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Geschichte des deutschen Volkes.

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Monograph

Persistent identifier:
mueller_geschichte_deutsche_1887
Title:
Geschichte des deutschen Volkes.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
in kurzgefaßter übersichtlichen Darstellung zum Gebrauch an höheren Unterrichtsanstalten und zur Selbstbelehrung.
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Franz Vahlen
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1887
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Der westfälische Frieden. 1648.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • Short title page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • Short title page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • 1. Die Weltlage.
  • 2. Deutschland vom Augsburger Religionsfrieden bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.
  • 3. Vorspiele des großen Krieges. Der clevische Erbfolgestreit.
  • 4. Der dreißigjährige Krieg. a) Der böhmische Krieg.
  • 5. Der dreißigjährige Krieg. b) Der Krieg in der Pfalz und in Niedersachsen.
  • 6. Der dreißigjährige Krieg. c) Der schwedische Krieg. Gustav Adolf.
  • 7. Der dreißigjährige Krieg. d) Vom Tode Gustav Adolfs bis zum westfälischen Frieden.
  • 8. Der westfälische Frieden. 1648.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

2No Der westfältsche Kieden. Landsknechte und Solbaten. 55 418—420. 
* 418. Waren so für die Religion die Bedingungen einem verständigen 
u günstig und entsprechend, so waren die politischen Grundsätze, wech- 
ür die Reichsstände aufgestellt wurden, die letzte Besiegelung der bereits 
erfolgten innern Auflösung des Reiches. Zwar blieb noch ein Kaiser und 
— wenigstens der äußeren Form nach — ein Reich; aber indem jede reichs- 
ständische Freiheit von neuem bestätigt und dazu das Recht hinzugegeben 
wurde, daß die Reichsstände unter sich selbst und sogar mit fremden Mächten 
Bündnisse schließen durften — „unbeschadet der Pflichten gegen Kaiser und 
Reich“ ward freilich hinzugefügt — war die thatsächliche Souveränität aller 
einzelnen Stände und damit die Unmöglichkeit eines Zusammenhalts des 
Reiches eingeräumt. 
#419. Auf anderthalb Jahrhunderte hinaus ward dieser westfälische 
Friede die Grundlage der Rechtsverhältnisse der europäischen, besonders der 
deutschen Länder unter sich. Durch ihn war vorläufig Deutschlands Ohnmacht 
entschieden. Seit Deutschlands Könige einst den stolzen, mit so viel Blut 
erkauften und behaupteten Titel der römischen Kaiser erworben, hatte das 
deutsche Reich und das deutsche Volk für die erste unter den Nationen der 
Christenheit gegolten. Selbst als die innere Auflösung lange begonnmen, 
im 14. und 15. Jahrhundert, hatte doch die aufsteigende Macht des Hauses 
Osterreich, aus dem bald allein die Kaiser kamen, dessen Schein einer höchsten 
Macht noch bestehen lassen. Noch zur Reformationszeit fühlten sich die 
Deutschen in ihrem vollen Wert. Jetzt war Sache und Schein dahin. Im 
Mittelalter waren von Deutschland die wichtigsten Entscheidungen für Europa 
ausgegangen: jetzt wirkte jede Bewegung Europas auf Deutschland zurück, 
ward auf Deutschlands Boden ausgekämpft und auf Deutschlands Kosten 
vertragen. Das Reich ward ein Spott der Völker, bald der Deutschen 
selbst; weder zum Angriff noch zur Verteidigung geschickt, altersschwer und 
krankend, ging es dem Grabe zu. Seine Zeit war vorüber, aber noch nicht 
das durch die Reformation erneuerte Leben der deutschen Nation, so tod- 
krank auch dies im Augenblick war; es suchte sich nur neue Bahnen und 
ormen, um wieder zum kräftigsten Ausdruck zu kommen. Und es fand sie. 
erade die Schöpfung des westfälischen Friedens, die mehr denn alles andere 
den Zusammensturz des alten Reichs verschuldet zu haben schien, die Souve- 
ränität der territorialen Gewalten, ward die Bedingung und Grund- 
lage eines neuen nationalen Lebens, dessen herrlichste Blüten zu zeitigen 
unseren Tagen vorbehalten blieb. 
C. Deutsches Volksleben in dieser eriode. 
I. Landsknechte und Loldaten. 
* 420. Die vorliegende Periode schließt mit dem furchtbarsten Kriege, 
den die Weltgeschichte je gesehen. Es wird also angemessen sein, diejenigen 
näher zu betrachten, die demselben unmittelbar ihre Kräfte liehen. Schon 
oben (§ 305) ward der Landsknechte gedacht, die seit dem 15. Jahrhundert 
begonnen hatten, ein eigenes Waffenhandwerk, gleichsam eine wandernde 
Kriegerzunft zu bilden. Unter Kaiser Maximilian, der um der besondern 
Gunst willen, die er ihnen erzeigte, beinahe für ihren Schöpfer gilt, und 
unter Karl V., der ihrer in seinen italienischen Kriegen sich bediente, standen
	        

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