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Das Völkerrecht.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_1906
Title:
Das Völkerrecht.
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Kriegsschauplatz des Seekriegs.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • I. Kriegsschauplatz des Seekriegs.
  • II. Die Kaperei.
  • III. Die Anwendung der Genfer Konvention.
  • IV. Die Blockade.
  • V. Feindliches Privateigentum zur See (Seebeuterecht).
  • VI. Die unterseeischen Kabel.
  • VII. Arrêt de prince.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

344 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
gelten für den Seekrieg besondere Rechtsregeln, durch welche jene 
Bechtssätze nieht nur umgestaltet, sondern teilweise völlig verdrängt 
werden. Ihre Gesamtheit bildet das Seekrlegsrecht. 
L Sehauplatz des Seekriegs Ist in erster Linie die offene See mit 
Einschluß der mit ihr zusammenhängenden, an der Meeresfreiheit teil- 
nehmenden Meerestelle (oben 8 26 II). Kriegsschauplatz des Seokriegs 
sind ferner die Küstengewässer der Kriegführenden; ihre Eigengewässer 
insoweit, als sie von Seekriegsschiffen befahren werden können. 
Die auf dem See-Kriegsschauplatz und die von ihm aus 
vorgenommenen militärischen Unternehmungen stehen unter der 
Herrschaft des Seekriegsrechts. Dies gilt insbesondere von den 
gegen das feindliche Landgebiet gerichteten Unternehmungen. Sehr 
bestritten ist die Frage, ob die Beschießung offener Küsten- 
plätze von der Seeseite aus völkerrechtlich gestattet oder ver- 
boten ist. Die Haager Konferenz hat die von den großen See- 
mächten bejahte (dagegen aber die Instruktion der Vereinigten 
Staaten von 1900), in der Literatur aber meist verneinte Frage 
nicht entschieden, aber den Wunsch ausgesprochen (oben Seite 33), 
daß die Frage auf einer späteren Staatenkonferenz behandelt werden 
möge. Man spricht hier auch von einem zwischen dem Land- und 
dem Seekriege in der Mitte stehenden „Küstenkriege“* (guerre 
mixte. Die hier wohl durchgreifende Analogie des Landkriegs- 
rechts würde zur Verneinung der aufgeworfenen Frage führen. 
Aus dem Kriegsschauplatze scheiden die neutralisierten Meeres- 
teile aus (oben $ 40 ]). 
II. Die Kaperei.? 
1. Kaper (corsaires oder armateurs) sind diejenigen Privat- 
schiffe, die in Kriegszeiten mit besonderer Ermächtigung der krieg- 
  
Dupuis, Le droit de la &uerre maritime d’apres les doctrines anglaises 
contemporaines. 1899. Leroy, La guerre maritime. Les armements en 
course et la jurisdiction des prises. 1900. Duboc, Le droit de visite et la 
guerre de course. 1902. v. Mirbach, Die völkerrechtlichen Grundsätze 
des Durchsuchungsrechts zur See. 1903. Perels 159. 
2) Vergl. (außer der in Note 1 angegebenen Literatur) Perels L.A. 
1466. Funck-Brentano R.G. I 324. Duboc R.G. 1V 402. Ferner
	        

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