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Das Völkerrecht.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Völkerrecht.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_1906
Title:
Das Völkerrecht.
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Der Kriegsschauplatz.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • I. Der Kriegsschauplatz.
  • II. Die Anwendung der Waffengewalt.
  • III. Verbotene Mittel der Kriegführung.
  • IV. Die Rechtsstellung der Gefangenen.
  • V. Die Kranken und Verwundeten.
  • VI. Die kriegerische Besetzung fremden Staatsgebiets.
  • VII. Kriegsverträge.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

324 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
$ 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.! 
I. Kriegssehauplatz (thöätre de la guerre) ist das gesamte Land- 
und Wassergeblet der kriegführenden Staaten sowie die hohe See. 
Der Kriegsschauplatz umfaßt auch die überseeischen Kolonien, 
die autonomen Provinzen, sowie die den Kriegführenden unter- 
geordneten halbsouveränen Staaten. Durch eine Kriegserklärung 
an die Türkei werden mithin auch Ägypten sowie Bulgarien in 
Kriegszustand versetzt. Der Kriegsschauplatz umfaßt aber nicht 
diejenigen Gebiete, welche von einer fremden, die staatlichen 
Hoheitsrechte ausübenden Staatsgewalt „besetzt“ sind (oben $10 IV). 
Befindet sich mithin die Türkei im Kriegszustand, so ergreift 
dieser weder Bosnien noch auch Cypern. Wohl aber würden in 
einem von Österreich-Ungarn geführten Kriege auch Bosnien und 
die Herzegowina, in einem von England geführten auch Cypern 
zum Kriegsschauplatz gehören. Auf stillschweigender Zustimmung 
der übrigen Mächte beruht es, daß im russisch-japanischen Krieg 
von 1904/5 auch die zu China gehörende Mandschurei wie das 
nominell unabhängige Korea in den Kriegsschauplatz einbezogen 
wurden. 
Da auch die hohe See zum Kriegsschauplatz gehört, können 
die Kriegführenden hier alle ihnen erforderlich erscheinenden An- 
griffs- und Verteidigungshandlungen vornehmen, mögen diese auch, 
wie das Legen von Seeminen,? dem neutralen Handel beschwerlich 
fallen. Auch Eingriffe in neutrales Eigentum, z. B. die Durch- 
schneidung submariner Kabel, sind mithin auf offener See gestattet 
(unten $ 41 V]). 
1. Der Kriegsschauplatz kann durch die Neutralisierung einzelner 
Gebietsteile eingeschränkt werden. Auf diesen Gebieten dürfen kriege- 
rische Operationen nicht vorgenommen werden. Die Neutralisierung 
kann entweder auf einer besonderen, für einen bestimmten Krieg ge- 
  
1) Die besonderen Rechtssätze des Seekriegsrechtes sind in $ 41 
dargestellt. 
2) Im russisch-japanischen Kriege vielfach verwendet.
	        

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