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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Monograph

Persistent identifier:
ludendorff_urkunden_1922
Title:
Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
Author:
Ludendorff, Erich
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
E. S. Mittler & Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Edition title:
Vierte, durchgesehene Auflage
Scope:
724 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Ernährung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

196 VI. Ernährung 
  
  
3. Die Brotportion in den Generalgouvernements Belgien und 
Warschau wird ebenfalls auf 500 g festgesetzt. 
4. Ich bitte, die Truppen über die Notwendigkeit dieser Einschrän- 
kungen aufzuklären (vgl. II 50 769 op. vom 23. 3. 1917). 
II. Bei Zweifeln über die Auslegung vorstehender Bestimmungen 
entscheidet der Generalintendant des Feldheeres. 
gez. v. Hindenburg. 
3. 
Der Erste Generalquartiermelister. Gr. H. Qu., den 13. 12. 1917. 
An den Staakssekrefär des Reichsernährungsamits, 
Herrn von Waldow, Berlin. 
Euer Exzellenz darf ich folgende Anregung ergebenst übersenden. Bei 
einer Rücksprache, die ich gestern mit den Herren hatte, hat sich 
bei mir der Eindruck verstärkt, daß unser jetziges System der reinen 
Zwangswirtschaft nicht mehr paßt. Daß es versagt hat, geht meines Er- 
achtens ja auch aus den Ergebnissen der Ernteschätzungen bzw. der auf- 
erlegten Zwangslieferungen hervor. Noch mehr beweisen vielleicht die un- 
erhörte Zunahme des Schleichhandels und die allgemeine Demoralisation 
in unserem Volke, daß das jetzige Sostem auf die Dauer unhaltbar ist. 
Euer Exzellenz möchte ich daher zu Erwägung stellen, ob nicht ein all- 
mähliches Abgehen von diesem Wege möglich und nötig ist, und zwar 
meines Erachtens in der Form, daß man versucht, sich auf die landwirt- 
schaftlichen Berufsgenossenschaften einerseits und Bezugsvereinigungen für 
die Konsumenten anderseits einzustellen. Daß die Bundesstaaten bzw. das 
Reich sich ein Aufsichtsrecht und Verfügungsrecht vorbehalten müssen, ist 
selbstverständlich. 
Falls es Euer Exzellenz Zeit erlaubt, möchte ich noch empfehlen, die 
eingangs genannten Herren selbst zu hören. 
Die Ernährungsfrage ist sowohl für die Stimmung und das Durch- 
halten in der Heimat, wie in noch höherem Grade für den Geist und die 
Operationsfähigkeit des Heeres entscheidend. Der Ausgang des Krieges 
kann von der richtigen Erfassung und Verteilung der an sich knappen 
Lebensmittel abhängen, und aus diesem Grunde halte ich mich für ver- 
pflichtet, Euer Exzellenz meine Vorschläge, die auf eine Besserung in dieser 
Beziehung hinauslaufen, zu übermitteln. 
J. A.: gez. Ludendorff. 
  
 
	        

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