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Ludendorff, meine Kriegserinnerungen 1914-1918

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Monograph

Persistent identifier:
ludendorf_kriegserinnerungen_1919
Title:
Ludendorff, meine Kriegserinnerungen 1914-1918
Author:
Ludendorff, Erich
Buchgattung:
Biographie
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler & Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Als Erster Generalquartiermeister vom 29. August 1916 bis 26. Oktober 1918.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Grundlage der weiteren Kriegführung und das Kriegsinstrument.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Die Verpflegungsfrage.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Ludendorff, meine Kriegserinnerungen 1914-1918
  • Cover
  • Short title page
  • Title page
  • Widmung.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Karten. I. bis X. (am Schluß des Bandes.)
  • Mein Denken und Handeln.
  • I. Das Wesen des Krieges.
  • II. Heer und Heimat.
  • III. Meine Stellung zu politischen Fragen.
  • IV. Generalfeldmarschall v. Hindenburg.
  • V. Das Leben im Stabe.
  • VI. Die unterstellten Kommandobehörden.
  • Lüttich.
  • I. Friedensarbeit im Generalstabe.
  • II. Als Regiments- und Brigadekommandeur.
  • III. Oberquartiermeister bei der 2. Armee.
  • IV. Der Kampf um Lüttich.
  • V. Die Einnahme der Forts.
  • Als Chef des Generalstabes im Osten vom 22. August 1914 bis 28. August 1916.
  • Tannenberg. (Karten I. und II.)
  • Der Feldzug in Polen Herbst 1914. (Karten III und IV.)
  • Die Winterschlacht in Masuren Februar/März 1915. (Karte V.)
  • Der Sommerfeldzug gegen Rußland 1915. (Karte VI.)
  • Das Hauptquartier des Oberbefehlshabers Ost in Kowno Oktober 1915 bis Juli 1916.
  • Der erweiterte Oberbefehl an der Ostfront August 1916. (Hierzu Kartenskizze Nr. 8 Seite 174.)
  • Als Erster Generalquartiermeister vom 29. August 1916 bis 26. Oktober 1918.
  • Der Entente-Ansturm im Herbst 1916. (Karten VII und VIII.)
  • Die Lage um die Jahreswende 1916/17.
  • Die Grundlage der weiteren Kriegführung und das Kriegsinstrument.
  • I. Das Hilfsdienstpflichtgesetz.
  • II. Das Hindenburgprogramm.
  • III. Die Rohstoffversorgung.
  • IV. Die Verpflegungsfrage.
  • V. Die Bedeutung Rumäniens für die Kriegführung.
  • VI. Der Kampf gegen die Heimatfront.
  • VII. Zersetzung der Volksstimmung und Leitung der Presse.
  • VIII. Propaganda.
  • IX. Truppe und Führung.
  • IX. Truppe und Führung.
  • X. Die polnische Armee.
  • Der Entente-Angriff im ersten Halbjahr 1917.
  • Die Schlacht in Flandern und der Zusammenbruch Rußlands Sommer und Herbst 1917.
  • Die Vorbereitungen für den Angriff im Westen 1918.
  • Der Angriff im Westen 1918. (Karte IX.)
  • Der Endkampf Sommer und Herbst 1918. (Karte X. und VII.)
  • Nachwort.
  • Namenverzeichnis.
  • Karte I. Tannenberg 1914. Mit Nebenkarte zu Tannenberg: Aufmarsch August 1914. [Originalmaße, B x H: 52,8 x 45,3 cm]
  • Karte II. Die Schlacht an den Masurischen Seen. 1914. [Originalmaße, B x H: 54,9 x 44,9 cm]
  • Karte III. Der Feldzug in Südpolen. Herbst 1914. [Originalmaße, B x H: 51,0 x 48,0 cm]
  • Karte IV. Der Feldzug in Nordpolen. Herbst 1914. Mit Übersichtsskizze zum Feldzug in Nordpolen. [Originalmaße, B x H: 55,5 x 45,1 cm]
  • Karte V. Die Winterschlacht in Masuren. Mit Nebenkarte zur Winterschlacht in Masuren. [Originalmaße, B x H: 54,6 x 45,5 cm]
  • Karte VI. Der Sommerfeldzug gegen Rußland. 1915. [Originalmaße, B x H: 41,9 x 54,5 cm]
  • Karte VII. Übersichtskarte über den Weltkrieg. [Originalmaße, B x H: 41,4 x 39,5 cm]
  • Karte VIII. Der Feldzug gegen Rumänien. 1916. [Originalmaße, B x H: 39,5 x 67,8 cm]
  • Karte IX. Der deutsche Angriff im Westen. 1918. [Originalmaße, B x H: 51,0 x 52,5 cm]
  • Karte X. Deutsche Rückzugsbewegungen 1918. [Originalmaße, B x H: 50,9 x 51,5 cm]
  • Blank page

