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Geschichte des deutschen Volkes.

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Bibliographic data

Full text: Geschichte des deutschen Volkes.

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Monograph

Persistent identifier:
mueller_geschichte_deutsche_1887
Title:
Geschichte des deutschen Volkes.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
in kurzgefaßter übersichtlichen Darstellung zum Gebrauch an höheren Unterrichtsanstalten und zur Selbstbelehrung.
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Der burgundische und der niederrheinisch-westfälische Kreis. Die Häuser Burgund, Cleve, Oldenburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • Short title page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • Short title page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • 1. Stellung der Landesherren im allgemeinen.
  • 2. Der Kurkreis und der oberrheinische Kreis. Das Pfälzer Haus. Haus Nassau-Oranien. Haus Lothringen.
  • 3. Der burgundische und der niederrheinisch-westfälische Kreis. Die Häuser Burgund, Cleve, Oldenburg.
  • 4. Der niedersächsische Kreis. Die Mecklenburger und Welfen.
  • 5. Der obersächsische Kreis. A. Die thüringischen Landgrafen. Das Haus Wettin.
  • 6. Der obersächsische Kreis. B. Das Haus Anhalt (Askanier). Brandenburg und Pommern.
  • 7. Der schwäbische, bayrische und fränkische Kreis. Die Wirtenberger. Zähringer. Wittelsbacher.
  • 8. Die Lützelburger in Böhmen.
  • 9. Die Hohenzollern.
  • 10. Die Habsburger. Der österreichische Kreis.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

170 haus Olbenburg. Der niebersächsische Kreis. Die Mecklenburger u. Welfen. 88 254—255. 
weite Moore beginnen, bis man an der untern Ems, wo die Leda mündet 
und der Fluß zum Dollart sich erweitert, eintritt in 
das meerentrungene Land voll Gärten, Wiesen, 
den reichen Wohnsch tapferer Friesen, 
in das uppige, herdenreiche Marschland von Ostfriesland (§§8 316 ff.). — 
Am linken Ufer der Weser sind dann noch zu nennen die Grafschaften Hoya- 
und Diepholz, ja der Kreis erstreckt sich in der Grafschaft Schaumburg 
und im Bistum Verden noch auf das östliche Weserufer. Zu den r 
geschlechtern des Kreises zählten endlich auch noch die Grafen von Olden- 
urg, eine Dynastie, die gleich den Häusern Nassau und Lothringen zu den 
ersten Fürstenthronen Europas emporgestiegen ist) 
A. Ber niedersächsische Areis. Bie Mechlenburger und Welfen. 
5 255. Der niedersächsische Kreis war der noch übrige Kern des 
alten Herzogtums Sachsen. Im Westen von der Weser begrenzt (doch vgl. 
§ 254), griff er im Osten und Norden noch über die Elbe, indem er das 
ehemals slavische Mecklenburg und das altsächsische Holstein mitumfaßte. 
Im Süden reichte er mit den Fürstentümern Grubenhagen, Kalenberg 
und Göttingen und der am südlichsten von allen gelegenen Reichsstadt 
Mühlhausen noch über den Harz hinaus. Im allgemeinen aber bildete 
dies Gebirge die Grenze. Nördlich von seinen massigen, rundgewölbten Ber- 
  
*) Die Grafen von Oldenburg und Delmenhorst treten, nachdem Heinrichs des 
Löwen Herzogtum Sachsen aufgelöst worden (§ 162), als selbständige Landesherren her- 
vor. Ihr kleines Gebiet la ärts der unteren Weser; später gewannen sie den größ- 
ten Teil des Stedinger Landes. Vielfach zerteilt und in kleinen Fehden beschäftigt, wuchs 
das Haus heran. lich kam unter Dietrich dem Glücklichen (J. 1440) alles olden- 
burgische Gebiet zusammen. Sein Sohn Christian ward von seinem Oheim mütterlicher- 
seits, e Adolf VIII. von Schleswig-Holstein, zur dänischen Krone empfohlen, 
die er selber ausgeschlagen. Die dänischen Stände wählten ihn 1448 zu ihrem Könige; 
1460 folgte dieser seinem Oheim in Schleswig-Holstein, frei gewählt durch die Stände 
dieses Landes ( 1481). Seine Enkel, König Christian III. (1 1559) und Herzog Adolf 
(# 1586), sind die Stammväter, jener der königlichen oder glückstädtischen, dieser 
der herzoglichen oder Kottorpichen Linie. Der Mannsstamm der deänischen ist 1863 
mit Kinig Friedrich VII. ausgestorben. Von der sonderburgischen dagegen, einer herzog- 
lichen Nebenlinie der glückstädtischen Linie existieren noch zwei Zweige, die ältere au- 
gustenburgische und die jüngere, becksche oder glücksburgische. Dänemark war 
ein Wahlreich bis 1660, wo König Friedrich III. es in eine unumschränkte Erbmonarchie 
verwandelte. Er gab 1665 ein Thronfolgegesetz, nach welchem seine männli Nach- 
kommen und nach deren Aussterben (was 1863 mit dem Tode Friedrichs VII. eintrat) 
der Weiberstamm zum Throne in dem Königreiche kommen sollte. Für die Herzogtümer 
Schleswig-Holstein galt diese Erbfolge nicht, vielmehr war hier nach altem, stets anerkann- 
tem Recht nur der Mannesstamm des old wrischen Gesamthauses (die männlichen 
Nachkommen des Stammvaters Christians I.) erbberechtigt. Trägerin dieser Ansprüche 
war die augustenburgische Linie. Diese Umstände führten zu den een in neuerer Zeit 
und zu Schleswig-Holsteins Lostrennung von Dänemark im Jahre 1864. 
on der gottorpschen Linie w6n es gegenwärtig nur noch Geei Zweige: der 
ältere ist der kaiserlich russische, abstammend von Karl Friedrich, Gemahl der Groß- 
fürstin Anna, Tochter Peters des Großen. Der jüngere ist der großkerdoslich olden- 
burgische. Als nämlich Christian I. dänischer König ward, überließ er Oldenburg seinem 
Bruder Gerhard dem Streitbaren, 1. 1499. Die Nachkommen desselben erwarben 
noch das Budjadinger Land und Jeverland, starben aber 1667 mit dem gugen An- 
ton Günther aus. Bis 1773 blieb Oldenburg unmittelbar unter den dänischen Königen. 
Dann tauschte es C istin VII. an den rufsischen Drosüesten Paul, der es wieder 
seinem Vetter, dem bischof Friedrich August von Lübeck, gleichfalls einem Got- 
torper, Überließ. Kaiser Joseph II. erhob das Land zum Herzogtum und seit dem Wiener 
Kongreß ist das durch Besitzerweiterungen noch ferner vergrößerte Gebiet Großherzogtum.
	        

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