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Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
mohl_staatsrecht
Title:
Staatsrecht, Völkerrecht und Politik.
Document type:
Multivolume work
Collection:
preussen
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
mohl_staatsrecht_3_1869
Title:
Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band.
Volume count:
3
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
preussen
Publication year:
1869
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
C. Erziehungs-Politik.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Volksschule. Gegenwärtige Sachlage und Gründe der Beschäftigung mit der Schulfrage.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b. Das Verhältnis der Schule zur katholischen Kirche.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik.
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)
  • Cover
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Druckfehler. Seite 165 Anmerkung 1 letzte Zeile muss es heissen: Beilage A (nicht B).
  • C. Erziehungs-Politik.
  • D. Der Staatsdienst.
  • E. Social-Politik. Ueber Staatswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften.
  • F. Uebereiltes, Unbedachtes und Unfertiges in der Tagespolitik.
  • Einleitendes
  • 1. Ein neues Corpus Evangelicorum.
  • 2. Die Judenemancipation.
  • 3. Abschaffung der Todesstrafe.
  • 4. Unbedingte Abschaffung der Prügelstrafe.
  • 5. Die Mängel des internationalen Strafrechtes.
  • 6. Straflosigkeit rechtswidriger Aesserungen auf der Kanzel.
  • 7. Verbot des Waffentragens ausser dem Dienste.
  • 8. Turnen und Jugendwehr als Mittel zur Abkürzung der Präsenzzeit.
  • 9. Militärgerichtsbarkeit bei nichtmilitärischen Vergehen.
  • 10. Allgemeines Wahlrecht.

Full text

Die Volksschule. 53 
Eine unparteiische Prüfung wird nun aber nicht nur nicht beeinträch- 
tigt, sondern vielmehr in richtiger Methode vorgenommen, wenn vor Allem 
diejenigen Gründe beseitigt werden, welche ihrer alsoluten Unhaltbarkeit 
wegen gar keine Beachtung verdienen. Ihre Vermischung mit den besseren 
könnte nur eine klare Uebersicht erschweren und würde selbst auf diese 
einen schlechten Schein werfen. 
Dass solche von vorne herein sich als unhaltbar darstellende Gründe von 
den Staaten selbst oder von maassgebenden Vertheidigern ihres Standpuuktes 
vorgebracht wurden), ist nicht ersichtlich. Das Verfahren der Staaten ist 
oo — 
stimmen lassen. Allein diess hindert Ihn nicht, Im einzelnen Falle die Gründe und Gegen- 
grfinde, welche in einer bestrittenen Frage geltend gemacht werden, mit Anwendung aller 
seiner Kräfte selbstständig zu prüfen und zu untersuchen, wo und wio weit die Wahrheit auf 
der einen oder auf der andern Seite liegt; im Gegentheile ist es ihm nicht nur sittliches son- 
dern auch intellectuelies Bedärfuisa, darüber mit sich Inn Reine zu kommen, wie er sich nach 
Erwäzung aller Umstände zu Jer Bache zu verhalten bat. Es wäre aber schlimm, wenn eine 
durch die Uebung eines langen Lebens geschulte Urtliellskraft nicht im Stande sein sollte, 
etwa vorhandene elxzeuthümliche Verhältuisso einzusehen, neue Gründe zu hegreifen, und Je 
nach dem Befunde der Untersuchung eine richtige Ansicht zu gewinnen, auch wenn sie von 
dem bisher, vielleicht ohne gehöriges Eingehen, Angenominenen abweichen sollte. Wir Alle 
haben im Laufe der Zeit iiber ger manche staatliche und gesellschaftliche Frage anders den- 
ken lernen, als wir sio nach den früher gehegten Ansichten umprüngliich auffassten, und 
wir baben manche Folgerung und seibst manchen Grundsatz aufgeben oder doch Ändern 
müssen, welcher bercits ein Bestandtheil unserer Persönlichkeit geworden war; warum soll 
diess nun nicht auch In kirchlich-politischen Dingen s0 sein können? Gerade der Umstand, 
dass die Ältere Generation In ihrer Jugend nur wenig Veranlassung hatte, sich mit Fragen 
dieser Art zu befassen, un: dass man daher ohne viele eigene Prilfung die landläufigen Bätze 
und Ilandiungsweisen binnahm, macht es ja leicht, bei der Itzt eingetretenen Nothwendigkeit 
einer eingchenden Besckäftigung ohno Bebinderung durch zähe eingewurzeite Ansichten zu 
prüfen und eine durch eigenes Nachsionen gewonnene Meinung zu fasson. Auch muss mit 
Eotschiedenbeit der Behauptung entgegengetreten werden, der Protestant sel zu einer ge- 
rechten Würdigung von Forderungen der kathollschen Kirche unfühlg, well er von vornweg 
eingenommen und feindselig gosinnt, Richtig ist allerdings, dass der Protestant solchen For- 
derungen der katholischon Kirche nicht geneigt Ist, noch geneigt sein kunn, welche für seine 
Kirche oder ihn persönlich Leleldigend sind, bei welchen seino Gewissensfrelheit und Gleich- 
berecbtigung verletzt, oder wo Ihm die Annahme von Folgerungen aus einem Dogma, das er 
nicht annimmt, zugemuthet wird, Allein von allem diesem ist bei eluer ganzen Reihe dor Itzt 
aufgctauchten kirchen-pnlitischen Fragen gar keine Rede; sie berühren den Protestanten nicht 
weiter und nlcht anders als anch den katholischen Laien, nämlich als Bürger, ja zum Theil 
noch weniger, da ihn ınanche mittelbare Folgerung nicht trift. 80 namentlich die zunächst 
vorliegende Frage über das Verhalten der katholischen Kirehe zur Volksschule. Diose Ist 
für den ganzen Staat wichtig, sumit auch filr den Protestanton, allein unmittelbar Ist er da- 
darch gar nicht berührt. Es ist nun nicht einzusehen, warum er nicht mit Verständniss und 
mit Unbefangenhelt die in dieser Beziehung aufgestellten Forderungen Jer katholischen Kirche 
auffassen und heurtlieilen köunte. Namentlich kann ihm hierin dor Umstand nicht im Wege 
sein, dass scine olgene Kirche gleiche Ansprliche bis Itzt nlcht erhohen hat; hieraus folgt nur, 
dass, wenn cr die Fordernngen der katholischen Kirche gegründet findet, er dieselben auch 
für die protestantische aufstellen würde, und vielleicht ein Tadel gegen diese, dass ale sich 
länsig gezeigt habe. Bit eigener Unbefangenheit und Gerechtigkeit ist aher freilich ein ent- 
schiedenes Auftreten gegen objectivcn Irrthum, namentlich aber gegen bewusste Unwahrheit 
und Verläundung, ein lautcs Aussprechen des Widerwillens gegen pöbelhafte Gesinnung und 
Sprache wohl vereinbar; Im Gegentheile das Gefühl der Gerechtigkeit verlangt einen solchen 
Ausdruck der Ueberzeugung. 
ı) Damit soll natürlich nicht gesagt sein, dass nicht in der zahllosen Menge von Schriften 
über die Schnifrage oder unter den hierüber gehaltenen Reden in Versammlungen und Par- 
lamenten sich einzelne befinden, welche bei Ihrer Bekämpfung des kirchlichen Standpunctes
	        

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