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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1891
Title:
Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
2
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1891
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verschiedene Mittheilungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bericht des Lieutenants Sigl über den Sklavenhandel.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Eröffnung des Kolonialrathes.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene MIttheilungen.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Full text

wir gerade um ein Jahr zurück, so sehen wir die Grenzen unserer afrikanischen Schutzgebiete 
nach allen Richtungen angezweifelt, noch waren die Sphären unserer Interessen angesochten, 
noch sehlte dem deutschen Wettbewerb die sichere Grundlage, welche die Vorbedingung eines 
krastvollen und zielbewußten Vorgeheus bildet. Unvermischt lag noch in Ost-Afrika die Gewalt 
des Sulians von Sansibar im Streit mit den Rechten der deutschen Gesellschaft und mit den 
Befugnissen der vom Reich mit der Wied erherstellung von Ruhe und Sicherheit beauftragten 
Organe. Das Abkommen mit England vom 1. Juli v. J. hat uns in Afrika einen unbe- 
strittenen Rechts und Machtboden geschaffen 14 damit der deutschen Betriebsamlkeit auf 
Geschlechter hinaus die Wege geebnel. Die Siege des Majors v. Wissmann und seiner 
tapseren deutschen Genossen haben den Ausstand, der gegen Christenthum und deutsche Kultur 
begonnen wurde, wie wir hoffen dürfen, endgiltig niedergeschlagen. In Gemeinschaft, und wie 
wir nicht ohne berechtiglen Stolz sagen lönnen, in erster Linic, hat das Deutsche Reich mit 
den zu Brüssel vereinigten Mächten das Wert der Belämpfung der Sklaverei in ernsten Angriff 
genommen. 
Aus diesen Grundlagen hat die Kaiserliche Regierung an die innere Festigung unserer 
Schutgebiete Hand aulegen lönnen: sie bezeugte ihr Interesse zunächst dadurch, daß sie die 
Bearbeitung der Koloni iten einer besonderen, dem Reichskanzler un— 
mittelbar unterstellten Abtheimg des Aus swärtigen Amtes übertrug. Es gelang uns, gegen 
eine mäßige Abfindung des Sultans von Sansibar das ostafritanische Küstengebiet zur un— 
mittelbaren Kernkolonie zu machen und gleichzeitig der deutsch oslafrikanischen Gesellschaft 
reiche Mittel zur Erschließung des Landes zuzuführen — und alles dies, ohne das Reich zu 
belasten. Der Kriegszustand ist beendet: der kriegerische und siegreiche Reichskommissar ist von 
einem friedlichen Gonverncur abgelöst worden, der in Gemeinschaft mit den um die Erschließung 
und Erwerbung Afrikas verdienten Männern nunmehr begonnen hat, die Segnungen einer 
friedlichen Entwickelung anzubahnen. . 
Unsere Schutzgebiete in West-Afrika besinden sich in gedeihlichem Fortschreiten. Wenn 
auch die Verwaltung des Togo Gebieres mit allzu geringen Einnahmen zu kämpfen hat, so 
dürsen wir doch nach den letzten Berichten und in Rücksicht auf die durch das Ablommen mit 
England erworbenen besseren Grenzen hossen, daß allmählich ein reicherer Ertrag der Zölle 
sich ergeben wird. 
Die Verhältnisse im Schutzgebiet von Kamerun sind erst in jüngster Zeit vor voller 
Oessentlichkeit so genau behandelt worden, daß ich auf ein näheres Eingehen verzichten kann. 
Die Befürchtungen, daß das Aufblühen dieser Kolonie durch eine Absperrung und Abtrennung 
des Hinterlandes verhindert werden lönnte, dürfen danl des vom Neichstage bewilligten Vor- 
schusses soweit als gehoben betrachtet werden, daß unnmehr der Entfaltung einer kräftigen 
Thätigleit freier Spielraum gegeben ist. In der Bewilligung jenes Vorschusses darf der Aus- 
druck des Vertrauens erblickt werden, daß sich Gesittung, Handel und Vertehr in dem bis- 
herigen Umfange weiter entwickeln werden. Weniger günstig liegen z. Z. noch die Verhältnisse 
in unserer südwestafrikanischen Kolonie, die bisher mehr wie jede andere das Bild von der 
afrikanischen Sphinx zur Wahrheit machte. Aber auch hier öffnct sich ein Blick in eine 
frohere Zulunft. Die letzten Nachrichten gesiatten die Hoffnung, daß eine neuc kapitalkräftige 
Gesellschaft zu Stande kommt, welche auch der südwestafrilanischen Kolonial-Gesellschaft neue 
erhebliche Mittel zuführen soll. Ist dieses geschehen, dann wird uns auch die Möglichleit ge- 
geben werden, die Ordnung im Lande herzustellen und wirlsam den Versuch zu unternehmen, 
wic weit die Kolonie nutzbar gemacht werden lann. Von unseren Schutzgebieten der Südse# 
befinden sich die Marschall-Inseln in einem sietigen, wenn auch langsamen Vorwärtsschreiten, 
während das große Gebict von Neu-Guinea und dem Vismarck-Archipel bisher, trotz günstiger Vor 
bedingungen, noch nicht im Stande war, die Opser wett zu machen, welche in voller Hingebung 
an die Kolonialsache an Gut und Menscheuleben gebracht worden sind. Alles, was das 
deutsche Volk errungen hal, hat es in schwerer Arbeit und Selbswerleugnung erwerben müssen, 
um so hartnäckiger verfolgt es sein Ziel und um so zäher hält es an seinen Errungen- 
schaften fest. 
Betrachten wir die wenigen Jahrc, seit denen das Deutsche Reich in die Kolonial= 
politil eingetreten ist, und die Verhältnisse, unter denen dies geschah, so glaube ich, daß wir 
getrosten Muthes in die Zukunft blicken können. 
Wir danlen die Erfolge, welche wir erreicht haben, dem wieder erstarkten National= 
gesühl, der Hingebung patriotischer Männer, dem kühnen Unternehmungsgeist deutscher Kauf 
herreu, dem Glaubenseiser der christlichen Sendboten, ohne welche Elemente heut zu Tage
	        

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