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Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
meyer_konversationslexikon
Titel:
Meyers Großes Konversations-Lexikon.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
DDC-Sachgruppe:
Sprache
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
meyer_konversationslexikon_2_1917
Titel:
Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil.
Bandzählung:
2
Erscheinungsort:
Leipzig und Berlin
Herausgeber:
Bibliographisches Institut.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Sprache
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

Volltext

8 Schäfer: Kriegszielbewegung 
An die Stelle einer schon entworfenen, der ersten ent- 
sprechenden zweiten Note trat eine andere, die durch 
ihre Schlaffheit allgemein überraschte und enttäuschte. 
Die Verhandlungen über die „Lusitania spannen 
sich weiter fort. Sie spitzten sich zu Anfang des 
neuen Jahres zu; ein amerikanischer Spezialgesandter, 
Oberst House, erschien in Berlin mit einer Art Ulti- 
matum. Die Offentlichkeit ehr, daß der Reichs- 
kanzler zu einem amerikanischen Pressemann geäußert 
habe, er könne sich die U. Bootwaffe nicht aus der Hand 
winden lassen. Unterm 8. Februar 1916 wurde 
eine Denkschrift bekanntgegeben. nach der 
bewaffnete feindliche Handelsschiffe nach 
Ablauf einer gewissen Frist wie Kriegsschiffe 
behandelt werden sollten. Da die gleichzeitig 
veröffentlichte österreichisch-ungarische Erklärung die 
Frist auf drei Wochen bemaß, glaubte man allgemein, 
daß der „verschärfte U-Bootkrieg: am 1. März be- 
ginnen werde. Man wurde abermals schmerzlich ent- 
täuscht, denn die von unserer Regierung am 15. März 
Fnausgegedene Mitteilung, daß der verschärfte U- 
ootkrieg in vollem Gange sei, entsprach nicht der 
Sachlage. Völkerrechtliche Bestimmungen Über Kriegs- 
verwendung von U-Booten gab es nicht. Englands 
Gebrauch seiner maritimen Machtmittel sprach jedem 
Völkerrecht Hohn. Mit Recht erwartete und verlangte 
man von unserer Regierung, daß sie sich im Gebrauch 
der einzig wirksamen Waffe gegen Englands brutale 
Ver kwaltigung. gegen seinen Aushungerungskrieg, 
die Normen selbst setze, fremdem Einspruch, und zu- 
mal so fadenscheinigem und selbstsüchtigem wie dem 
amerikanischen, sich nicht füge. 
Die Erklärung vom 8. Februar 1916 war ein vom 
Standpunkte wirksamer U- Boot-Kriegführung hal- 
ber, unzureichender und daher bedenklicher Schritt. 
Wie wollte man denn erkennen, daß ein Handelsschiff 
feindlich und daß es bewaffnet war? Die Engländer 
hatten sofort nach Erklärung der Sperrzone angefan- 
gen, unter fremder Flagge und mit fremden Abzeichen 
u fahren, und Geschütze waren leicht zu verbergen. 
Umeribansscherseits wurde sofort dieser Einspruch er- 
hoben. In den Beratungen im Großen Hauptquartier 
zu Anfang März entschied man sich für Abschwächun- 
en, besonders in bezug auf Passagierdampfer, die 
er Erklärung vom 8. Februar ihre Bedeutung nah- 
men. Dies Verfahren führte schließlich dazu, daß der 
Staatssekretär v. Tirpitz aus seiner Stellung schied. 
Ein treuer Diener Seiner Majestät, mit dessen Namen 
die Ausgestaltung deutscher Seewehr unauslöschlich 
verknüpft ist, war damit aus einer Stellung entfernt, 
deren richtige Besetzung gerade durch seine Person 
weitesten Kreisen urteilsfähiger und vaterländisch ge- 
sinnter Männer allein gesichert erschien. Es ist wahr- 
scheinlich, daß sein Sturz auch zusammenhing mit 
seinem nachdrücklichen Eintreten für das Festhalten 
Belgiens und der flandrischen Küste als unerläßlicher 
Vorbedingung maritimer Sicherung gegen England. 
Inzwischen war weithin bekanntgeworden, daß die 
zunächst zum Urteil berufenen Fachleute überzeugt 
waren von der erfolgreichen Wirksamkeit eines im 
Sinne der beiden Erklärungen vom 4. Februar 1915 
und 8. Februar 1916 durchgeführten U. Boot-Handels- 
