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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
petersdorff_bismarck_werke
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
petersdorff_bismarck_werke_2_1924
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 2.
Autor:
Petersdorff, Herman
Bandzählung:
2
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Otto Stollberg & Co.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1924
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
94. Privatschreiben an Minister v. Manteuffel. 24. November 1855. Herrenhaustagung.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • No. 67.) Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1904, die Oberrechnungskammer betreffend. (67)
  • No. 68.) Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 betreffend. (68)
  • No. 69.) Verordnung, die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betreffend. (69)
  • No. 70.) Bekanntmachung wegen Änderung des Statutes der Technischen Hochschule. (70)
  • No. 71.) Verordnung, die Gebühren für die Erhebung der Einkommensteuer und der Ergänzungssteuer und für die Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei diesen Steuern obliegenden Geschäfte in den Jahren 1908 und 1909 betreffend. (71)
  • No. 72.) Verordnung, Änderungen der Instruktion zum Einkommensteuergesetze vom 24. Juli 1900 betreffend. (72)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)

Volltext

— 293 — 
Nr. 69. Verordnung, 
die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grund— 
sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen 
bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betreffend; 
vom 7. August 1908. 
Im Anschluß an die Verordnung der Ministerien des Kriegs und des Innern vom 
15. September 1907, betreffend Bekanntmachung der Grundsätze für die Besetzung der 
mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär— 
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 (G.= u. V.-Bl. 
S. 217) sind zur Ausführung dieser Grundsätze für das Königreich Sachsen nachstehende 
Bestimmungen getroffen worden. 
Sie werden mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß alle die bisherigen Grundsätze 
vom 25. Juli 1899 betreffenden Verordnungen im Gesetz= und Verordnungsblatt hiermit 
außer Kraft treten. 
Dresden, den 7. August 1908. 
Die Ministerien des Kriegs und des Innern. 
Frhr. v. Hausen. Für den Minister: 
Merz. 
Roth.
	        

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