der Seenot (reläche 
foree, oben IV), sowie die friedliche Durchfahrt durch die Küsten- 
gewässer (oben 89 V 2a) frei. Zum Einlaufen in die Flüsse bedarf 
es besonderer Erlaubnis. ? 
Durch Verträge sind mehrfach weitergehende Berechtigungen 
eingeräumt worden, die sich auch aus der Meistbegünstigungs- 
klausel ergeben können. 
II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen. 
8 26. Die Hochseeschiffahrt und die Freiheit des Meeres.! 
I. Der völkerrechtliche Grundsatz der Meeresfreiheit schließt jede 
staatliche Herrschaft über die offene See aus. Jeder ursprüngliche 
  
9) Über den Erlaß des Königs der Belgier vom 18. Februar 1901 
vergl. R.G. VIII 341. 
1) Perels, Das Iuternationale öffentliche Seerecht der Gegenwart. 
2. Aufl. 1903. Derselbe, Handbuch des allgemeinen öffentlichen Seereohts 
im Deutschen Reich. 1884. Lemaine, Pröcis de droit maritime inter- 
national. 1888. Stoerk, H.H.I1483. Ullmann 209. Rivier 166. 
Stoerk, W. V. III. Erg. Bd. 192. Castel, Du principe de la libertö des 
mers et de ses applications dans le droit commun international. 1900. 
v. Liszt, Völkerrecht, 4. Aufl. 14
	        

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