krieges. Da mit Rücksicht auf die von der südlichen 
Halbkugel her einlaufenden Zufuhren für England 
die Erbffaung nicht hinausgeschoben werden durfte, 
wenn die Wirkung nicht in Frage gestellt werden sollte, 
entschloß man sich zu Eingaben an Se. Majestät und 
an den Reichstag; sie sind am 22. März abgesandt 
bzw. eingereicht worden, trotz der wenigen Tage, die 
ur Verfügung standen, jene mit gegen 30.000, diese, 
für die noch einige Tage länger gesammelt werden 
konnte, mit mehr als 90000 Unterschriften. Hätten 
nicht scharfe Verbote und Beschlagnahme gehindert, 
es hätten viele Hunderttausende ihre Namen gegeben. 
Denn immer weiter und immer tieser verbreitete 
sich im Volke die Überzeugung, daß England der 
Feind sei, daß dieser Gegner die übrigen zusammen- 
halte, immer neue heranzuziehen suche, und daß ge- 
rade er die dauernde Schwächung und Lähmung 
Deutschlands am nachdrücklichsten und skrupellosesten 
betreibe. Indem sich der Reichskanzler dem für wirk. 
sam gehaltenen Vorgehen gegen diesen Feind wider- 
setzte, gab er den Zweifeln an seiner Reichsleitung neue 
und reiche Nahrung, mehrte den Verdacht, daß er 
immer noch an die Möglichkeit einer Verständigung, 
eines Ausgleichs mit England glaube, ein Ziel zu 
erreichen suche, dem er vor dem Kriege so lange ergeb- 
nislos nachgestrebt hatte. Daß Rücksichten auf Ame- 
rika, Befürchtungen und Hoffnungen, dabei besonders 
geltend gemacht wurden, konnte das Mißtrauen nur 
erhöhen; denn klar war die Tatsache und weithin 
herrschend die überzeugung, daß Amerika nur eng- 
lische Politik treibe und eher durch Entschlossenheit 
und Festigkeit als durch Nachgiebigkeit und Schwan- 
ken zur Anerkennung und Berücksichtigung des deut- 
schen Standpunktes gebracht werden könne. Zu ge- 
rechtem Unwillen steigerte sich dieses Mißtrauen, als 
die nach Form und Inhalt gleich anmaßende Note der 
Vereinigten Staaten vom 20. April (vgl. S. 158) 
am 4. Mai eine Beantwortung (vgl. S. 160) erfuhr, 
die man nur als schwächliches Zurückweichen bezeich- 
nen kann. Nach allem, was erlebt worden war, konnte 
ja gar nicht mehr zweifelhaft sein, daß Amerika nicht 
daran dachte, irgendwelchen ernstlichen Druck auf 
England zwecks Milderung seiner Absperrmaßregeln 
auszuüben. Indem die Schlußbemerkung der deut- 
schen Note Freiheit des Handelns vorbewhiel,. wenn 
diese Voraussetzung nicht zutreffe, führte sie einen 
Hieb in die Luft. Amerikanischerseits wurde auch so- 
fort VBerwahrung eingelegt, daß auf diese Bemerkung 
je irgendwelcher Anspruch begründet werden könne. 
Wurson rühmte sich in öffentlicher Rede, Deutschland 
niedergeboxt zu haben. Unser Ansehen war schwer 
geschädigt; ostbare Zeit ging verloren. 
Es kam Weiteres hinzu. Die große Mehrheit der 
sozialdemokratischen Partei hatte im Reichstag zu- 
sammen mit den sogenannten bürgerlichen Parteien 
bewilligt, was die Regierung für den Krieg forderte. 
Im Kriegs= wie Bürgerdienst hatten die Arbeiter ihre 
Pflicht erfüllt wie jeder andere deutsche Stand. Glän- 
zend hatte sich gezeigt, was das Reich bedeutete für 
alle, die in seinem Schatten wohnen, was National- 
gefühl für das Volksleben ist. Es war aber natürlich, 
aß die Führer der Sozialdemokratie, die den inter- 
nationalen Faden jäh zerrissen sahen und auf seine 
Wiederanknüpfung nicht so ohne weiteres verzichten 
wollten, in den Kragen der Herrschaftserweiterung 
und Machtvermehrung nicht nur zurückhaltend wa- 
ren, sondern sich ablehnend verhiellen. Die Genossen 
sympathisierten im allgemeinen mit den Pazifisten, 
und die Eifrigeren unter ihnen hielten es für ihre 
Pflicht, die Kriegszielbestrebungen möglichst an die 
Offentlichkeit zu zerren, um sie vor In- und Ausland 
an den Pranger zu stellen und die Regierung zum
	        

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