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Das Völkerrecht.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_1906
Title:
Das Völkerrecht.
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Feindliches Privateigentum zur See (Seebeuterecht).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • I. Kriegsschauplatz des Seekriegs.
  • II. Die Kaperei.
  • III. Die Anwendung der Genfer Konvention.
  • IV. Die Blockade.
  • V. Feindliches Privateigentum zur See (Seebeuterecht).
  • VI. Die unterseeischen Kabel.
  • VII. Arrêt de prince.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

356 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
zurückgegeben werden. Wenn die Rückgabe der Schiffe und 
Ladungen nicht mehr möglich ist, so soll ihr nach dem Verkaufs- 
preise bemessener Werth ihren Eigenthümern erstattet werden.“ 
VI. Besondere Schwierigkeiten bietet die Rechtslage der unter- 
seelischen Kabel. Nach tiberwiegender, wenn auch lebhaft bestrittener 
Ansieht können die Kabel ohne Bücksicht auf die Staatsangehörigkeit 
ihrer Eigentümer auf dem Kriegsschauplatz von Kriegführenden im 
Interesse ihrer kriegerischen Unternehmungen benutzt, kontrolliert 
oder (durch Zerschneiden) gesperrt werden.? 
Die Konvention vom 14. März 1884 zum Schutz der unter- 
seeischen Kabel hat die Frage nach der Rechtslage der Kabel im 
Kriege offengelassen. Seit dem spanisch -amerikanischen Kriege 1898 
ist sie von besonderer Bedeutung geworden. Auf der Haager 
Friedenskonferenz scheiterte die Beschlußfassung an dem Wider- 
spruche Englands. Eine feste Staatenpraxis hat sich noch nicht 
herausgebildet. Nach allgemeinen Grundsätzen sind auf dem 
Kriegsschauplatz alle Maßregeln gestattet, die im Interesse der 
Kriegführung notwendig sind, ohne daß dabei die Staatsangehörig- 
keit des Eigentümers der benutzten, beschädigten oder zerstörten 
Gegenstände in Frage käme. Die Kriegführenden sind daher im 
Seekriege berechtigt, innerhalb ihrer Küstengewässer oder auf 
offener See alle Kabel zu überwachen, zu benutzen oder zu zer- 
stören, die auf ihrem eigenen Gebiete oder auf dem des Gegners 
landen, auch wenn sie das Gebiet mit einem neutralen Staate 
verbinden und ohne Rücksicht darauf, daß sie im Eigentum eines 
neutralen Staatsangehörigen oder einer neutralen Gesellschaft stehen; 
vorausgesetzt nur, daß die Maßregel für die Durchführung der 
militärischen Operationen notwendig ist. Nur wenn das Kabel 
  
9) Vergl. außer der zu $ 29 III 2 angegebenen Literatur: Rey, R.G. 
VIII 681. v. Bar, L.A. XV 414. Dupuis, R.G.X 532. Verhandlungen 
des Instituts für Völkerrecht. 1902 (Annuaire XIX). Kraemer, Die unter- 
seeischen Telegraphenkabel in Kriegszeiten (Rostocker rechtswissenschaftliche 
Studien I 5). 1903. Hennig, B. Z. XIV 382. Scholz, Krieg und See- 
kabel. 1904. Jouhannaud, Les cables sousmarins, leur protection en 
temps de paix et en temps de guerre. 1906.
	        

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