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Geschichte des deutschen Volkes.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
mueller_geschichte_deutsche_1887
Title:
Geschichte des deutschen Volkes.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
in kurzgefaßter übersichtlichen Darstellung zum Gebrauch an höheren Unterrichtsanstalten und zur Selbstbelehrung.
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Der burgundische und der niederrheinisch-westfälische Kreis. Die Häuser Burgund, Cleve, Oldenburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • Short title page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • Short title page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • 1. Stellung der Landesherren im allgemeinen.
  • 2. Der Kurkreis und der oberrheinische Kreis. Das Pfälzer Haus. Haus Nassau-Oranien. Haus Lothringen.
  • 3. Der burgundische und der niederrheinisch-westfälische Kreis. Die Häuser Burgund, Cleve, Oldenburg.
  • 4. Der niedersächsische Kreis. Die Mecklenburger und Welfen.
  • 5. Der obersächsische Kreis. A. Die thüringischen Landgrafen. Das Haus Wettin.
  • 6. Der obersächsische Kreis. B. Das Haus Anhalt (Askanier). Brandenburg und Pommern.
  • 7. Der schwäbische, bayrische und fränkische Kreis. Die Wirtenberger. Zähringer. Wittelsbacher.
  • 8. Die Lützelburger in Böhmen.
  • 9. Die Hohenzollern.
  • 10. Die Habsburger. Der österreichische Kreis.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

Der burgundische u. niederrh.-westfäl. Kreis. Häuser Burgund, Cleve, Oldenburg. §252. 167 
3. Ber burgundische und der niederrheinisch-westfälische Kreis. 
Bie Bäuser Zurgund, Eleve, Gldeuburg. 
1532. Der burgundische Kreis war gebildet aus den Ländern, die 
von Karl dem Kühnen auf Maximilians und Marias Enkel Karl V. 
vererbt waren (§ 242). Er umfaßte das Land, das von der öden 
Eifel und dem wilden Ardenner Wald gegen das Meer sich abdacht, die 
fruchtbaren Niederlande, die von den reichen Wasseradern des hier viel- 
fach zerteilten Rheines, der Maas und der Schelde durchschnitten werden. 
Seine wichtigsten Bestandteile waren: die Grafschaft (seit Karl IV., 1354, 
Herzogtum) Lützelburg mit Limburg, das Stammland eines ruhmreichen 
Herrschergeschlechtes (S 214); das reiche Herzogtum Brabant, darin 
Brüssel mit seinem prächtigen Rathause und seiner Kathedrale, Löwen 
mit seiner berühmten Universität, Antwerpen mit seinem Welthandel, 
Mecheln und andere Städte; dann die Grafschaften Namur, Hennegau 
und Artois; ferner die Grafschaft Flandern, zum größten Teil fran- 
zösisches Lehen, doch mit niederdeutscher Bevölkerung; ein Land, das durch 
Dämme und Deiche vor den verheerenden Sturmfluten des Meeres immer 
aufs neue wieder verteidigt werden mußte und aus dem die emsigen Be- 
wohner, oft durch wilde Durchbrüche der Fluten aus ihren Niderungen ver- 
trieben, als Kolonisten ihren Fleiß, ihre Sitten und ihre Rechte bis zum 
fernen Osten, bis Brandenburg und Preußen, getragen haben (68 195. 197). 
In Flandern lagen Städte wie Brügge, dessen Bürgerinnen mit ihrer 
Pracht Königinnen verdunkelten; wie Gent, dessen Fabriken so zahlreich 
waren, daß man des Mittags eine Glocke läutete, damit von den heimkehren- 
den Arbeitern die Kinder auf den Straßen im Gedräng nicht zertreten würden; 
wie Vpern und viele andere, die sämtlich durch große Freiheiten und alte 
Rechte und Privilegien ihren Landesherren gegenüber fast unabhängig da- 
standen. In diesen Städten Fande# und Brabants blühte neben dem 
höchsten Kunstfleiß auch Sinn für Volkspoesie, Baukunst, Malerei. — Wei- 
tere Teile des burgundischen Kreises bildeten das Herzogtum Geldern, 
ferner die Grafschaft Holland mit Seeland, das Bistum Utrecht, 
endlich die Länder Overyssel, Westfriesland und Gröningen, die erst 
spät ihre Unabhängigkeit an das Haus Burgund und Habsburg verloren. 
— Weit getrennt von diesen Ländern, westlich von der Schweiz, gehörte in- 
folge der burgundischen Erbschaft auch die Freigrafschaft Burgund (die 
Franche Comté) zu diesem Kreise. — Der ganze burgundische Kreis war 
recht eigentlich erst dem Reiche wiedergewonnen durch die burgundische Erb- 
schaft der Habsburger (§ 242); da aber Karl V. ihn vom Reichskammer- 
gericht ausnahm, so erhielt er dadurch eine ähnlich getrennte Stellung vom 
Reich, wie die Schweiz sie hatte (§ 245)7). 
  
scher Kaiser, ward mit Toscana entschädigt, das bis auf Napoleons Zeit (1802) Sekundo- 
enitur von ich blieb. Der östliche Teil von Lothringen ward im Frieden zu Frank- 
furt 1871 von ich wieder an das deutsche Reich zurückgegeben. 
*) Ein füngerer Sohn König Johanns von Frankreich (1350—1364), Philipp 
der Kühne 1363 — 1404, vereinigte durch Verderatung sein (französisches) Herzog- 
tum Burgund (Bourgogne) mit der dem deutschen Reiche Hriszenen Freigrafschcft 
J Comté) wie mit Flandern, Artois, Antwerpen r. Sein Sohn Jo- 
ann der Unerschrockene 1404—1419, war mit Margarete von Bayern vermählt; er 
war in die Parteikümpfe am Hofe des französischen Königs Karls VI. tief verwickelt und 
endete durch Meuchelmord. Ihm folgte sein kluger, glänzender Sohn, Philipp der 
Gute 1419 — 1467. Er kaufte die Grasschaft Namur, erbte Brabant und Limburg,
	        

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