Full text

zietaͤts-Kasse auf deren allgemeine oder besondere Anweisung, und dürfen kei 
Auszahlung ohne solche Anweisung leisten. 
6. 91. Alle Zahlungen ohne Unterschied müssen also bei der Kravingil, 
Direktion nachgesucht und justifzirt, und von ihr festgesetzt und angewiesen werden. 
6. 92. Daß und wie bei den von der Provinzial-Direktion und dem 
Rendanten der Haupt-Feuer-Sozietaäts-Kasse ausgehenden Disposstionen und der 
dabei eintretenden Vermittelung der Regierungs-Haupt-Kassen die Einrichtung 
so zu treffen, daß bei jedem Elementar-Steuer-Erheber in den festzusetzenden 
Fristen aller und jeder Bestand aufgeräumt werde, wird besonderen Instruktio= 
mnen vorbehalten. 
6. 93. Von der Provinzial-Feuer-Sozietäts-Kasse selbst son sobald der 
Baarbestand Eintausend Thaler erreicht, jeder hoͤhere oder sr augenblicklich 
entbehrliche Bestand bei der Bank zinsbar belegt; auch soll, sobald der Kassen- 
Bestand bei einem Jahres-Abschluß einschließlich der Bank-Kapitalien Kunfig 
Tausend Thaler erreicht, allen Theilnehmern der Sozietät irgend ein (näher zu 
bestimmender) aliquoter Theil des nächsten Beitrags durch die Provinzial-Direk- 
tion erlassen, und solches durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werden. 
Dagegen aber soll auch, um außerordentliche Beitragsausschreiben möglichst 4 
vermeiden, die Provinzial-Direktion autorisirt seyn, in den dazu geeigneten F 
len bei der Bank oder sonst auf kurze Zeit Darlehne zu entnehmen. 
5 94. Was die Rechnungs-Abnahme betrifft, so findet solche bei den 
einzelnen Feuer-Kassen-Rezepturen nicht eigentlich statt: es hat vielmehr nur, all- 
jährlich längstens bis drei Monat nach Neujahr, jeder Elementar-Steuer-Erheber 
seine völlig erledigte Original-Heberolle an die Provinzial-Direktion einzusenden. 
95. Darauf zu halten, daß die Ablieferung der Heberollen und der 
Beiträge selbst reso. baar und in Quittungen über die auf Anweisung geleisteten 
Zahlungen prompt erfolge, und zu dem Zwecke bei der Provinzial-Feuer-Sozie- 
täts-Kasse für jeden Elementar-Steuer-Erheber ein besonderes Konto führen zu 
lassen, liegt der Provinzial-Direktion bei eigener Verhaftung ob. 
. 96. Die Provinzial-Feuer-Sozietäts-Kasse hingegen legt alljährlich 
eine förmliche und vollständige Rechnung ab. 
6 97. Diese wird zunächst von dem Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktor 
abgenommen und revidirt, und dann von demselben dem Ober-Präsidenten ein- 
gereicht, der solche dem nächsten Provinzial-Landtage vorzulegen hat, welchem die 
Superrevision und die Ertheilung der Decharge zusteht. Auch muß, nachdem 
saich- erfolgt, der summarische Inhalt der Rechnung selbst, so daß daraus die 
ersicherungssummen, nach den Klassen gesondert, die Summen der ordentlichen 
und resp. der außerordentlichen Beiträge, die Summen der gezahlten Brand- 
Vergütungsgelder, nach Klasen gesondert, die Summe der Gehalte u. s. w. 
zu entnehmen sind, durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und 
eine Ausfertigung dieser Bekanntmachung an das Ministerium des Innern und 
der Polizei eingesandt werden. 
« s.98.
	        

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