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Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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Monograph

Persistent identifier:
lorenz_geschichte_elsass_1872
Title:
Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.
Subtitle:
Bilder aus dem politischen und geistigen Leben der deutschen Westmark.
Author:
Lorenz, Ottokar
Scherer, Wilhelm
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
Alsace-Lorraine.
Year of publication.:
1872
Edition title:
Zweite, neu durchgesehene Auflage.
Scope:
512 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Achtzehntes Kapitel. Der Fall von Straßburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.
  • Title page
  • Figure
  • Vorrede.
  • Inhalt.
  • Erstes Kapitel. Aelteste Geschichte des Elsasses.
  • Zweites Kapitel. Reichsstädte.
  • Drittes Kapitel. Mönchs- und Ritterdichtung.
  • Viertes Kapitel. Verfassungskampf und Bürgerzwist.
  • Fünftes Kapitel. Historiker und Mystiker.
  • Sechstes Kapitel. Das Straßburger Münster.
  • Siebentes Kapitel. Die ersten Franzosenkriege.
  • Achtes Kapitel. Kaiser Maximilians Zeit und der Bauernkrieg.
  • Neuntes Kapitel. Reformatorische Volksstimmungen.
  • Zehntes Kapitel. Predigt, Satire, Schule.
  • Elftes Kapitel. Die Reformation.
  • Zwölftes Kapitel. Die Protestantenkriege.
  • Dreizehntes Kapitel. Luthertum und Calvinismus.
  • Vierzehntes Kapitel. Auf der Höhe der Cultur.
  • Fünfzehntes Kapitel. Gegenreformation.
  • Sechzehntes Kapitel. Renaissance und Volksthum in der Litteratur.
  • Siebzehntes Kapitel. Der dreißigjährige Krieg.
  • Achtzehntes Kapitel. Der Fall von Straßburg.
  • Neunzehntes Kapitel. Die Universität Straßburg.
  • Zwanzigstes Kapitel. Französische Verwaltung.
  • Einundzwanzigstes Kapitel. Die Revolution.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel. Die Napoleonische Herrschaft und die deutschen Freiheitskriege.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel. Geistige Zwitterschaft.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel. Gegenwart und Zukunft.

Full text

357 
worden, welche Ansprüche des Königs feststellten, die ihm angeblich 
kraft jener Rechtstitel gebührten, welche er in den Friedensschlüssen 
erlangt hatte. Die deutsche Sprache hat aber kein ehrliches Wort 
zu finden vermocht, um die juristische Comödie zu bezeichnen, die 
in Metz, Breisach und Besangon aufgeführt wurde, und so ist mit 
Recht das fremde französische Wort der Reunionskammern für 
diese einzige historische Erscheinung den Deutschen immer ein fremdes 
geblieben. Diese sogenannten Gerichtshöfe haben gefunden, daß der 
Herzog von Würtemberg verpflichtet sei, dem Könige von Frankreich 
als seinem Souverän zu huldigen, sie haben entdeckt, daß die Pfalz- 
grafen von Veldenz und Lützelstein, der Herzog von Zweibrücken, 
die Grafen von Salm und Saarbrück Unterthanen der französischen 
Krone wären. Durch die kühnsten historischen Untersuchungen wurde 
die Kammer von Breisach bestimmt zu judiciren, daß die sämmt- 
lichen im Elsaß angesessenen Reichsunmittelbaren, Fürsten, Aemter, 
Stände, Ritterschaft als Vasallen des Königs zu erklären seien. 
Den Aussprüchen der Reunionskammern folgte die Gewalt auf 
dem Fuße. Selbst gegen die mächtigsten und größten der ange- 
führten Stände hatte die französische Regierung das executive Ver- 
fahren nicht gescheut. Die Beamten der entfernteren Reichsglieder 
wurden verjagt, ihre Aemter geschlossen, ihre Renten vorenthalten; 
ein Schauspiel ohne Gleichen! welchem das deutsche Kaiserthum 
machtlos zuzusehen hatte. Denn während die Klagen der zahlreichen 
Reichsglieder in der trostlosen Versammlung des Reichstags von 
Regensburg noch kaum das Stadium der ersten Ueberraschung über- 
schritten hatten, rüstete sich Frankreich bereits zu einer weiteren Besitz- 
ergreifung, zu der unerwartetsten und bedeutendsten von allen, und 
zwar — um Ranke's Wort zu gebrauchen — mit der unbefangensten 
Miene von der Welt. 
Am 9. August 1680 fällte die Breisacher Reunionskammer den 
Ausspruch, daß die Vogteien von Wasselen, Barr und Illkirchen 
zur Krone Frankreichs gehörten und daß der zeitliche Besiher — die 
Stadt Straßburg — als Lehnsträger zu betrachten und demnach
	        

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