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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Monograph

Persistent identifier:
ludendorff_urkunden_1922
Title:
Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
Author:
Ludendorff, Erich
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
E. S. Mittler & Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Edition title:
Vierte, durchgesehene Auflage
Scope:
724 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

Aufhebung der Freizügigkeit und Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes 79 
  
  
Auch darüber, daß diese Erweiterung der Wehrpflicht bald eintreten 
muß, bin ich mit mir nicht im Zweifel. Für die Kriegswirtschaft ist sie 
schon jetzt erforderlich, für das Feldheer wird die Notwendigkeit bald 
eintreten. 
Mit einer solchen Erweiterung fänden gleichzeitig folgende Punkte 
für den größten Teil der männlichen Bevölkerung ihre Erledigung: 
1. Aufhebung der Freizügigkeit; 
2. Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes:; 
3. Heranziehung der Schüler höherer Schulen und der Universitäten 
(I. II.): 
4. zwangsweise Verwendung der Kriegsbeschädigten. 
Für den Augenblick ließe sich im übrigen die Freizügigkeit durch die 
Maßnahmen beschränken, wie sie in der Sitzung am 17. 10. im Reichsamt 
des Innern vorgeschlagen sind. Ebenso ist schon jetzt die Verwendung der 
Kriegsbeschädigten für die Kriegswirtschaft durch Maßnahmen des Kriegs- 
ministeriums (Beurlaubung zur Arbeit sofort nach der Genesung) er- 
leichtert. Einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bedarf hingegen noch die 
Frage der Anlernung neuer Facharbeiter zwecks Freimachung von felddienst- 
fähigen Facharbeitern aus den kriegswirtschaftlichen Betrieben für das Feld- 
heer, das sie auf die Dauer nicht entbehren kann. Hierfür werden in aller- 
erster Linie die Kriegsbeschädigten in Frage kommen, dann aber auch all- 
gemein nicht felddienstfähige Leute. 
II. Ausbildung der männlichen Jugend. Sie wird 
neben der Beschäftigung der Jugend für Zwecke der Kriegswirtschaft her- 
gehen müssen und wird sich bei richtiger Einteilung ohne Störung in die 
Arbeit einstellen lassen. Die Heranziehung zur Arbeit und zur staatlichen 
körperlichen Fortbildung wird allerdings ohne schwerwiegende Folgen für 
die Zukunft nur durchführbar sein, wenn in höherem Maße als bisher 
Maßnahmen getroffen werden, die auf Erleichterungen bei Ausstellung von 
Reifezeugnissen und bei Staatsexamen wie bei Beendigung der Studien 
nach dem Kriege hinzielen. Sonst entstehen in all den Berufen Lücken, die 
nicht oder nur durch Einschiebung von Frauen zu überbrücken sind; das aber 
wäre ein Unheil. 
III. Frauen. Es ist auch meines Erachtens zutreffend, daß die 
Frauenarbeit nicht überschätzt werden darf. Fast die ganze geistige Arbeit, 
die schwere körperliche, sowie alle eigentlich erzeugende Arbeit werden nach 
wie vor auf den Männern lasten — neben der ganzen Kriegführung. Es 
wäre gut, wenn diese Tatsache auch öffentlich deutlich zum Ausdruck gebracht 
würde und der weiblichen Agitation auf Gleichstellung in allen Berufen, und 
damit natürlich auch in politischer Beziehung, ein Riegel vorgeschoben würde. 
Ich stimme Euer Exzellenz auch vollkommen zu, daß eine weibliche Dienst-
	        

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